Sicherheit im Netz: eBay-Kleinanzeigen fordert bald Identifizierung

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Worum geht's?

Nach einem Fernsehbericht über Belästigung und Anmache von Jugendlichen im Internet zieht man beim Online-Portal eBay-Kleinanzeigen Konsequenzen. Wer Angebote einstellen oder darauf reagieren will, soll das künftig nur über einen verifizierten Account tun dürfen. Damit sollen sogenannte „Cybergroomer“ abgeschreckt werden.

Sexuelle Belästigung von Jugendlichen

Geplant habe man die Verifizierung schon länger, so ein Sprecher der Plattform. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion um Cybergrooming allerdings solle die Umsetzung nun beschleunigt werden. Schon im Sommer wolle man mit den Kategorien starten, in denen viele Minderjährige inserieren: Nachhilfe, Kinderbetreuung und Babysitting. Wie häufig hier Erwachsene mit sexuellen Interessen Kontakt aufnehmen, hat gerade ein RTL-Experiment unter dem Titel „Angriff auf unsere Kinder“ gezeigt. Schauspieler gaben sich dabei als Zwölfjährige auf der Suche nach einem Nebenjob aus. Sie erhielten Hunderte Mails mit sexuellen Anfragen und Belästigungen.

Ende der Anonymität

Von „Cybergrooming“ spricht man, wenn Erwachsene über Internet-Plattformen gezielt Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufnehmen, um sie zu sexuellen Handlungen zu bringen. Werden die Täter gefasst, drohen ihnen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Doch die Strafverfolgung gestaltet sich schwierig, solange sie sich hinter anonymen Accounts verstecken können. Die Pläne bei eBay Kleinanzeigen sehen nun vor, dass die Inhaber von Kleinanzeigen-Konten eine Mobilfunknummer angeben müssen. An diese Nummer erhalten sie eine SMS mit einem Code zu Verifizierung. Mit Hilfe der Handynummer lassen sich potenzielle Belästiger später leichter ausfindig machen. Schon diese Möglichkeit soll zumindest Gelegenheitstäter künftig von dem Kleinanzeigen-Portal fernhalten. 

Fazit

Ab Sommer wird die Verifizierung zur Pflicht, wenn Nutzer einschlägiger Kategorien eine Anzeige einstellen oder auf ein Inserat antworten wollen. Mit der Zeit will man die Überprüfung auf alle Accounts und Bereiche ausdehnen. Noch ist offen, mit welchem Merkmal bereits überprüfte Konten gekennzeichnet werden sollen. Denkbar ist beispielsweise ein blauer Haken, wie er bei Twitter oder Instagram üblich ist. Langfristig soll es nicht mehr möglich sein, ein Nutzerkonto ohne Verifizierung zu unterhalten. Völlige Sicherheit vor Cybergrooming allerdings kann auch diese Maßnahme nicht garantieren.

Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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