Worum geht's?
Ob SEO-optimierte Websitetexte, Social-Media-Beiträge, E-Mails, Newsletter oder Rechtstexte: KI-Tools wie ChatGPT, Claude, DeepL Write und Gemini können heute Texte in Sekunden erstellen. Mit Fokus auf Zeit- und Kosteneinsparung greifen viele Unternehmen und Selbstständige daher auf KI-generierten Content zurück. Das bringt jedoch nicht nur Effizienz, sondern birgt auch rechtliche Risiken – denn wer den KI-Output ohne Prüfung veröffentlicht, riskiert Abmahnungen, DSGVO-Bußgelder und Haftungsansprüche. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit KI Ihre Texte schreiben lassen wollen.
1. Für welche Texte kann ich KI-Tools nutzen und für welche besser nicht?
Inzwischen ist die Qualität bei KI-generierten Texten mit den richtigen Prompts von beeindruckender Qualität. Nichtsdestotrotz eignet sich nicht jeder KI-Text auch für jeden Anwendungsfall im eigenen Business. Wir zeigen Ihnen, für welche Texte ChatGPT, Claude und Co. gute Arbeit machen und wann Sie besser auf KI-Textgenerierung verzichten sollten.
Produktbeschreibungen
Für Produkttexte können Sie KI-Tools in der Regel unbedenklich nutzen, denn bei reinen Beschreibungen von Merkmalen und Eigenschaften ist das Risiko, fremde Urheberrechte zu verletzen – z. B. von Händlern, die das gleiche Produkt verkaufen – relativ gering.
Sie können KI u. a. nutzen, um
- große Mengen an Textvarianten zu erstellen
- einen Produkttext in verschiedene Sprachen zu übersetzen.
- die Texte mit den richtigen Keywörtern zu optimieren (SEO).
WICHTIG
KI-Modelle neigen dazu, zu halluzinieren und erfinden gern mal Angaben zum Produkt, die nicht stimmen oder stellen dieses nicht so dar, wie es wirklich ist. Falsche Produktinformationen oder Preisangaben, die nicht die Vorschriften der Preisangabenverordnung erfüllen, können abgemahnt werden. Prüfen Sie daher unbedingt den Output der KI, bevor Sie den Text online stellen.
SEO-Texte
Zielgruppengerechte Texte sind nicht nur die Basis dafür, dass Kunden wissen, was Sie anbieten, sondern auch für Ihre digitale Sichtbarkeit. Wer auf Google gefunden werden will, braucht guten Content. Sie können mit KI-Textgeneratoren Blogartikel und Landingpages verfassen – sollten sich aber bewusst sein, dass diese nicht urheberrechtlich geschützt sind, wenn Sie die KI-Version einfach 1:1 kopieren.
Damit Schutzrechte entstehen, sollten Sie den Text redaktionell bearbeiten. Es reicht aber nicht aus, nur ein paar Wörter auszutauschen oder Wiederholungen zu entfernen.
Außerdem sollten Sie sich bewusst sein, dass KI-Texte oft auch so klingen und viele Nutzer mittlerweile ein Feingefühl dafür entwickelt haben, wenn der Text nicht von einem Menschen geschrieben wurde. Gerade für Marketinginhalte, die die Stimme Ihrer Marke und die Bedürfnisse der Zielgruppe genau treffen müssen, kann es daher sinnvoller sein, einen professionellen Texter oder eine Content Marketing Agentur zu beauftragen.
Social Media und Newsletter
Für Social-Media-Posts und Newsletter können KI-Tools ebenfalls bei der Texterstellung helfen. Reine Werbetexte müssen Sie grundsätzlich nicht als KI-generiert kennzeichnen, Vorsicht ist aber (wie bei allen Inhalten) vor irreführender Werbung geboten. Beachten Sie darüber hinaus die AGB der Social-Media Plattformen.
Möchten Sie hingegen KI-Bilder erstellen, greifen bei Deepfakes – also Inhalten, die so täuschend echt wirken, dass sie nicht auf den ersten Blick als KI-generiert zu erkennen sind – allerdings KI-Kennzeichnungspflichten. Diese gelten:
- für Ton-, Video- und Bildinhalte, die mit Deepfake-Technologien erstellt wurden.
- seit dem 2. August 2026 gemäß der KI-Verordnung (EU AI-Act) für alle Deepfakes.
- auf Social Media Plattformen schon jetzt – KI-Labels sind bei KI im Social Media Marketing auch durch die Plattformrichtlinien vorgegeben.
GUT ZU WISSEN
Planen Sie, KI-Inhalte als bezahlte Werbung auf Social Media auszuspielen, gelten zusätzlich die Transparenzpflichten des Wettbewerbsrechts (UWG): Verbraucher müssen wissen, ob es sich um eine Anzeige handelt oder nicht. Kennzeichnen Sie solche Posts daher klar als “Werbung” oder "Anzeige". Verzichten Sie auf englische Bezeichnungen wie #ad oder #sponsored, wenn sich Ihre Angebote an den deutschen Markt richten.
Rechtstexte
Ihre Rechtstexte von ChatGPT erstellen zu lassen, ist hingegen nicht empfehlenswert. KI-Textgeneratoren kennen weder Ihre spezifische Geschäftssituation noch die aktuelle Rechtsprechung. Die Folge: Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung, bei der Angaben unspezifisch oder unvollständig sind oder veröffentlichen Sie ein KI-generiertes Impressum, bei dem Pflichtangaben fehlen, kann das abgemahnt werden.
Zudem weist Open AI in seinen Nutzungsbedingungen ausdrücklich darauf hin, ChatGPT nicht für Beratungsleistungen zu nutzen, für die eine Lizenz erforderlich ist, wenn keine qualifizierte Person anwesend ist. Darunter fällt auch die rechtliche Beratung durch KI.
Es lohnt sich also nicht, mit KI-generierten Rechtstexten ein Risiko einzugehen. Mit dem eRecht24 Datenschutz-Generator und dem eRecht24 Impressum-Generator können Sie rechtssichere Rechtstexte erstellen, die regelmäßig aktualisiert werden – und das kostenlos.
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
AGB und Verträge
AGB und Verträge sind ebenfalls ein Bereich, den Sie nicht Claude, ChatGPT oder Gemini überlassen sollten – denn hier ist es wirklich extrem wichtig, dass die Ergebnisse wasserdicht und rechtssicher sind. Sind z. B. AGB-Klauseln unwirksam, ist das nicht nur zu Ihrem Nachteil, sondern kann auch rechtlich angegriffen werden.
WICHTIG
Lassen Sie sich bei Verträgen und AGB anwaltlich beraten. Möchten Sie Ihre AGB selbst erstellen, sollten Sie auf geprüfte Generatoren zurückgreifen. Eine KI ist für Fehler nicht haftbar – ein Anwalt hingegen schon.
Tipp: eRecht24 Premium-Mitgliedern steht ein AGB-Generator zur Verfügung, der von unseren Anwälten erstellt wurde und regelmäßig aktualisiert wird.
2. Sind KI-Texte urheberrechtlich geschützt?
Das kommt darauf an, wie viel Textanteil von der KI stammt und wie viel von Ihnen. Grundsätzlich gilt: Generieren Sie einen KI-Text und übernehmen diesen ohne jegliche Veränderung, ist dieser nicht urheberrechtlich als Werk geschützt. Werke müssen eine persönliche geistige Schöpfung aufweisen – und zwar die eines Menschen, nicht einer Maschine.
Damit für KI-Output Urheberrechte gelten, muss der Text von Ihnen so sehr bearbeitet werden, dass ein eigenes Werk entsteht. Wer nur promptet, wird keinen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können.
GUT ZU WISSEN
Je mehr menschliche Schöpfungskraft im Text steckt, desto eher ist er schutzfähig. Im Streitfall müssen Sie dies nachweisen können. Dokumentieren Sie also sowohl Ihren Arbeitsprozess als auch Ihre kreative Arbeit. Machen Sie sich bewusst, dass Sie dies ggf. mehr Arbeitszeit kostet, als wenn Sie Ihre Texte direkt selbst schreiben.
3. Muss man KI-Texte kennzeichnen?
Das hängt davon ab, um welche Art Text es sich handelt. Am 2. August 2026 tritt mit den neuen Regeln der KI-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte in Kraft:
- Audio-, Video- und Bild-Deepfakes
- Texte von öffentlichem Interesse
Texte von öffentlichem Interesse müssen aber auch nur dann gekennzeichnet werden, wenn kein Mensch die finale redaktionelle Verantwortung trägt. Sobald eine Person den KI-Text vor der Veröffentlichung gegenliest, redigiert und korrigiert, entfällt die Kennzeichnungspflicht.
Marketing-Texte auf Ihrer Website oder KI-generierte Captions auf Social Media zählen in der Regel nicht als öffentlichkeitsrelevante Texte und müssen somit auch nicht gekennzeichnet werden. Ist Ihnen Transparenz wichtig, können Sie am Textanfang z. B. mit “Dieser Text wurde mit Hilfe einer KI generiert/bearbeitet” darauf hinweisen. Ein solcher Hinweis ist aber freiwillig.
4. Datenschutz: Welche Daten darf ich in KI-Tools eingeben?
Viele Unternehmen und Arbeitnehmer tun es, ohne darüber nachzudenken: Personenbezogene Daten von Kunden, Kollegen oder Geschäftspartnern in KI-Tools wie ChatGPT eingeben. Rechtlich ist das aber gar nicht ohne Weiteres erlaubt, denn diese Daten stehen unter dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Personenbezogene Daten finden sich z. B. in:
- E-Mail-Adressen von Geschäftspartnern
- Feedback oder Supportanfragen von Kunden
- Verträgen mit Lieferanten
- Gehaltsinformationen von Mitarbeitenden
- Unterlagen von Bewerbern
- Bildern vom Team
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, diese Daten angemessen zu schützen. Das bedeutet auch, dass Sie nur Tools einsetzen dürfen, die verantwortungsvoll mit diesen Daten umgehen. Hier kommt der Knackpunkt: Kostenlose Tarife von freien KI-Tools wie z. B. ChatGPT sind praktisch nicht DSGVO-konform nutzbar.
ACHTUNG
Wenn Sie personenbezogene Daten über ein externes Tool verarbeiten wollen, benötigen Sie dafür nicht nur eine Rechtsgrundlage, sondern gemäß Art. 28 DSGVO auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter. ChatGPT bietet einen AVV aber nur für Enterprise-Kunden an, nicht für Free, Go oder Plus. Ähnliches gilt für andere Tools wie z. B. Claude. Verarbeiten Sie die Daten ohne AVV, kann das mit einem DSGVO-Bußgeld von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Prüfen Sie bei der Wahl des Tools, ob ein AVV bereitgestellt wird. Wenn nicht, sollten Sie keine personenbezogenen Daten in das Tool eingeben. Falls dies nicht möglich ist, sollten die Daten vor der Eingabe vollständig anonymisiert werden. Noch besser: Wählen Sie einen KI-Textgenerator, der für eine solche Datenverarbeitung gedacht ist. Free-Tools sind das in der Regel nicht.
- allgemeine Textentwürfe ohne Personenbezug
- fiktive Beispiele und Musterformulierungen
- interne Prozessbeschreibungen ohne Mitarbeiterdaten
- öffentlich zugängliche Informationen
- Kundennamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern
- Mitarbeiterdaten, Gehälter, Krankmeldungen, Bewerberdaten
- Vertrauliche Geschäftsdaten und Betriebsgeheimnisse
- Quellcode mit internen Systeminfos
Außerdem wichtig: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und sensibilisieren Sie sie dafür, was passieren kann, wenn personenbezogene Daten unbefugt verarbeitet werden. KI-Schulungen für Mitarbeitende sind ohnehin seit Februar 2025 faktische Pflicht, sobald Sie KI im Unternehmen einsetzen. Und: KI-Tools, die Sie auf Ihrer Website einbinden – z. B. einen Chatbot im Kundenservice – gehören zwingend in Ihre Datenschutzerklärung. Unser eRecht24 Premium Datenschutz-Generator enthält eine solche KI-Passage.
5. Hafte ich für KI-generierten Content auf meiner Website?
Ja, das tun Sie. Für die Inhalte auf Ihrer Website sind Sie als Betreiber verantwortlich. Schreiben Sie KI-Texte, die Falschaussagen oder irreführende Behauptungen enthalten, sind Sie dafür haftbar und nicht die KI.
Warum eine KI nicht haften kann
Für Schäden, die durch eine KI verursacht werden, ist diese selbst nicht haftbar. Denn auch wenn es so scheint, trifft künstliche Intelligenz keine eigenen Entscheidungen wie ein denkender Mensch. Sie berechnet, vereinfacht gesagt, Wahrscheinlichkeiten auf Basis riesiger Datenmengen. Eine eigene Rechtspersönlichkeit hat eine KI aber nicht und kann daher auch nicht haften.
Sie sind für veröffentlichte KI-Texte und andere Inhalte somit selbst verantwortlich und sollten beim Thema KI und Haftung daher folgende Risiken kennen:
- Urheberrechtsverletzungen: Enthalten KI-Texte Passagen urheberrechtlich geschützter Werke, haften Sie als Veröffentlicher – nicht die KI, und auch nicht ein Anbieter wie OpenAI oder Anthropic.
- Irreführende oder falsche Angaben: Falsche Informationen, z. B. zu Produktpreisen oder rechtlichen Hinweisen auf Ihrer Website, können von Mitbewerbern und befugten Verbänden abgemahnt werden.
- Haftung für KI-Halluzinationen: KI-Tools halluzinieren und erfinden nicht selten Fakten, Zahlen oder Quellen, die zwar schlüssig klingen, aber falsch sind oder überhaupt nicht existieren. Auch dafür sind Sie haftbar, und nicht die KI.
Haftungsfragen bei KI-Halluzinationen beschäftigen inzwischen auch die Gerichte. So hatte z. B. das OLG Hamm in einem Urteil zu entscheiden, wer für Falschaussagen einer KI verantwortlich ist. Eine Arztpraxis hatte auf ihrer Website einen Chatbot eingesetzt, der Patientenanfragen bearbeitete. In seinen Antworten bezeichnete er die Betreiber wiederholt u. a. als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie”. Diese Facharzttitel gibt es jedoch in Wirklichkeit nicht.
Die Verbraucherzentrale NRW klagte und bekam Recht. Das Gericht entschied, dass die Falschangaben eines KI-Chatbots dem Unternehmen zuzurechnen sind. Im Zuge der neuen juristischen Fragestellungen wurde aber die Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. Noch ist das Urteil somit nicht rechtskräftig (Az. 4 UKl 3/25).
6. Checkliste: So nutzen Unternehmen KI-Texte rechtssicher
- KI als Inspiration: Überarbeiten Sie KI-generierte Texte und veröffentlichen Sie keine 1:1-Kopie.
- Keine rein KI-generierten Rechtstexte: Lassen Sie Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Verträge immer juristisch prüfen.
- KI-Content inhaltlich prüfen: Stellen Sie sicher, dass die Texte korrekt sind und keine inhaltlichen Fehler enthalten.
- Fremde Rechte beachten: Verwenden Sie geschützte Werke nicht als Prompt-Vorlage, damit der Output keine Urheber- oder Markenrechte verletzt.
- Transparenz gegenüber Kunden: Informieren Sie Kunden vorab, wenn Sie KI-Tools für Kundenprojekte einsetzen und holen Sie sich ggf. deren Einverständnis ein.
- Neue KI-Kennzeichnungspflichten: Kennzeichnen Sie KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse seit August 2026, wenn diese ohne Prüfung und Lektorat übernommen werden.
- AV-Vertrag abschließen: Schließen Sie mit dem Anbieter des KI-Tools einen AV-Vertrag ab, wenn Sie mit diesem personenbezogene Daten verarbeiten (oft erst ab Business-/Enterprise-Tarifen möglich).
- Datenschutzerklärung aktualisieren: Führen Sie verwendete KI-Tools in der Datenschutzerklärung Ihrer Website auf.
- Haftung mitdenken: Für fehlerhafte Aussagen von Chatbots und KI-Agenten sind Sie selbst verantwortlich – denken Sie das beim Einsatz von KI-Tools immer mit.
- KI-Policy erstellen: Verfassen Sie eine interne KI-Richtlinie und legen Sie fest, wer im Unternehmen welche KI-Tools wie verwenden darf. Einen Generator dafür finden Sie auf eRecht24 Premium.
7. FAQ: Häufig gestellte Fragen zu KI-Texten




