Wird ein Dienstwagen auch privat genutzt, muss der Fahrer den geldwerten Vorteil versteuern. Das kann entweder über die sogenannte 1-%-Regelung oder über die Fahrtenbuchmethode erfolgen. Leider erkennen die Finanzämter Fahrtenbuch-Software in vielen Fällen nicht an. ... Weiterlesen ...

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