Worum geht's?
Für viele Kunden spielen Nachhaltigkeit und Umweltschutz beim Einkauf eine ausschlaggebende Rolle. Entsprechend groß ist der Wunsch von Online-Händlern und Unternehmen, die eigenen Angebote als umweltfreundlich zu deklarieren. Eine Möglichkeit bietet das EU-Ecolabel, mit dem 2026 laut Zahlen der Europäischen Kommission in Deutschland mehr als 10.800 Waren und Dienstleistungen zertifiziert waren. Was hinter dem Label steckt, wann damit geworben werden darf und woher Sie es bekommen, klären wir in diesem Beitrag.
1. Was ist das EU-Ecolabel?
Das EU-Ecolabel ist ein offizielles Umweltzeichen der Europäischen Union, das in allen Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannt ist. Es wurde 1992 von der Europäischen Kommission eingeführt mit dem Ziel, Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher transparenter zu kennzeichnen.
Sinn und Zweck des EU-Ecolabels
Waren und Dienstleistungen mit dem EU-Ecolabel müssen im Vergleich zu ähnlichen Angeboten bestimmte Umweltstandards erfüllen, z. B. beim Energieverbrauch, den eingesetzten Schadstoffen oder der Haltbarkeit. Das Label bietet damit Verbrauchern eine Orientierungshilfe beim Kauf.
So sieht das Logo des EU-Ecolabels aus:

Als Händler, Shopbetreiber oder Hersteller können Sie das EU-Umweltlabel u. a. für folgende Produktgruppen beantragen:
- Reinigungsmittel und Waschmittel
- Textilien
- Kosmetik
- Farben und Lacke
- Papierprodukte
Ausgeschlossen sind Arzneimittel und medizinische Geräte sowie Lebensmittel und Getränke (für letztere gibt es spezielle Bio-Siegel). Erteilt werden kann das Label aber nicht nur für Produkte, sondern auch für touristische Dienstleistungen wie z. B. einen Campingplatz, der die Vorgaben erfüllt.
2. Ist das EU-Ecolabel Pflicht?
Nein, das EU-Ecolabel ist keine Pflicht, sondern ein freiwilliges Siegel, mit dem Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen vermarkten können – sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen und das Label ordnungsgemäß lizenzieren.
Der Erteilung geht ein offizielles Antragsverfahren voraus. Erst wenn die zuständige Stelle Ihrem Antrag stattgibt, dürfen Sie es zu Werbezwecken verwenden. Eine eigenmächtige Nutzung oder irreführende Werbung mit dem EU-Ecolabel hat rechtliche Konsequenzen und kann u. a. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.
AUFGEPASST
Verwenden Sie das EU-Ecolabel in Ihrem Shop oder auf Ihrer Website nach Erteilung nur für Produkte und Dienstleistungen, die tatsächlich zertifiziert wurden. Sie dürfen nicht allgemein auf Ihrer Website mit Aussagen wie „EU-zertifiziert“ oder „EU-geprüft“ werben – das Label muss sich immer auf das entsprechende Produkt bzw. die Dienstleistung beziehen.
3. Voraussetzungen: Wann bekommt ein Produkt ein Ecolabel?
Das EU-Umweltzeichen wird für Produkte (und Dienstleistungen) vergeben, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Angebote. Die Kriterien, die dafür erfüllt werden müssen, gelten aber nicht allgemein, sondern unterscheiden sich je nach Branche und Art.
Geprüft werden dabei u. a.:
- Energie- und Ressourcenverbrauch
- Belastung mit Schadstoffen
- Haltbarkeit
- Recyclingfähigkeit
Da die Umweltkriterien nur für spezifische Produktgruppen gelten, kann nicht jedes Produkt ein europäisches Ecolabel erhalten. Möchten Sie das Label beantragen, sollten Sie daher vorab prüfen, ob es für die Gruppe Erteilungskriterien gibt – und natürlich, ob Sie diese erfüllen.
PRAXIS-TIPP
Die Voraussetzungen für die einzelnen Produkt- und Dienstleistungsgruppen finden Sie unter dem Punkt "Vergabekriterien" auf der Website des EU-Ecolabels.
4. Wie beantrage ich das EU-Ecolabel?
Möchten Sie ein europäisches Ecolabel für ein Produkt oder eine Dienstleistung beantragen, müssen Sie sich dafür an die zuständige Vergabestelle wenden. Für Produkte, die in Deutschland hergestellt oder als erstes dort vermarktet werden, ist das die RAL gGmbH.
Antragstellung
Im Antrag müssen Sie nachweisen, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung die Kriterien der jeweiligen Kategorie erfüllt. Das machen Sie beispielsweise über:
- technische Unterlagen
- Prüfberichte
- Datenblätter zur Produktsicherheit
- Lieferanten- und Materialnachweise
- Verbrauchsdaten, Dokumentationen
Sie können das EU-Umweltlabel auch für mehrere Produkte oder Dienstleistungen gleichzeitig beantragen. Vorab müssen Sie sich mit der RAL gGmbH abstimmen, welche gemeinsam in einem Antrag aufgenommen werden können.
Das kostet der Antrag
Die Antragstellung ist nicht etwa kostenlos, sondern kostet – je nach Größe des Unternehmens – auch nicht gerade wenig:
- 1.800 Euro zzgl. USt. für größere Unternehmen
- 600 Euro zzgl. USt. für KMU
- 250 Euro zzgl. USt. für Kleinstunternehmen
Für bestimmte Unternehmen (z. B. mit Zertifizierung gemäß ISO 14001) gibt es Vergünstigungen. Details finden Sie in der Entgeltordnung des EU Ecolabels.
Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie auf der Website des EU-Ecolabels einsehen.
Antragsprüfung
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird er durch die RAL gGmbH geprüft. Erfüllt Ihr Produkt bzw. Ihre Dienstleistung die Anforderungen, wird ein Vertrag zwischen Ihnen als Händler, Hersteller oder Lieferant und der RAL gGmbH über die Nutzung des Labels geschlossen.
Lizenzerteilung
Mit Vertragsunterzeichnung erhalten Sie die Lizenz für die Verwendung des Umweltlabels. Erst jetzt dürfen Sie es offiziell für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung verwenden – und auch nur dafür und nicht, um Ihren Shop oder Ihr Unternehmen allgemein damit zu bewerben.
Wie lange Sie das Ecolabel nutzen dürfen, ist in der Vergabegrundlage der jeweiligen Produkt- bzw. Dienstleistungsgruppe festgelegt. Für die Dauer der Vergabe müssen Sie eine jährliche Nutzungsgebühr zahlen. Diese beträgt mindestens 300 Euro zzgl. Umsatzsteuer je Vertrag. Details können Sie ebenfalls der Entgeltordnung entnehmen.
5. Fazit
Möchten Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit dem EU-Ecolabel bewerben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen offiziellen Antrag stellen. Ordnen Sie das Label eindeutig zu und bewerben Sie Ihren Online-Shop oder Ihre Website nicht allgemein mit “nachhaltig” oder “umweltfreundlich”.
Achten Sie zudem auf sachliche Werbung und verzichten Sie auf ungenaue oder übertriebene Aussagen zur Nachhaltigkeit. Diese werden ab September 2026 durch die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht noch strenger reguliert, sind aber auch schon heute nach geltendem Wettbewerbsrecht (UWG) unzulässig.
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6. FAQ: Häufige Fragen zum EU-Ecolabel
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