BGH: Schweigen bei AGB-Änderungen gilt nicht als Zustimmung

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Worum geht's?

Änderungen rund um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung durch den Vertragspartner. Eine solche Zustimmung ist nach einem aktuellen Urteil des BGH nicht schon dadurch gegeben, dass der Vertragspartner den Änderungen nicht widerspricht.

AGB der Postbank auf dem Prüfstand

Die obersten Richter in Karlsruhe hatten aktuell darüber zu entscheiden, ob die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) bei der Postbank durch Postbank-Kunden angenommen werden, indem diese auf die Information zur Änderung einfach nicht antworten bzw. widersprechen. Das Finanzinstitut hatte in der Vergangenheit das Schweigen der Sparer als Zustimmung ausgelegt. Der BGH hat in der Musterklage durch die Verbraucherzentralen aber zugunsten der Bankkunden entschieden.

 

Gebührenerhöhung und andere Änderungen sind nicht automatisch wirksam

Grundlage für das Handeln der Postbank waren deren AGB-Klauseln: Demnach sei eine stillschweigende Zustimmung möglich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: vzbv) hatte dazu das Rechtsinstrument der Musterklage angestoßen, war aber vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln damit gescheitert. Die Begründung der Verbraucherschützer: Derartige Klauseln seien de facto eine Art Generalermächtigung für jede Art von Änderungswünschen seitens der Bank.

Konkret sehen die AGB vor, dass eine Zustimmung zu Änderungen immer dann gegeben ist, wenn der Kunde einer entsprechenden Information im Vorfeld nicht explizit widerspricht. Der BGH sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Postbank-Kunden.

 

Signalwirkung auch für andere Finanzinstitute

Besondere Brisanz gewinnt das Urteil durch den Umstand, dass derartige Klauseln nicht nur exklusiv von der Postbank genutzt werden, sondern ebenso von zahlreichen anderen Banken und Sparkassen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Urteil auch auf die AGB und Verträge anderer Finanzinstitute auswirkt – und die Vertragsbedingungen insgesamt verbraucherfreundlicher gestaltet werden.

 

Wie profitieren Verbraucher von dem BGH-Urteil?

Für Verbraucher, die aktuell noch Post von der Postbank mit dem Hinweis bekommen, dass ein fehlender Widerspruch als Zustimmung gilt, dürfte dieser Passus in juristischer Konsequenz nicht mehr bindend sein. Möglich ist auch, dass bereits erfolgte Vertragsänderungen durch die Finanzinstitute zurückgenommen werden.

 

Fazit

Experten gehen von einer branchenweiten Wirkung des BGH-Urteils aus. Dabei profitieren Bankkunden von mehr Transparenz, müssen aber auch mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand und Papierkram rechnen. Ebenfalls zu bedenken ist für Kunden der Umstand, dass bei einem Widerspruch gegen Änderungen die Kündigung durch die Bank droht.

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