Worum geht's?
Tools wie Suno, Udio und Google Lyria machen es möglich, in wenigen Minuten individuelle Songs zu komponieren: Ganz ohne Instrumente, Studio, Musiker und Produzenten – allein mit künstlicher Intelligenz. Mit den richtigen Tools, Prompts und einem gewissen musikalischen Gefühl lassen sich diese Stücke kaum noch von echten Songs unterscheiden. Als Unternehmen können Sie damit beispielsweise Werbespots untermalen, Videos und Social Media Posts gestalten oder das Intro Ihres Podcasts individualisieren. Doch so vielfältig die Einsatzmöglichkeiten sind, so unklar ist oft auch die Rechtslage. Wir zeigen Ihnen daher, worauf Sie achten sollten, wenn Sie KI-Musik veröffentlichen möchten.
1. Darf ich KI-Musik kommerziell nutzen und veröffentlichen?
Grundsätzlich dürfen Sie KI-generierte Musikstücke veröffentlichen, sofern Sie vorab zwei Aspekte überprüfen: Die AGB des AI-Musiktools müssen die kommerzielle Nutzung erlauben und der KI-Song darf keine fremden Rechte verletzen (weder Urheber- noch Persönlichkeitsrechte).
Die erste Hürde: Die AGB der Tool-Anbieter
KI-Musikstücke können Sie mit Tools wie Suno, Udio oder Google Lyria (Gemini Music) generieren. Ob Sie die Stücke aber auch kommerziell nutzen und veröffentlichen dürfen, unterscheidet sich je nach Anbieter.
In den kostenlosen Tarifen der Tools ist dies oftmals ausgeschlossen. So dürfen Sie mit dem Tool Suno KI-Musik zwar kostenfrei “komponieren”, erhalten aber nur das Recht, diese privat bzw. nicht-kommerziell zu nutzen. Für den kommerziellen Einsatz müssen Sie hier (und bei den meisten anderen Anbietern) einen kostenpflichtigen Tarif abschließen.
Tipp: Nutzungsbedingungen der Anbieter prüfen
Bevor Sie einen KI-Song kommerziell nutzen, prüfen Sie bitte, ob die AGB des KI-Tools und der Tarif dies erlauben. Ein kommerzieller Einsatz bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie beabsichtigen, mit dem Song Geld zu verdienen, indem Sie ihn z. B. auf Social Media monetarisieren. Es reicht bereits aus, dass Sie ihn im Businesskontext verwenden, um Ihre Reichweite zu erhöhen.
Die zweite Hürde: Fremde Urheberrechte
Egal ob Sie einen Song selbst oder mit KI komponieren: Er darf die Rechte Dritter nicht verletzen. Ist ein AI-Lied zu stark an ein geschütztes Werk angelehnt, stellt die kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung ohne Genehmigung des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung dar. Das gilt auch für reine Melodien ohne Liedtext. Selbst die Entnahme kleinster Tonfragmente kann bereits einen Verstoß gegen Urheberrechte darstellen.
Woher KI überhaupt “weiß”, wie sie Musik erzeugt, ist rechtlich ohnehin eine heikle Frage: Wie auch bei Texten und Bildern werden viele KI-Systeme mit geschütztem Material trainiert – oftmals ohne Erlaubnis der Urheber.
Mehrere Verwertungsgesellschaften gehen daher aktuell gegen Anbieter von KI-Musiktools vor. So wirft etwa die GEMA Suno vor, sein AI-Modell mit Originalaufnahmen bekannter Werke trainiert zu haben, um täuschend echt klingende KI-Songs ausgeben zu können. Das Landgericht München I gab der GEMA jüngst weitgehend recht, noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig (Az. 42 O 763/25). In einem anderen Verfahren (GEMA vs. OpenAI, Az. 42 O 14139/24) stellte das LG München I bereits fest, dass urheberrechtlich geschützte Liedtexte reproduzierbar in dem Sprachmodell gespeichert waren.
Hier zeigt sich ein Risiko, das sich generell auf Musik übertragen lässt: Auch scheinbar "neue" KI-Outputs können geschützte Originale enthalten.
GUT ZU WISSEN
Eine Ausnahme besteht für Musik, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben ist. Nach dieser Zeit erlischt das Urheberrecht und das Werk darf gemeinfrei genutzt werden, ohne dass es eine Einwilligung braucht. Songs berühmter Komponisten wie Bach oder Mozart können Sie also problemlos mit KI nachahmen.
Für alle anderen Musikstücke gilt: Achten Sie beim Prompting darauf, keine konkreten Künstlernamen oder Songtitel als Stilvorgabe zu verwenden. So reduzieren Sie das Risiko einer zu großen Nähe zu geschützten Original-Werken von vornherein.
Beim Thema KI und Urheberrecht stellt sich für Unternehmen aber auch die umgekehrte Frage: Kann man selbst Urheberrechte an einem AI-Song beanspruchen, um z. B. andere von der Nutzung auszuschließen?
2. Sind KI-Songs urheberrechtlich geschützt?
Nein, rein KI-generierte Songs fallen nicht unter das Urheberrecht. Damit ein Musikstück als Werk im Sinne des Urhebergesetzes gilt, muss eine persönliche geistige Schöpfung vorliegen – und die kann nur von einem Menschen stammen, nicht von einer Maschine.
Das heißt jedoch nicht, dass KI-Kompositionen grundsätzlich nicht schutzfähig sind. Damit Schutzrechte bestehen, müssen Sie den Song aber durch Ihre eigene kreative Leistung so beeinflussen bzw. bearbeiten, dass er zu einem urheberrechtlich geschützten Werk wird, z. B. durch:
- Auswahl (gezieltes Kuratieren)
- Bearbeitung durch Schnitt, Neuabmischung oder Hinzufügen eigener Instrumentalspuren
- Arrangement (eigene Entscheidungen zu Struktur/Songaufbau)
- eigenes Verfassen des Songtextes
Erzeugen Sie mit einem AI-Tool wie Suno oder Gemini Music einen Song vollständig mit KI, ohne darauf nennenswerten Einfluss zu nehmen, genießt dieser keinen urheberrechtlichen Schutz.
WICHTIG
Nutzen Sie KI-Musiktools, erwerben Sie zwar die Nutzungsrechte, dürfen den Song aber nicht als Ihr Werk ausgeben. Produzieren Sie für einen Kunden einen KI-Track und bearbeiten diesen nicht, können Sie diesem auch keine Nutzungsrechte einräumen: Zum einen sind Sie nicht der Urheber. Zum anderen binden die meisten Tool-AGB die Nutzungsrechte an den Accountinhaber und schließen die Sublizenzierung an Dritte (Kunden) explizit aus.
Was sind die Konsequenzen fehlender Urheberrechte bei KI-Songs?
Rein KI-generierte Songs sind nicht schutzfähig. Für Ihr Unternehmen bedeutet das:
- Wettbewerber können theoretisch denselben oder einen sehr ähnlichen Track erzeugen und nutzen.
- Sie können Kunden keine exklusiven Nutzungsrechte am Song einräumen.
Die Gemeinfreiheit aufgrund fehlender Urheberrechte muss nicht zwangsläufig negative Folgen haben. Bei der Musikproduktion eines KI-Songs für eine einmalige Gelegenheit – etwa für das Firmenjubiläum – kann es Ihnen egal sein, ob ein Mitbewerber diesen theoretisch selbst verwenden könnte. In den meisten Fällen wird das ohnehin keinen Sinn ergeben, weil die Lyrics ja von Ihrem Unternehmen handeln.
Möchten Sie den Song oder den Marken-Jingle allerdings veröffentlichen und streuen, sollten Sie den KI-Output gezielt weiterbearbeiten, um eine urheberrechtlich geschützte Fassung zu schaffen. Nur dann können Sie sich auch wehren, wenn Mitbewerber oder andere unbefugte Dritte den Track zu eigenen Zwecken nutzen.
3. Kann KI-Musik die Persönlichkeitsrechte anderer Künstler verletzen?
Neben den Urheberrechten stellt sich bei KI-Musik die Frage nach fremden Persönlichkeitsrechten: Viele KI-Songs klingen offensichtlich nach realen Künstlern und Bands – doch ist das überhaupt zulässig, wenn der Artist darin gar nicht eingewilligt hat?
Generell gilt im Urheberrecht: Schutzfähig ist immer nur die konkrete Ausgestaltung eines Werkes, nicht schon das Konzept, eine Idee oder ein Stil. Es ist also erlaubt, mit KI einen Song zu produzieren, der im Stil an einen anderen Künstler erinnert. Problematisch wird es aber, wenn der KI-Song ein Werk bewusst nachahmt oder kopiert. Wenn das Stück z. B. im Rhythmus, Beat oder Text an einen anderen Song angelehnt ist, verletzt dies das Urheberrecht des Künstlers.
Beim Voice Cloning, bei dem mit KI reale Stimmen nachgebildet werden, rücken zusätzlich Persönlichkeitsrechte in den Fokus. Das Landgericht Berlin II entschied in einem Urteil im August 2025 (Az. 2 O 202/24): Wird eine Stimme ohne Einwilligung der betroffenen Person geklont, verletzt diese Nachbildung deren allgemeines Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Wort. Da in dem Fall das Persönlichkeitsrecht des Klägers mehr wog als die Kunstfreiheit, sprach das Gericht ihm eine fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz zu.
WICHTIG ZU WISSEN
Möchten Sie KI-Stimmen nutzen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Holen Sie die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Person ein, deren Stimme geklont werden soll, inklusive Nutzungszweck und Dauer.
- Prüfen Sie bei Plattformen wie ElevenLabs, ob die angebotenen Stimmen lizenzfrei sind bzw. Rechte zur Unterlizenzierung von den Originalsprechern erworben wurden.
- Nutzen Sie keine "Voice Models" von Prominenten oder Synchronsprechern ohne Einwilligung.
- Beachten Sie die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes – ob eine KI-Stimme darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab (siehe Kapitel 4).
- Am sichersten sind rein synthetische Stimmen, die auf vielen verschiedenen Sprechern basieren und keiner einzelnen, identifizierbaren Person zuzuordnen sind.
4. Muss KI-Musik gekennzeichnet werden?
Am 2. August 2026 traten mit der KI-Verordnung (EU AI Act) neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte in Kraft. Diese gelten für Deepfakes und KI-Texte, die ohne eine menschliche Nachbearbeitung bzw. Kontrolle veröffentlicht werden.
Als Deepfake zählen KI-erzeugte Ton-, Bild- und Videoinhalte, die täuschend echt wirken und Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse so darstellen, dass sie in der Realität existieren könnten – ohne dass ein Mensch erkennen kann, dass diese von einer KI stammen.
Wann zählt ein KI-Song als kennzeichnungspflichtiger Deepfake?
- KI-Song, der durch die Nachahmung des Gesangs einer realen Person (Voice Cloning) so wirkt, als stamme er von einem echten Sänger oder einer echten Band.
- KI-Song mit einer künstlich erzeugten, “erfundenen” Stimme, die aber nach einem echten Menschen klingt.
- KI-Track, der bei Hörern den Eindruck erweckt, er sei Teil einer tatsächlich stattgefundenen Aufnahme (z. B. ein vermeintlich “verlorener” Live-Mitschnitt eines echten Künstlers).
- Nachahmung der Stimme einer erkennbaren Person (z. B. eines Prominenten) in einem Werbespot.
WICHTIG
KI-Musik, die so täuschend echt klingt, dass Hörende annehmen könnten, sie stamme von einer echten Band oder einem echten Künstler, muss mit einem klaren (Audio)-Hinweis versehen werden (z. B. “Diese Aufnahme wurde mit KI generiert”).
Wann besteht keine Kennzeichnungspflicht für KI-Musik?
Wenn das KI-Musikstück keine reale Person oder ein (potenziell) reales Ereignis nachbildet, müssen Sie keiner Kennzeichnungspflicht nachkommen. Das betrifft z. B.:
- Reine KI-Hintergrundmusik ohne Gesang
- “Fantasiestimmen” ohne Bezug zu einer konkreten, echten Person
- KI-Werbejingles, die weder die Stimme einer echten Person klonen noch den Eindruck einer echten Aufnahme erzeugen
Welche zusätzlichen Kennzeichnungspflichten sehen die Musikplattformen vor?
Neben den gesetzlichen Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung haben Musikplattformen wie Spotify, Apple Music und Deezer eigene Kennzeichnungspflichten. Als Unternehmen betreffen Sie diese aber nur, wenn Sie selbst KI-Inhalte dort hochladen und veröffentlichen.
Bei den meisten Plattformen basiert die Kennzeichnung von KI-Musik auf einer freiwilligen Selbstauskunft. Eine aktive Prüfung findet in der Regel nicht statt. Die Ausnahme bei den großen Anbietern ist aktuell nur Deezer: Die Musikstreaming-Plattform setzt eigene Erkennungssoftware ein, kennzeichnet KI-Songs unabhängig von der Selbstauskunft und schließt diese zusätzlich konsequent aus algorithmischen Empfehlungen aus.
SCHON GEWUSST?
Die Plattform-Richtlinien sind für Sie in der Regel nur relevant, wenn Sie Musik oder einen Podcast mit KI-Musik als Intro oder Untermalung veröffentlichen. Zwar besteht in der Regel keine Kennzeichnungspflicht für reine KI-Hintergrundmusik ohne Gesang, allerdings sollten Sie sich trotzdem mit den Vorgaben des Podcast-Hosters bzw. Distributors beschäftigen.
5. Website, Social Media, Werbung, YouTube, Spotify: Wo gelten welche Regeln?
Die genannten Anforderungen an das Urheberrecht, Nutzungsrechte und die Kennzeichnungspflichten gelten zwar für KI-Musik im Allgemeinen – hängen aber auch davon ab, wo und wie Sie KI-Songs im Unternehmen nutzen möchten. Wir zeigen Ihnen daher im folgenden Überblick, was es in den jeweiligen Einsatzgebieten zu beachten gibt.
Eigene Website
- Nutzungsrechte: Achten Sie vor der Veröffentlichung darauf, dass Tool und Tarif die kommerzielle Nutzung des KI-Songs erlauben.
- Urheberrecht: Eine öffentliche und dauerhafte Zugänglichkeit erhöht die Sichtbarkeit und damit auch das Abmahnrisiko, sollte der KI-Song fremde Rechte verletzen. Prüfen Sie das Stück daher vorab sorgfältig auf Ähnlichkeiten zu bekannten Werken.
- KI-Kennzeichnung: Es gelten die allgemeinen Kennzeichnungspflichten der KI-VO.
Sind Sie sich bei den Kennzeichnungspflichten unsicher, kennzeichnen Sie KI-Musik lieber einmal zu viel als zu wenig. Aus unternehmerischer Sicht hat das für Sie keinen Nachteil – vielmehr erhöhen Sie durch Transparenz das Vertrauen Ihrer Zielgruppe.
Social Media (Instagram, TikTok, LinkedIn & Co.)
- Nutzungsrechte: Es gelten die gleichen Anforderungen für KI auf Social Media wie für Ihre Website. Prüfen Sie, ob der Anbieter Ihnen ein kommerzielles Nutzungsrecht einräumt und Sie die Inhalte für Social Media nutzen dürfen (Stichwort: Unterlizenzierung).
- Kennzeichnung: Zusätzlich zur gesetzlichen KI-Kennzeichnungspflicht haben viele Plattformen eigene Labels, mit denen KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
- Plattformspezifisches: Seien Sie vorsichtig bei den plattformeigenen Musikbibliotheken (z. B. von Instagram und TikTok) – die dortigen Lizenzen decken nur die private Nutzung ab und sind nicht für kommerzielle Reels, Storys und Posts gedacht. Um Abmahnungen wegen der Musiknutzung auf Instagram zu vermeiden, sollten Sie lizenzfreie Musik oder die Meta Sounds Collection verwenden.
YouTube
- Nutzungsrechte: Die Monetarisierung eigener Videos ist nur möglich, wenn Sie an allen Inhalten die exklusiven Rechte besitzen. Für viele KI-Stücke ist das nicht möglich, da die Tool-Anbieter nur Nutzungsrechte vergeben.
- Plattformspezifisches: Da YouTubes Content ID reine KI-Audios nicht mehr erfasst, können Sie Ihren KI-Song nicht darüber schützen lassen und auch nicht monetarisieren. Erklärvideos, bei denen KI-Musik nur als Untermalung genutzt wird, betrifft das nicht. Hier lässt sich das Video ganz normal monetarisieren. Wichtig ist natürlich, dass Sie auch für Hintergrundmusik eine kommerzielle Lizenz haben.
Werbung (Kampagnen, Anzeigen)
- Abmahnrisiko: KI im Marketing birgt gerade bei Werbekampagnen, die auf Reichweite ausgelegt sind, ein hohes Abmahnrisiko – denn Ähnlichkeiten zwischen KI-Songs und geschützten Werken fallen einer großen Öffentlichkeit schneller auf. Wer andere Künstler kopiert, muss zudem mit Reputationsverlusten rechnen.
- Gefahr von Irreführung: Kennzeichnungspflichten können auch gemäß UWG bestehen. Lassen Sie z. B. einen Prominenten mit KI-Stimme für ein Produkt werben, muss Verbrauchern klar sein, dass die Stimme KI-generiert ist – sonst handelt es sich um irreführende Werbung.
- Nutzungsrechte: Nutzen Sie ausschließlich KI-Songs, für die Ihnen der Anbieter eine explizite kommerzielle Freigabe erlaubt.
- Empfehlung: Prüfen Sie vor Kampagnenstart, dass der KI-Track weder fremde Urheber- noch die Persönlichkeitsrechte realer Künstler verletzt und dokumentieren Sie das eingeräumte Recht zur kommerziellen Nutzung.
WICHTIG
Egal, wo Sie Ihre KI-Musik veröffentlichen: Als Unternehmen sind Sie für KI-Inhalte immer selbst haftbar – nicht der Anbieter des Tools und schon gar nicht die KI. Generiert künstliche Intelligenz einen Song, der fremde Rechte verletzt und veröffentlichen Sie diesen, sind Sie dafür verantwortlich, auch wenn die Ähnlichkeit zu einem geschützten Werk weder gewollt noch beabsichtigt war. Genau deswegen ist eine Prüfung vor jeder Veröffentlichung unerlässlich.
6. Ist KI-Musik GEMA-pflichtig?
Nein, rein KI-generierte KI-Musik ist nicht GEMA-pflichtig bzw. nicht GEMA-fähig. KI-Songs ohne relevanten menschlichen Beitrag erfüllen die Anforderungen an ein urheberrechtliches Werk nicht. Wo kein Urheberrecht existiert, gibt es auch kein Recht, das bei der GEMA angemeldet werden kann.
Sobald ein Mensch den KI-Output aber so bearbeitet oder veredelt, dass ein Werk entsteht, kann auch ein KI-Song schutzfähig sein. Dieser könnte dann GEMA-pflichtig sein, wenn der Urheber Mitglied in der Verwertungsgesellschaft ist.
Ob für die Nutzung von KI-Musik GEMA-Gebühren anfallen, hängt also maßgeblich davon ab, ob der jeweilige Song durch das Urheberrecht geschützt ist oder nicht.
7. Checkliste: So nutzen Sie KI-Musik rechtssicher für Ihr Business
- Kommerzielle Nutzung prüfen: Setzen Sie auf einen Tarif, der die kommerzielle Nutzung und Veröffentlichung erlaubt – im Zweifel ist das bei kostenpflichtigen Tarifen, aber nicht bei Gratisplänen der Fall.
- AGB der Tool-Anbieter berücksichtigen: Die Nutzungsbedingungen von KI-Tools können sich ändern. Prüfen Sie die AGB, bevor Sie Ihre KI-Musik veröffentlichen.
- Keine geschützten Werke als Vorlage: Verzichten Sie darauf, Künstlernamen, Songtitel oder sehr spezifische Stile als Prompt zu verwenden.
- Soundalike-Check vor Veröffentlichen: Stellen Sie bei jedem Track vor Veröffentlichung sicher, dass er bekannten Songs nicht (zu stark) ähnelt.
- Kein Voice Cloning ohne Einwilligung: Verwenden Sie KI nicht, um Stimmen realer Personen nachzuahmen, wenn Ihnen dafür nicht die vorherige und ausdrückliche Einwilligung der Person vorliegt.
- Kennzeichnungspflichten beachten: Prüfen Sie gesetzliche und plattformspezifische Kennzeichnungspflichten und versehen Sie wo erforderlich KI-Audio mit einem Hinweis (als Audio, in der Videobeschreibung, in den Metadaten). Läuft der Inhalt als Video mit Bildschirmwiedergabe, ist zusätzlich ein wahrnehmbares visuelles Element im Video ratsam (z. B. ein Wasserzeichen).
- Erstellung dokumentieren: Halten Sie das verwendete KI-Musiktool, Tarif, Prompts und Erstellungsdatum des KI-Songs fest, um im Streitfall nachweisen zu können, wie dieser entstanden ist.
- Interne KI-Richtlinie aufsetzen: Legen Sie in einer KI-Policy fest, welche KI-Tools im Unternehmen wie verwendet werden dürfen und wer die Freigabe vor der Veröffentlichung verantwortet.
8. Fazit: Was Sie wissen sollten, wenn Sie KI-Musik veröffentlichen
Möchten Sie KI-Musik für Videos, Ihren Podcast, Online-Kurse, Reels und Storys oder gleich eine ganze Marketingkampagne nutzen, können Sie das grundsätzlich machen – sofern Sie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte von Dritten beachten und die Stücke nur veröffentlichen, wenn Sie eine kommerzielle Nutzungslizenz haben.
Nehmen Sie die Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung und der Plattformen ernst und nutzen Sie keine geschützten Werke als Prompt-Vorlage. Prüfen Sie vor jeder Veröffentlichung die AGB des Tools und setzen Sie ausschließlich auf Tarife, die eine kommerzielle Lizenz anbieten. Dokumentieren Sie diese Lizenzen und die Erstellungsdetails des KI-Songs, um im Streitfall nachweisen zu können, wie er entstanden ist.
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