Verbrauchern steht im Online-Handel grundsätzlich ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht zu. Damit haben sie die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Ob dieses Recht auch einem Unternehmer zustehen kann, hatte das AG Cloppenburg zu entscheiden.

Gewerblicher Kunde widerruft Vertrag nach Online-Kauf
Im vorliegenden Fall kaufte eine Unternehmerin in einem Online-Shop ein Elektrofahrrad. Innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf erklärte sie den Widerruf des Vertrags und forderte Rückabwicklung.
In den dem Kaufvertrag zugrundeliegenden AGB fand sich unter anderem der Punkt „Widerrufsbelehrung“, welche dem gesetzlichen Muster für eine Widerrufsbelehrung entsprach. Dort fand sich keine Einschränkung in der Hinsicht, dass der Widerruf ausschließlich durch Verbraucher erfolgen kann.
Die gewerbliche Kundin beschritt den Klageweg und forderte Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Der Verkäufer verweigerte die Rückabwicklung, da es sich bei der Käuferin um eine Unternehmerin handle und das deutsche Widerrufsrecht ausschließlich für Verbraucher gelte. Zudem ergebe sich die Beschränkung auf Verbraucher bereits aus der Nennung der Verbraucherschutzvorschriften im Rahmen des Punkts „Widerrufsfrist“ und „Informationspflichten“. Wird er jedoch zur Rückabwicklung verpflichtet, möchte er Wertersatz für die Nutzung des Fahrrads.
Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung führt zu vertraglichem Widerrufsrecht
Das Amtsgericht Cloppenburg entschied mit Urteil von Anfang Oktober (Urteil vom 02.10.2012 – Az.: 21 C 193/12), dass ein Händler, der die Muster-Widerrufsbelehrung verwendet, auch gewerblichen Kunden ein – vertragliches – Widerrufsrecht einräumt.
Vielmehr wird das Widerrufsrecht sämtlichen Verkäufern eingeräumt, wenn sich in der Widerrufsbelehrung keine Beschränkung auf Verbraucher erfolgt. Eine Beschränkung ergibt sich zum einen nicht aus dem Kontext. Zum anderen ergibt sich eine solche auch nicht allein aus der Nennung der verbraucherschützenden Vorschriften. Insbesondere werden diese Normen erst genannt, als es um die Widerrufsfrist und die Informationspflichten geht, wohingegen das Widerrufsrecht selbst ohne Zusätze und Hinweise eingeräumt wird.
Schließlich können Kunden aufgrund der vorliegenden AGB davon ausgehen, dass auch Unternehmern ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde, denn sie wissen nicht, dass grundsätzlich nur Verbrauchern ein Widerrufsrecht im Fernabsatz zusteht, so die Richter.
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Fazit
Nach der Entscheidung des AG Cloppenburg gilt ein vertragliches Widerrufsrecht an einen Unternehmer als eingeräumt, wenn der Händler die Widerrufsbelehrung verwendet und keine Einschränkung auf Verbraucher vornimmt.
Händler sollten daher in jedem Fall eine Beschränkung auf Verbraucher aufnehmen. Dies kann durch Verwendung eines einleitenden Satzes vor der Widerrufsbelehrung geschehen:
„Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:“
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Achtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neues Widerrufsrecht: Was Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen".



Bzw es gibt Shops da kann man als Endverbraucher einkaufen klar Preise anders oder mit Zusendung vom Gewerbeschein auch als Gewerbetreibender einkaufen mit etwas Rabatten.
Meldet man sich als Gewerbetreibender an findet man kein Widerruf auf der Seite, meldet man dich aber als Endverbraucher an gibt es Widerruf.
Wenn man nun sich nun mit seinem Geschäftsadresse anmeldet
(Gewerbeschein liegt dem gegenüber vor) und sich 1 Teil kauft für sich selber hat man kein Widerruf recht? Und bezahlt hat mit Paypal
Danke für eine Antwort
So ein Blödsinn:
Wenn ich als Zwischenhändler online (wie ich letzhin) 30 Trikots bestelle und die Farbe nicht dem entspricht, was der Monitor zeigt und ich umtauschen will, leuchtet mir nicht ein, warum mir der Händler die neuen schicken und berechnen kann, aber die ersten (farblich nicht stimmenden, weil viel zu dunkel) nicht zurücknimmt, fühle ich mich schon rechtlich benachteiligt.
Ob ich nun privat oder als Händler etwas kaufe, und die Beschreibung nicht stimmt, muss man schon die selben Rechte haben. Auch ich als Händler kaufe da ja die Katze im Sack!!
Die Onlinehändler sind fein raus, mein Kunde reklamiert! Selbst bei Umtausch.
Bei Kaufleuten muss man davon ausgehen dürfen, dass sie sich einen Kauf vorher überlegt haben, Preise verglichen haben, Beratungen in Anspruch genommen haben, usw. Ein Rücktrittsrecht wäre daher dem Verkäufer gegenüber unfair. Zudem geht es hier ja auch häufig um Produkte, die nicht nur 20,-- Euro kosten sonder untern Umständen mehrere tausend Euo, die ggf. nur für diesen Kunden bestellt werden, usw. Weniger Unternehmer hätten wir daher sicherlich, wenn auch ein Geschäft unter Kaufleuten nicht mehr bindend wäre...
Wenn ich als Unternehmer einen Artikel für meinen Privaten Gebrauch bestelle, der nichts mit meiner Gewerbetätigkeit zu tun hat, habe ich dann kein Widerrufsrecht?
Kein Wunder, dass es anderswo mehr Unternehmer gibt als in D. == wenn du sonst keine Gründe hast, dann schient bei dir alles in Ordnung zu sein ...
Wieso soll man da weniger Rechte haben? == wieso soll dein Kollege für deine Dummheit bezahlen ? Würdest du Ware verkaufen, würdest du mir zustimmen ...
Es gibt so viel Dummheit auf dieser Welt und nichts ist schlimmer als dummer "Unternehmer" ... Und von diesen musste ich LEIDER schon einige kennenlernen ...
Wieso soll man da weniger Rechte haben?
Man kauft ja ebenfalls die Katze im Sack und wer will da schon prozessieren bei Leistungsstörungen?
Kein Wunder, dass es anderswo mehr Unternehmer gibt als in D.
Hier wird einem alles erschwert.