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Online Shops: Gilt das Widerrufsrecht auch für Unternehmer?

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Worum geht's?

Verbrauchern steht im Online-Handel grundsätzlich ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu. Damit haben sie die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Ob dieses Recht auch einem Unternehmer zustehen kann, hatte das AG Cloppenburg zu entscheiden.

Gewerblicher Kunde widerruft Vertrag nach Online-Kauf

Im vorliegenden Fall kaufte eine Unternehmerin in einem Online-Shop ein Elektrofahrrad. Innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf erklärte sie den Widerruf des Vertrags und forderte Rückabwicklung.

In den dem Kaufvertrag zugrundeliegenden AGB fand sich unter anderem der Punkt „Widerrufsbelehrung“, welche dem gesetzlichen Muster für eine Widerrufsbelehrung entsprach. Dort fand sich keine Einschränkung in der Hinsicht, dass der Widerruf ausschließlich durch Verbraucher erfolgen kann.

Die gewerbliche Kundin beschritt den Klageweg und forderte Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Der Verkäufer verweigerte die Rückabwicklung, da es sich bei der Käuferin um eine Unternehmerin handle und das deutsche Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher gelte. Zudem ergebe sich die Beschränkung auf Verbraucher bereits aus der Nennung der Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen des Punkts „Widerrufsfrist“ und „Informationspflichten“. Wird er jedoch zur Rückabwicklung verpflichtet, möchte er Wertersatz für die Nutzung des Fahrrads.

Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung führt zu vertraglichem Widerrufsrecht

Das Amtsgericht Cloppenburg entschied mit Urteil von Anfang Oktober (Urteil vom 02.10.2012 – Az.: 21 C 193/12), dass ein Händler, der die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet, auch gewerblichen Kunden ein – vertragliches – Widerrufsrecht einräumt.

Vielmehr wird das Widerrufsrecht sämtlichen Verkäufern eingeräumt, wenn sich in der Widerrufsbelehrung keine Beschränkung auf Verbraucher erfolgt. Eine Beschränkung ergibt sich zum einen nicht aus dem Kontext. Zum anderen ergibt sich eine solche auch nicht allein aus der Nennung der verbraucherschützenden Vorschriften. Insbesondere werden diese Normen erst genannt, als es um die Widerrufsfrist und die Informationspflichten geht, wohingegen das Widerrufsrecht selbst ohne Zusätze und Hinweise eingeräumt wird.

Schließlich können Kunden aufgrund der vorliegenden AGB davon ausgehen, dass auch Unternehmern ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde, denn sie wissen nicht, dass grundsätzlich nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht im Fernabsatz zusteht, so die Richter.

Fazit

Nach der Entscheidung des AG Cloppenburg gilt ein vertragliches Widerrufsrecht an einen Unternehmer als eingeräumt, wenn der Händler die Widerrufsbelehrung verwendet und keine Einschränkung auf Verbraucher vornimmt. 

Händler sollten daher in jedem Fall eine Beschränkung auf Verbraucher aufnehmen, um B2B Kunden vom Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatz auszuschließen. Dies kann durch Verwendung eines einleitenden Satzes vor der Widerrufsbelehrung geschehen:

„Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:“

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Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt
Ulrike
Das Widerrufsrecht ist unabhängig von dem Mängelgewährleistung srecht. Das bedeutet, wenn die Ware nicht dem Bild entspricht, wird es sich um einen Mangel handeln. Folglich kann so das Geld zurückgeforder t oder Nacherfüllung verlangt werden.
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Bochem
Ja, Geschäfte von B2B wie sieht es da aus im Onlinehandel mit Widerruf ?Bzw es gibt Shops da kann man als Endverbraucher einkaufen klar Preise anders oder mit Zusendung vom Gewerbeschein auch als Gewerbetreibend er einkaufen mit etwas Rabatten. Meldet man sich als Gewerbetreibend er an findet man kein Widerruf auf der Seite, meldet man dich aber als Endverbraucher an gibt es Widerruf.Wenn man nun sich nun mit seinem Geschäftsadresse anmeldet (Gewerbeschein liegt dem gegenüber vor) und sich 1 Teil kauft für sich selber hat man kein Widerruf recht? Und bezahlt hat mit Paypal Danke für eine Antwort
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Thomas
also, mal ganz ehrlich: jeder weiß doch, daß die am Bildschirm (Monitor) abgebildeten Farben von der Realität abweichen können (in der Regel wird auch darauf hingewiesen). Ich bestelle doch nicht einfach, in der Hoffnung, daß die Trikotfarbe genauso ausfällt, wie abgebildet. Ich lasse mir ein Muster schicken und bestelle dann........ oder aber ich bestelle eine bestimmt RAL-Farbe, dann erwarte ich exakt diese Farbe. Klar, wenn ich weiß bestelle und ich bekomme schwarz, ist es was anderes.
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J.R.
@ JajaSo ein Blödsinn:Wenn ich als Zwischenhändler online (wie ich letzhin) 30 Trikots bestelle und die Farbe nicht dem entspricht, was der Monitor zeigt und ich umtauschen will, leuchtet mir nicht ein, warum mir der Händler die neuen schicken und berechnen kann, aber die ersten (farblich nicht stimmenden, weil viel zu dunkel) nicht zurücknimmt, fühle ich mich schon rechtlich benachteiligt.Ob ich nun privat oder als Händler etwas kaufe, und die Beschreibung nicht stimmt, muss man schon die selben Rechte haben. Auch ich als Händler kaufe da ja die Katze im Sack!!Die Onlinehändler sind fein raus, mein Kunde reklamiert! Selbst bei Umtausch.
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StaBie
Alles was hier zu B2B - Geschäften gesagt wird ist nachvollziehbar ... Wir haben es im Service und Verkauf ausschließlich mit Gewerbetreibend en (KFZ-Werkstätten) zu tun. Wenn wir das so streng handhaben würden, könnten wir unseren Laden zumachen... Ich habe nun aber einen ganz tollen Fall! Der Verkäufer eines TomTom Navs für einen unserer Geschäftswagen hat und eine andere als bestellte und in AB und Rg. ausgewiesene TomTom Version geschickt und versteckt sich jetzt auf seine Widerrufsbelehr ung, die das Widerrufsrecht für Geschäftstreiben de ausschließt. Er will nicht verstehen, dass wir nur die falsch gelieferte Ware in den richtigen Artikel umgetauscht haben möchten! Soviel zum Thema " dumme Unternehmer"... Die gibt es häufig auch unter den Online-Verkäufern... nicht nur bei den Business-Kunden!
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Guest
Ja, hast Du. Allerdings musst Du dann auch als Privatperson bestellen. Du solltest Dir die Rechnung also nicht auf die Firma ausstellen lassen.Bei Kaufleuten muss man davon ausgehen dürfen, dass sie sich einen Kauf vorher überlegt haben, Preise verglichen haben, Beratungen in Anspruch genommen haben, usw. Ein Rücktrittsre cht wäre daher dem Verkäufer gegenüber unfair. Zudem geht es hier ja auch häufig um Produkte, die nicht nur 20,-- Euro kosten sonder untern Umständen mehrere tausend Euo, die ggf. nur für diesen Kunden bestellt werden, usw. Weniger Unternehmer hätten wir daher sicherlich, wenn auch ein Geschäft unter Kaufleuten nicht mehr bindend wäre...
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Wecke.
ich bin auch eine groß Unternehmer und keine von der Großen wird wie oben beschrieben denken/planen. die kaufen oder kaufen nicht. Denkweise ist ganz anders.
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Jose
Was ich jetzt nicht ganz verstehe.Wenn ich als Unternehmer einen Artikel für meinen Privaten Gebrauch bestelle, der nichts mit meiner Gewerbetätigkeit zu tun hat, habe ich dann kein Widerrufsrecht?
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Gast
Gewerblich bestellen und privat nutzen.... Das sind die Richtigen..... Das nenne ich Betrug!
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Klaus
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer wäre ja auch absurd. "Da bestellt eine Supermarktkette für jede Ihrer 150 Filialen eine Kasse oder die Eventagentur eine Zapfanlage für die Großveranstal tung am Wochenende. Und die sollen nun das Recht haben das ganze Zeug wieder zu retournieren???"
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