Worum geht's?
Mit KI-Tools können Sie bei der Videoproduktion Zeit und Geld sparen. Ob Ideenfindung, Skripterstellung oder die komplette Generierung per Text-Prompt: Was früher ein ganzes Produktionsteam brauchte, lässt sich heute oft mit wenigen Klicks erstellen. Doch wer KI-Videos für sein Marketing und die interne Kommunikation nutzen möchte, sollte die rechtlichen Fragen nicht aus dem Blick lassen. Besonders wichtig: Urheberrechte, Kennzeichnungspflichten und Persönlichkeitsrechte von nachgeahmten Personen. Wir zeigen, worauf Sie beim Einsatz KI-generierter Videos achten sollten.
1. Wofür kann ich KI-Videos im Unternehmen einsetzen?
KI-Videos können Sie für verschiedene Einsatzzwecke nutzen, z. B. im Marketing und für Social Media, für Schulungen, in der internen Kommunikation und für Präsentationen vor Kunden. Neben ChatGPT, Claude und Co., die Sie als Inspirationsquelle und Script-Autoren einsetzen können, gibt es inzwischen auch KI-Tools, mit denen die komplette Produktion von Videos inklusive Musik, Voiceover und Bildern möglich ist.
Als Content-Format können Sie KI-Videos u. a. einsetzen für:
- Social Media und Ads (z. B. Produktvideos, personalisierte Ads, Erklärvideos für komplexere Themen oder Dienstleistungen, Testimonial-Videos mit KI-Avataren)
- Websites und Landingpages (Produktdemonstrationen, FAQ-Videos, Vorstellung Ihres Unternehmens)
- Interne Kommunikation (z. B. Onboarding-Videos für neue Mitarbeiter, Videoclips für interne Prozessanleitungen)
- Schulungen (z. B. Compliance- und Datenschutzschulungen für Mitarbeitende)
Welche KI-Videogeneratoren eignen sich für was?
KI-Videogeneratoren lassen sich in zwei Bereiche einteilen: Generalistische Alleskönner wie Veo und das kürzlich eingestellte Sora von ChatGPT sowie spezialisierte Tools für bestimmte Einsatzzwecke. Hier bieten sich z. B. Tools wie Synthesia oder HeyGen für Avatar-Videos an und CapCut oder InVideo für Reels und Shorts auf Social Media.
2. KI-Videos erstellen: Wem gehören die KI-generierten Inhalte?
Rein KI-generierte Videos sind nicht durch das Urheberrecht geschützt, wenn Sie von Ihnen nicht entsprechend nachbearbeitet werden. Denn: Damit ein Inhalt – egal ob Text, Bild, Code oder Video – als schutzfähiges Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt, muss es eine eigene geistige Schöpfung beinhalten. Die kann aber nicht von einer KI stammen, sondern muss menschengemacht sein.
Wer hat die Rechte am KI-Output?
An reinem KI-Output hat niemand die Urheberrechte – weder Sie als Nutzer, noch der KI-Anbieter und schon gar nicht die KI selbst, denn diese hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Wenn das Video auch keine eigene kreative Leistung von Ihnen aufweist (z. B. durch Nachbearbeitung), bedeutet das:
- Der KI-Output ist gemeinfrei und kann von anderen ebenfalls verwendet werden (auch von Ihren Mitbewerbern).
- Erstellen Sie Videos für Kunden, können Sie diesen keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte einräumen.
- Ob Sie die Videos überhaupt und in welchem Umfang kommerziell verwenden dürfen, entscheiden die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter.
Um Schutzrechte an KI-generierten Inhalten zu erwerben, müssen Sie diese maßgeblich selbst prägen. Bei Videos wäre das beispielsweise durch Schnitt, Dramaturgie, eigene Bildregie oder eine substanzielle Nachbearbeitung denkbar. Es gibt allerdings keinen festen Grad, ab dem ein Inhalt zum geschützten Werk wird. In Zukunft wird diese Problematik voraussichtlich viele Gerichte beschäftigen.
Wann verletzen KI-Videos fremde Urheberrechte?
Beim Thema KI und Urheberrecht stellt sich neben der Frage nach fehlenden Schutzrechten auch die nach der Verletzung bestehender Schutzrechte: KI-Output kann geschützten Werken ähneln und dadurch fremde Urheberrechte verletzen.
Hier ist jedoch nicht die Idee zu einem Video oder das Konzept an sich geschützt, sondern nur die konkreten gestalterischen Merkmale – also eben die Aspekte, die auch Sie selbst beeinflussen müssen, um an KI-Inhalten Schutzrechte zu erwerben: Stil, Schnitt, Beleuchtung, Dramaturgie oder Bildregie.
Seien Sie vorsichtig, wenn Sie geschütztes Material wie Videos, Filme oder Bilder als Vorlage für den KI-Videogenerator verwenden. Gleiches gilt für Musik, Soundeffekte und Stimmen.
AUFGEPASST
Ein KI-Video kann urheberrechtlich „sauber" und trotzdem rechtswidrig sein – nämlich dann, wenn das Video die Persönlichkeitsrechte realer Personen verletzt, weil z. B. Stimmen von Prominenten nachgeahmt werden, ohne dass diese damit einverstanden sind. Persönlichkeitsrechte betreffen nicht nur das Recht am eigenen Bild, sondern auch die eigene Stimme.
Musik, Soundeffekte und Stockmaterial in KI-Videos
Hintergrundmusik kann ebenfalls fremde Rechte verletzen. Nutzen Sie Musikstücke oder Sounds für Ihre Videos, ohne dafür die erforderlichen Lizenzen zu haben, begehen Sie eine Urheberrechtsverletzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Video selbst produzieren oder mit KI generieren lassen.
Es gilt: Prüfen Sie immer, welche Rechte an einem Inhalt bestehen. Musik ist ebenso geschützt wie Soundeffekte und Stockfotos, die von Menschen produziert wurden. Für KI-generierte Musik gilt das gleiche wie oben: Für sie bestehen keine Urheberrechte. Gleichzeitig können derartige Stücke aber fremde Schutzrechte verletzen.
ZUSAMMENGEFASST
- Nutzen Sie Musik und andere urheberrechtlich geschützte Inhalte nur, wenn Sie dafür eine Lizenz haben.
- Achten Sie bei KI-generierter Musik und Sounds darauf, dass die kommerzielle Nutzung erlaubt ist. Bedenken Sie, dass diese fremde Urheberrechte verletzen kann, auch wenn Sie dies gar nicht beabsichtigen.
- Prüfen Sie bei Stockfotos aus Bilddatenbanken, wie Sie diese verwenden dürfen.
- Übernehmen Sie keine erkennbaren Elemente eines geschützten Werkes und auch keine fremden Markennamen oder Logos.
- Nutzen Sie keine realen Personen als Vorlage und seien Sie auch bei bekannten Charakteren und Figuren aus der Popkultur vorsichtig.
3. Wann müssen KI-generierte Videos gekennzeichnet werden?
Neben dem Urheberrecht müssen Sie bei KI-generierten Videos die neuen KI-Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung (EU AI Act) beachten. Diese gelten für bestimmte Bilder und Videos (Deepfakes) sowie für bestimmte Texte (von öffentlichem Interesse) seit dem 2. August 2026.
Kennzeichnungspflicht für Deepfakes ist in Kraft
Seit August 2026 müssen Deepfakes gekennzeichnet werden. Gemeint sind damit KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die so real aussehen, dass Menschen annehmen könnten, es handle sich um echte Personen, Gegenstände, Ereignisse oder Orte. Darunter fallen z. B. Videos mit KI-Avataren und KI-Influencern, die in scheinbar realen Welten auftreten, Lipsync-Übersetzungen echter Aufnahmen und KI-generierte Stimmen.
Kurz gesagt: Sobald mit KI eine neue Realität oder eine fotorealistische Verfälschung geschaffen wird, greift oftmals eine Kennzeichnungspflicht.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind hingegen z. B.:
- rein stilisierte Darstellungen
- Verpixelungen von Gesichtern aus datenschutzrechtlichen Gründen
- offensichtlich unrealistische Szenen, wenn die Künstlichkeit für den Betrachter offensichtlich ist (z. B. ein Mensch fliegt ohne Hilfsmittel, ein Tier spricht menschliche Sprache)
- Bildoptimierung (Helligkeit, Kontrast, Bildstabilisierung)
- KI-gestützte Standardbearbeitung, die den Inhalt nicht wesentlich verändert
WICHTIG
Nicht nur Deepfakes von echt wirkenden Personen sind zu kennzeichnen, sondern auch von Orten, Gegenständen und Ereignissen. Kennzeichnen Sie jeden Deepfake mit einem eindeutigen Hinweis (z. B. “KI-generiert”, “mit KI erstellt”).
Ein pauschaler Disclaimer, z. B. im Footer Ihrer Website oder in der Profilbeschreibung, reicht nicht aus. Bei Verstößen sieht die KI-Verordnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
Kennzeichnungspflicht auf Social Media gilt schon jetzt
Auf den meisten Social Media Plattformen ist die Kennzeichnung von realistisch wirkenden KI-Inhalten bereits Pflicht. Facebook, Instagram, TikTok und YouTube stellen KI-Labels bereit, mit denen Sie KI-Content beim Upload kennzeichnen müssen.
Wer Social Media nutzt, weiß, dass viele Nutzer dem nicht nachkommen. Pflicht ist es aber trotzdem. Halten Sie sich nicht an die Plattformregeln, können (theoretisch) Reichweiten beschränkt und Accounts gesperrt werden. Die Plattformen setzen ihre eigenen Kennzeichnungspflichten aber bislang kaum konsequent um.
Spätestens mit der KI-Verordnung wird die fehlende Kennzeichnung von Deepfakes aber zum Risiko.
4. Was gilt, wenn Menschen in KI-Videos zu sehen sind?
Sollen in Ihrem Video echte Personen (z. B. als KI-Avatare) zu sehen sein, brauchen Sie deren ausdrückliche und freiwillige Einwilligung – und zwar nicht erst für die Veröffentlichung, sondern schon für die KI-Videoerstellung.
Um mit KI ein Video zu erstellen, in dem reale Personen zu sehen sind, benötigen Sie Bilder, Videos und Stimmaufnahmen. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten, die unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung fallen. Ohne Rechtsgrundlage (in der Regel die Einwilligung der Person) verstößt eine solche Datenverarbeitung gegen die DSGVO. Die unbefugte Veröffentlichung eines solchen KI-Videos würde weiterhin das Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild der Person verletzen.
Für KI-Videos, in denen reale Personen nachgeahmt werden, gilt also:
- Mit Einwilligung der dargestellten Person: grundsätzlich zulässig
- Ohne Einwilligung: unabhängig von Kennzeichnung unzulässig
- Satire und Kunst: können je nach Einzelfall auch ohne Einwilligung zulässig sein, aber nur, wenn der fiktive oder satirische Charakter klar erkennbar ist und eine Abwägung zwischen den Rechten der betroffenen Person und der Meinungs-, Kunst- oder Pressefreiheit vorgenommen wurde.
Legen Sie einer echten Person per Voice Cloning Worte in den Mund, die sie nie gesagt hat, ist das ebenfalls unzulässig und kann Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche auslösen – auch hier benötigen Sie die vorherige Einwilligung der Person.
Generieren Sie einen fiktiven KI-Avatar, der keine explizite Ähnlichkeit zu einer realen Person hat, ist das weniger kritisch. Sobald dieser aber einer wirklichen Person ähnelt, müssen Sie ihn kennzeichnen, damit Nutzer wissen, dass es sich eben nicht um einen echten Menschen handelt.
5. Wettbewerbsrecht: Wann KI-Videos zur Abmahnfalle werden
Mit KI lässt sich in Sekunden Material erzeugen, das Produkte schöner, Ergebnisse beeindruckender und Versprechen größer wirken lässt als sie in der Realität sind. Das kann allerdings abgemahnt werden und ist nicht der einzige Grund, weshalb KI-Videos gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können:
- Irreführende Darstellungen und übertriebene Versprechen: Stellt das KI-Video Produkte oder Dienstleistungen täuschend echt oder vorteilhafter dar, als sie sind, kann das als irreführende Werbung gemäß § 5 UWG eingestuft werden.
- Falsche Aussagen von Chatbots: Für die Antworten eines Chatbots, den Sie auf Ihrer Website einfügen (z. B. um Kundenanfragen zu bearbeiten), sind Sie selbst verantwortlich. Sie haften für fehlerhafte oder irreführende Aussagen.
- Vorher-Nachher-Videos mit KI: Werbung mit Vorher-Nachher-Video ist im deutschen Recht generell ein heikles Thema, insbesondere in Bereichen wie Kosmetik, Medizin oder Fitness. KI ändert daran nichts – verzichten Sie im Zweifel auf diese Art von Werbung.
WICHTIG
Unlautere Werbung kann von Mitbewerbern und befugten Verbänden wie der Wettbewerbszentrale wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Für die rechtswidrigen Videoinhalte sind Sie verantwortlich: Sie können sich nicht einfach darauf berufen, dass diese von einer KI generiert wurden.
6. Wer haftet bei Rechtsverstößen und fehlerhaften KI-Videos?
Die Antwort ist die gleiche wie bei KI-Texten und KI-Websites: Sie sind haftbar, wenn Sie rechtswidrige KI-Videos veröffentlichen. Die KI selbst kann nicht haften und auch der Tool-Anbieter ist beim Thema KI und Haftung bis auf Ausnahmen nicht in der Pflicht.
Veröffentlichen Sie ein inhaltlich fehlerhaftes oder sogar rechtswidriges KI-Video, sind Sie entsprechend auch verantwortlich für die Schäden, die daraus resultieren. Enthält das Video z. B. geschützte Musik oder Filmsequenzen, kann der Rechteinhaber aufgrund einer Urheberrechtsverletzung gegen Sie vorgehen. Werden erkennbar reale Personen ohne Einwilligung gezeigt, ist das nicht nur eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild, sondern verstößt unter Umständen auch gegen die DSGVO.
Die Folgen: Abmahnungen, Schadensersatzforderungen, Bußgelder. Bei sexualisierten, beleidigenden und offensichtlich schädigenden KI-Inhalten, die sich auf reale Personen beziehen, kann außerdem ein Strafverfahren drohen.
7. Checkliste: So erstellen und veröffentlichen Sie KI-Videos rechtssicher
- Prüfen Sie KI-Videos vor Veröffentlichung auf eventuelle Urheberrechtsverletzungen.
- Klären Sie, ob der KI-Video-Generator im genutzten Tarif die kommerzielle Nutzung der Videos erlaubt.
- Stellen Sie reale Personen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung dar.
- Kennzeichnen Sie Deepfakes transparent und eindeutig als KI-generiert.
- Prüfen Sie das Video kritisch auf irreführende Darstellungen (z. B. Produkteigenschaften, die nicht der Realität entsprechen).
- Erstellen Sie keine Vorher-Nachher-Videos mit KI für kosmetische oder medizinische Leistungen (Achtung: auch ohne KI in vielen Fällen unzulässig).
- Führen Sie alle KI-Tools, die personenbezogene Daten verarbeiten, in Ihrer Datenschutzerklärung auf.
- Veröffentlichen Sie keinen KI-Output ohne Prüfung und Freigabe (ggf. nach Vier-Augen-Prinzip).
8. FAQ
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