Achtung Abmahnung: Ab wann gilt man als gewerblicher Händler bei eBay?

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Worum geht's?

Immer wieder kommt es bei eBay vor, dass sich gewerbliche Verkäufer als Private „tarnen“. So umgehen sie bestimmte gesetzliche Pflichten. Doch ab wann gilt man eigentlich als gewerblicher Verkäufer? Ein neues Urteil zeigt, dass hierfür nicht allzu viele Verkäufe im Monat nötig sind.

eBay-Verkäufer verkauft mehrere Schmuckartikel

Ein privater Verkäufer auf eBay bot u.a. neue Schmuckartikel an. Die Produkte waren sogar noch mit den Etiketten versehen. Der Verkäufer schaltete mehrere, gleichzeitig laufende Anzeigen. Ein anderer eBay-Händler wurde auf die Angebote aufmerksam. Er mahnte seinen Konkurrenten ab. Der Grund: Er ging davon aus, dass sein Mitbewerber nicht privater, sondern gewerblicher Verkäufer war. Er hätte deswegen u.a. ein Impressum verwenden müssen.

Der Abgemahnte war aber felsenfest davon überzeugt, privater Verkäufer zu sein. Hierfür hatte er einige Begründungen parat. U.a. behauptete er, dass er einige Artikel von seiner Oma und einem Bekannten geschenkt bekommen habe. Da er für die Geschenke keine Verwendung mehr hatte, bot er sie bei eBay an. Da er nicht immer sofort einen Käufer für den Schmuck fand, bot er sie mehrfach an.

Es kam dann, wie es kommen musste: Der Fall landete vor Gericht. Das Landgericht Dessau-Rosslau hat ihn jetzt entschieden.

Gewerbliche Tätigkeit: Ca. 15 bis 25 Verkäufe pro Monat reichen aus

Das Landgericht Dessau-Rosslau (Urteil vom 11. Januar 2017, Az. 3 O 36/16) entschied, dass der eBay Verkäufer gewerblich handelte. Hierfür sprach schlichtweg der Umfang der Verkaufstätigkeit, da der Verkäufer mehrere gleichartige und neuwertige Schmuckstücke anbot. Es spielte keine Rolle, woher die Artikel stammten.

Für eine gewerbliche Tätigkeit reicht es in der Regel aus, wenn Verkäufer im Monat ca. 15 bis 25 Verkäufe tätigen, sofern dies über längere Zeit geschieht. Außerdem sprach gegen den Betroffenen, dass er seinen Auftritt professionell gestaltete. Das fing bei der Gestaltung seines Accounts an und zeigte sich auch daran, dass die Artikel sogar noch mit Etiketten versehen waren. Von einem „haushaltstypischen“ Verkauf konnte deswegen nicht mehr die Rede sein.

Praxis-Tipps:

1.    Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob eBay-Verkäufer als privat oder gewerblich gelten. Für eine gewerbliche Tätigkeit spricht u.a. eine Vielzahl von Angeboten.

2.    Achtung: Gewerbliche Verkäufer treffen eine Vielzahl von gesetzlichen Pflichten. Dazu gehört z.B. die sogenannte Impressumspflicht. Außerdem müssen Händler Widerrufsbelehrungen in ihren Angeboten einbinden.

3.    Auch steuerrechtlich kann einiges auf als private Verkäufer „getarnte“ Händler zukommen. Es fällt nämlich u.U. Umsatzsteuer an. Einen weiteren Artikel hierzu finden Sie hier: https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/8425-ebay-haushaltsaufloesung-steuern.html

 

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Christoph Schwartz
Ich wollte grade ein Angebot senden, da stand plötzlich, das ich als gewerblicher Nutzer nicht mitmachen kann. Bin ich aber garnicht. Was steckt dahinter? Man kann ja auch nicht mal eben anrufen bei dem Saftladen.
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eRecht24 Support
Hallo Herr Schwartz, vielen Dank für Ihren Kommentar. Leider können wir hier an dieser Stelle gar nicht weiterhelfen. Am besten wenden Sie sich direkt an den eBay Kundenservice, wenn Sie konkrete Fragen dazu haben.
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privat
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Oh, hab letzten Monat 1000 Artikel eingestellt. Auf 50 wurde geboten mit 1€. Muß ich jetzt ein Gewerbe anmelden?
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Benjamin B.
Na mal sehen ob das Thema das Finanzamt nicht interessiert.
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Thomas
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Klar kann man solche Kunden melden =D gerade noch getan...Jedes Angebot hat einen Button auf dem steht "Melden" ...Klick drauf...Wähle in der ersten Spalte " Copyright und Warenzeichen " ausWähle in der zweiten Spalte " ebay Artikel verletzt geistige Eigentumsrechte " ausWähle in der dritten Spalte dann " Wenden Sie sich an das VeRi Programm " ausDann auf Meldung senden...Jedoch bringt dir das nur etwas wenn du gewerblich bei ebay angemeldet bist,da die nur dann auch etwas prüfen ^^Wenn als Privat VK eine Meldung über Wettbewerbsrech t ein trudelt,wird die nicht beachtet =(Ansonsten einfach mal nach der plz bei ebay suchen,die steht auch immer dabei ^^und nach dem zuständigen Finanzamt Googlen, da mal ne Nachricht hinterlassen =DIm zweifelsfall muss ebay dir auch die Kontaktdaten des VK bereitstellen...Das tun die auch ohne murren ( bei mir schon mehrere male... )Jedoch bekommt der jenige dann auch deine...^^
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Fabian
Hilfreicher Kommentar für die Wahrung des Wettebwerbsrech t
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Andrea
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Ach ja, Sandro ... schon mal bei einem augenscheinlich Gewerblichen (der privat handelt) gekauft und versucht zu reklamieren, umzutauschen oder zurück zu geben? (Na dann mal viel Spaß)Bei eBay geht rein gar nichts mehr. Die Privaten, die gewerblich handeln wachsen wie Pize aus dem Boden. Aber eBay unternimmt nichts dagegen, es gibt keine Möglichkeit so etwas zu melden. Diese Leute machen alles kaputt, zerstören die Preise und verkaufen weit unter Wert, günstiger als in China ....unfassbar.
3
Andrea
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Keine besonders "clevere" Aussage. Wer gewerblich handelt, sollte NICHT als privater Anbieter verkaufen. Gewerbetreibend e müssen Umsatzsteuer bezahlen. Und die verkappten Privaten machen die Preise und die Marktwirtschaft NACHHALTIG kaputt. Gewerbliche haben Angestellte und einen Rattenschwanz an Kosten.... bist Du vielleicht selbst irgendwo angestellt und bezahlst davon Dein Dach über dem Kopf und befüllst damit Deinen Kühlschrank? Ach! Mal das Oberstübchen einschalten..... der Kunde profitiert davon, ja aber nur einen kleinen Moment, bis dann alles andere den Bach hinunter geht, da private Anbieter (welche eigentlich gewerblich handeln) Arbeitsplätze zerstören.
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Sandro
Solange der Kunde die Ware dadurch günstiger bekommt ist mir das egal ob Privat oder Gewerblich.Letztendlich Profitiert der Käufer davon.Was das Schädigen der Mitbewerber angeht....seinerzeit sind auch etliche Einzelhändler drauf gegangen als der Online-handel begann....das hat auch keinen gekümmert.
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k
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen eBay Privat Verkäufer Mitgliedsname laurasfashionsa le - über 500 Artikel einstellen ohne Abmahnung?
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