Worum geht's?
Tools wie Midjourney, Adobe Firefly und Nano Banana ermöglichen es, in Sekunden professionelle Bilder zu erstellen – ohne Fotoshooting, teures Equipment, Fotograf oder Agentur. Es ist daher nicht überraschend, dass immer mehr Unternehmen, Selbstständige, aber auch Kreative die Möglichkeiten nutzen. Doch so praktisch KI-Bildgeneratoren auch sind, so dünn ist das rechtliche Eis, auf dem sich Nutzer bei der Verwendung bewegen: Wem gehören die Urheberrechte? Was passiert, wenn ein KI-Bild einem geschützten Kunstwerk oder einer Marke ähnelt? Wann muss KI-Content gekennzeichnet werden – und darf man den einfach kommerziell nutzen? Wir haben die Antworten.
1. Wem gehören die Urheberrechte an einem KI-Bild?
An Bildern, die rein von einer KI generiert wurden, hat grundsätzlich niemand ein Urheberrecht. Wenn Sie in ein Tool wie Midjourney oder ChatGPT einen Prompt eingeben, erschafft die KI das Ergebnis. Damit dieses urheberrechtlich geschützt ist, muss die kreative Leistung aber bei Ihnen liegen: Schutzvoraussetzung für ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist die persönliche geistige Schöpfung eines Menschen.
Das bedeutet nicht, dass KI-erzeugte Bilder generell nicht schutzfähig sind. Sie müssen aber einen maßgeblichen individuellen Einfluss vorweisen. Dafür reicht es nicht aus, dass Sie die KI mit einem allgemeinen Prompt wie “Erstelle mir ein Bild von xy” anweisen. Vielmehr muss Ihre Persönlichkeit durch eine wesentliche Nachbearbeitung des Endergebnisses zum Ausdruck kommen (z. B. durch Hinzufügen oder Neuanordnen von Bildelementen).
Geben Sie hingegen nur allgemeine Anweisungen und überlassen Sie der KI die finale Gestaltung, erbringen Sie keine eigene schöpferische Leistung. Dann handelt es sich nicht um ein eigenständiges Werk, sondern eher um die Nutzung des KI-Bildes.
GUT ZU WISSEN
Ausschlaggebend für die Schutzfähigkeit eines KI-generierten Bildes ist der Grad der menschlichen Schöpfung. Ab welchem Punkt diese erfüllt ist, lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern ist vom Einzelfall abhängig. Im Streitfall müssen Sie darlegen und beweisen können, dass das AI-Bild die Anforderungen an ein eigenständiges Werk erfüllt. Es kann also sinnvoll sein, den Entstehungsprozess zu dokumentieren.
Wichtig: Wenn Sie als Agentur oder Kreativer KI-Tools für Kundenprojekte nutzen, sollten Sie vorab klären, ob der Kunde damit einverstanden ist. Übernehmen Sie den Output ohne eigene, kreative Veränderungen, können Sie aufgrund der fehlenden urheberrechtlichen Schutzrechte nämlich auch keine Nutzungsrechte einräumen. Im Zweifel riskieren Sie damit Ihren Vergütungsanspruch, wenn die vereinbarten Leistungen rechtlich nicht (vollständig) erbracht wurden.
AUFGEPASST
Nur weil für die meisten AI-Bilder kein urheberrechtlicher Schutz besteht, heißt das nicht, dass Sie jedes Bild beliebig verwenden dürfen. Es gelten weiterhin die AGB der KI-Toolanbieter – und die können (insbesondere bei kostenfreien Tarifen) eine kommerzielle Nutzung untersagen.
2. Können KI-Bilder Urheberrechte verletzen?
Ja, und zwar wenn das KI-generierte Bild einem urheberrechtlich geschützten Werk (Foto, Bild, Gemälde) zu sehr ähnelt. Das gilt laut einem Urteil des OLG Düsseldorf aber nicht für das Motiv an sich, sondern nur für die Merkmale, die ein Bild zu einem Werk im Sinne des Urheberrechts machen.
Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem OLG (Az. 20 W 2/26) stand der Fall einer Fotografin, die Bilder von Hunden beim Tauchen anfertigte und diese anschließend aufwendig bearbeitete. Ein ehemaliger Kooperationspartner nutzte eins der Fotos als Vorlage und generierte mit einem KI-Tool eine neue Grafik. Das Motiv war das gleiche – das Ergebnis zeigte aber keine fotorealistische Abbildung, sondern hatte einen comicartigen Stil. Die Fotografin sah sich dennoch in ihren Rechten verletzt und versuchte, gegen die Verwendung des KI-Bildes vorzugehen.
Wann verletzen KI-Bilder keine fremden Urheberrechte?
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass in dem Fall keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Zwar stimmen die beiden Motive überein, doch das KI-Ergebnis unterscheide sich deutlich im Stil, der Perspektive, Anatomie und Bildwirkung vom Original. Maßgeblich für einen urheberrechtlichen Schutz sei aber nicht das Motiv, sondern die kreativen Gestaltungselemente eines Werkes.
Wann KI-Bilder fremde Urheberrechte verletzen und wann nicht
Bislang spielte im Urheberrecht der visuelle Gesamteindruck eine entscheidende Rolle. Das Urteil des OLG Düsseldorf stellt nun klar: Allgemeine Bildideen genießen keinen Schutz, da sie gemeinfrei sind. Ausschlaggebend ist somit nicht, ob das Motiv des KI-generierten Fotos das gleiche ist, sondern ob konkrete kreative Elemente und Gestaltungsmerkmale (z. B. Perspektive, Ausschnitt, Beleuchtung) des geschützten Originals übernommen wurden.
Heißt das, dass man mit KI geschützte Werke einfach nachahmen darf?
Nein, das heißt es nicht. Für Fotografen und Agenturen hat das Urteil aber Folgen: Kreative können sich wehren, wenn jemand ihre Werke identisch nachahmt oder konkrete gestalterische Merkmale übernimmt. Gegen den Nachbau eines Fotos durch KI können sie aber nicht vorgehen, sofern das Ergebnis eigene Abwandlungen (z. B. im Stil) aufweist.
Wer einen KI-Klon seines Werkes nicht hinnehmen möchte, muss künftig zwei Dinge beweisen können:
- Die konkreten gestalterischen Merkmale, die das Originalfoto urheberrechtlich schützenswert machen.
- Den Fakt, dass diese Merkmale im KI-generierten Bild übernommen wurden.
Was kann ich tun, um mich selbst gegen Urheberrechtsverstöße abzusichern?
KI-Bildgeneratoren wie Midjourney, Nano Banana 2 oder Dall·E werden mit einer riesigen Menge an Daten trainiert. Weil KI-Modelle eine Blackbox sind – niemand also genau weiß, wie die Technologie eigentlich funktioniert – kann auch niemand mit Sicherheit sagen, ob ein KI-generiertes Bild unbeabsichtigt einem geschützten Werk ähnelt.
Wenn auch nicht zwangsläufig, kann eine solche Nachahmung fremde Urheberrechte verletzen und vom Urheber rechtlich verfolgt werden. Als Nutzer können Sie sich dagegen aber zumindest teilweise absichern.
TIPP: AUF IP-ABSICHERUNG ACHTEN
Bei einer IP-Absicherung übernimmt in der Regel der Tool-Anbieter die Abmahnkosten, wenn ein generiertes Bild unbeabsichtigt fremde Urheberrechte verletzt. Adobe Firefly (kostenpflichtige Tarife) gehört aktuell zu den wenigen Anbietern, die eine solche Haftungsfreistellung anbieten. Nutzen Sie regelmäßig KI-erstellte Bilder kommerziell, kann es sinnvoll sein, diesen Punkt bei der Auswahl des Tools zu berücksichtigen.
3. Kennzeichnungspflicht: Müssen KI-generierte Bilder gekennzeichnet werden?
Ja, KI-generierte Bilder müssen seit dem 2. August 2026 laut KI-Verordnung (EU AI Act) gekennzeichnet werden, wenn es sich um Deepfakes handelt. Ein Deepfake ist laut Art. 3 Nr. 60 KI-VO ein „durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“.
WICHTIG
Für Sie als Nutzer heißt das: Sobald ein KI-generierter Inhalt – egal ob Foto, Ton oder Video – so täuschend echt wirkt, dass andere nicht auf den ersten oder zweiten Blick erkennen können, ob es sich um Realität oder künstliche Intelligenz handelt, müssen Sie den konkreten Inhalt mit einem Hinweis versehen. Ein pauschaler Disclaimer reicht nicht aus.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Tipp: Wie Sie Deepfakes korrekt kennzeichnen, lesen Sie unten. Ausführliche Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Sie in unserem Artikel “Was Sie zur Kennzeichnung von KI-Inhalten ab August 2026 wissen müssen”.
So setzen Sie die KI-Kennzeichnungspflicht von Bildern als Nutzer korrekt um
- Eindeutige Formulierung: Verwenden Sie Hinweise wie “Dieser Inhalt wurde mit KI generiert/erzeugt” oder “KI-generiert”. Das Wort “Deepfake” müssen Sie nicht zwingend verwenden.
- Korrekte Platzierung: Betten Sie die Kennzeichnung z. B. in der oberen rechten Ecke auf dem Bild ein. Achten Sie auf eine feste, gut sichtbare Position, die nicht von anderen Elementen überlagert wird und auch bei Screenshots erhalten bleibt. Sie können zusätzlich einen Hinweis in der Bildbeschreibung aufnehmen.
- Sichtbarkeit & Barrierefreiheit: Stellen Sie einen ausreichenden Kontrast sicher (z. B. kein hellgrau auf weiß). Verwenden Sie eine ausreichend große Schriftgröße, einfache Sprache (besser “KI-generiert” als “AI-generiert”) und nutzen Sie wo möglich assistive Technologien wie Alt-Text oder ARIA-Etiketten.
Die Kennzeichnungspflicht greift u. a., wenn Sie KI im Marketing einsetzen, um z. B. KI-generierte Produktbilder zu erstellen. Ist der Deepfake hingegen Teil eines offensichtlich
künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder analogen Werks oder Programms, müssen Sie ihn gemäß Art. 50 KI-VO nur in einer “geeigneten Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.” Konkrete Angaben, wie eine solche Kennzeichnung auszusehen hat, macht die KI-Verordnung allerdings nicht.
EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
Die EU-Kommission stellt verschiedene Symbole bereit, die Sie nutzen können (aber nicht müssen), um Ihre KI-Inhalte zu kennzeichnen. Die Icons stehen auf der Seite der Europäischen Kommission als SVG- und PNG-Datei kostenlos zum Download bereit.
4. KI-Bilder und die DSGVO: Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Beim Thema Deepfakes stellt sich nicht nur die Frage nach der Kennzeichnungspflicht, sondern auch nach datenschutzrechtlichen Aspekten: Darf man überhaupt von einer echten Person einen Deepfake anfertigen und veröffentlichen und diese Handlungen ausführen lassen, die sie in Wahrheit nie gemacht hat oder Worte in den Mund legen, die sie nie gesagt hat?
Diese Frage berührt neben der KI-Verordnung die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Recht am eigenen Bild und das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person.
Wann werden KI-Bilder zum Datenschutzproblem?
Damit ein Deepfake von einer realen Person generiert werden kann, braucht es von dieser Fotos oder Videos. Das sind unbestreitbar personenbezogene Daten – und die dürfen nicht einfach ohne Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
Das heißt: Generieren oder veröffentlichen Sie einen Deepfake von einer Person, ohne dass Ihnen deren ausdrückliche und freiwillige Einwilligung (oder ein anderer zulässiger Verarbeitungsgrund) vorliegt, verstößt das gegen die Grundsätze der DSGVO. Die betroffene Person kann dagegen rechtlich vorgehen. Für die unzulässige Datenverarbeitung kann außerdem ein DSGVO-Bußgeld verhängt werden.
Persönlichkeitsrecht: Was ist verboten?
Nicht nur die Datenschutzgrundverordnung schützt Menschen davor, ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung in Bild oder Video dargestellt zu werden, sondern auch das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild. Diese Rechte greifen auch für Deepfakes.
So entschied u. a. das Landgericht Berlin II in einem Urteil 2024 (Az. 15 O 579/23), das ein Deepfake-Video von Olaf Scholz gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoße. In dem Video eines Berliner Künstlerkollektivs wurde eine KI-generierte Stimme über eine Ansprache des ehemaligen Kanzlers gelegt, ohne dass es für Außenstehende ersichtlich war, dass Scholz diese Worte nie gesagt hatte. Die Berufung auf Kunstfreiheit und Satire scheiterte in diesem Fall.
Wer Persönlichkeitsrechte verletzt, muss mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen – angefangen bei einer Abmahnung über Schadensersatz bis hin zu Schmerzensgeldforderungen. Zusätzlich plant die Bundesregierung, sowohl das Verbreiten als auch das Erstellen von pornografischen Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen.
5. KI-Bilder im Marketing: Was im Wettbewerbsrecht problematisch werden kann
Neben DSGVO, Persönlichkeits- und Urheberrecht sollten Sie bei der Nutzung KI-generierter Bilder auch das Wettbewerbsrecht (UWG) und das Markenrecht im Blick behalten. Marketingmaterialien, Social-Media-Inhalte oder Produktdarstellungen, die ausschließlich mit KI-Tools erstellt werden, bergen gewisse Risiken. Ähnelt der Output z. B. einer geschützten Marke, kann das eine Markenrechtsverletzung nach sich ziehen.
Sie wissen bereits, dass täuschend echt wirkende AI-Bilder gekennzeichnet werden müssen. Das gilt auch, wenn Sie KI-Influencer oder -Models für sich werben lassen möchten. In der Vergangenheit gab es bei Influencer-Werbung immer wieder Streit, ob englische Begriffe wie #ad oder #sponsored ausreichen, um Verbrauchern deutlich zu machen, dass es sich um eine Anzeige handelt. Es ist davon auszugehen, dass sich die gleiche Frage auch bei der KI-Kennzeichnungspflicht stellt. Sprechen Sie deutsche Kunden an, sollten Sie Ihren KI-Content daher mit deutschen Hinweisen versehen (“KI-generiert”).
WICHTIG
Unlautere Werbung und Markenrechtsverletzungen können abgemahnt werden. Gleiches gilt für Verstöße gegen die KI-Kennzeichnungspflichten seit August 2026.
Und noch etwas ist wichtig: Setzen Sie Chatbots wie ChatGPT auf Ihrer Website ein, um z. B. Kundenanfragen zu bearbeiten, muss das KI-Tool zwingend in Ihre Datenschutzerklärung aufgenommen werden. Der eRecht24 Premium Datenschutz-Generator enthält einen entsprechenden Passus.
6. Checkliste: So nutzen Unternehmen KI-Bilder sicher und ohne Abmahnrisiko
- Rechtsgrundlage sicherstellen: AI-Bilder, die erkennbar reale Personen darstellen, dürfen nur aufgrund einer Rechtsgrundlage wie beispielsweise einer Einwilligung verwendet werden.
- Kennzeichnungspflicht ab August 2026 beachten: Neben Deepfakes (Bild, Video, Ton) müssen seit August 2026 auch Texte von öffentlichem Interesse gekennzeichnet werden, sofern für diese keine menschliche, redaktionelle Nachkontrolle erfolgt.
- Lizenzen und Nutzungsrechte prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie den KI-Content kommerziell verwenden dürfen. Nutzungsrechte können je nach Tarif und KI-Bildgenerator abweichen.
- Vorsicht bei fremden Marken und geschützten Inhalten: KI-Content, der geschützten Werken (in bestimmten Merkmalen) zu sehr ähnelt, kann fremde Bildrechte verletzen – prüfen Sie dies sorgfältig vor der Veröffentlichung.
- Interne Zuständigkeiten: Klären Sie im Unternehmen, welche Tools wie verwendet werden dürfen und stellen Sie eine KI-Policy für einen verantwortungsvollen Umgang mit KI auf. Auf eRecht24 Premium finden Sie dafür einen KI-Richtlinien-Generator.
- Dokumentation und Nachweispflichten: Dokumentieren Sie eingesetzte Tools, Einwilligungen und Schaffensprozesse, um im Streitfall Nachweise zu haben.




