Worum geht's?
Auch in Zeiten der Corona-Krise gilt: Viele Unternehmer entscheiden sich, neben dem lokalen Laden auch einen Onlineshop zu eröffnen. Andere konzentrieren sich ausschließlich auf einen Onlineshop, wenn sie Waren verkaufen. Viele Onlinehändler und Gründer setzen dabei auch auf bekannte Plattformen wie Amazon oder eBay. Egal, zu welchem dieser Onlinehändler Sie gehören und ob Sie den Webshop wegen der Corona-Krise oder aus anderen Gründen eröffnet haben - es stellen sich immer die gleichen Fragen rund um Online-Recht und Co., wenn Sie einen Onlineshop eröffnen: Wie müssen Bestellprozess, Preisangaben und Lieferangaben aussehen? Brauche ich AGB, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung? Und was muss ich rund um die Widerrufsbelehrung beachten? Lesen Sie alles, was rund um die Eröffnung eines Online-Shops wichtig ist, damit Sie Ihren Onlineshop rechtssicher nutzen können und vor teuren Abmahnungen geschützt sind.
1. Wie müssen Impressum und Datenschutzerklärung im Webshop aussehen?
Wie für jeden anderen Websitebetreiber gehört es neben To-Do´s wie der Domain zu den ersten Schritten, wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten wollen: Sie brauchen auch als Onlinehändler eine Anbieterkennzeichnung. Diese soll die Nutzer Ihrer Seite darüber informieren, mit wem sie es zu tun haben und an wen sich bei Fragen oder Problemen wenden können. Die Anbieterkennzeichnung muss Pflichtangaben wie Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Daten zum Unternehmen sowie des Datenschutzbeauftragten enthalten. Hinzu kommen weitere Pflichtangaben für bestimmte Bereiche, zum Beispiel berufsspezifische Angaben für Anwälte und Steuerberater oder zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Anbieterkennzeichnung muss unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wir empfehlen eine Verlinkung im Footer Ihrer Webseite.
Wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten möchten, ist es ebenso wichtig, dass Sie auf Ihrer Webseite eine Datenschutzerklärung bereithalten. Achten Sie bereits als Gründer darauf. Auch wenn Ihre Kunden Waren per E-Mail, Fax oder Bestellformular bestellen können, gilt Ihre Seite als Onlineshop und benötigt die Erklärung: Hier erklären Sie, welche personenbezogenen Daten Sie in welchem Umfang und zu welchem Zweck erheben und nutzen. Wichtig sind dabei insbesondere:
- Kunden und Bestelldaten: Informieren Sie Ihre Käufer, welche Daten Sie im Bestellvorgang zu welchen Zwecken speichern und nutzen. Geben Sie die Daten an Dritte weiter, zum Beispiel zur Bonitätsabfrage, dann müssen Sie vorher die ausdrückliche Einwilligung Ihrer Kunden einholen.
- Tracking Tools: Nutzen Sie Tools, mit denen Sie über Cookies das Surfverhalten Ihrer Nutzer analysieren (z.B. Google Analytics, etracker, Matomo), müssen Sie eventuell zusätzlich eine Einwilligung einholen (derzeit sicher bei Google Analytics).
- Social Media Plugins: Facebook Like und Share Buttons müssen Sie nicht nur in die Erklärung aufnehmen, sondern auch eine Lösung wie das eRecht Safe Sharing Tool nutzen. Dieses verhindern, dass personenbezogene Daten automatisch weitergegeben werden.
Auch die Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Verlinken Sie sie daher am besten im Footer Ihrer Webseite.
Haben Sie weder ein Impressum, noch eine Datenschutzerklärung in Ihrem Shop oder sind dieses Texte unvollständig oder falsch eingebunden, drohen Ihnen bereits als frischer Gründer teure Abmahnungen. Sie möchten eine Abmahnung vermeiden und auf Nummer Sicher gehen? Dann nutzen Sie den kostenlosen Impressum-Generator und den kostenlosen Datenschutzgenerator von eRecht24 Premium.
Praxis-Tipp
Wenn Sie sich für eRecht24 Premium entscheiden, haben Sie immer rechtlich aktuelle Rechtstexte und am meisten Rechtssicherheit.
Kurz und knapp: Als Onlinehändler brauchen Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Denken Sie insbesondere an Datenweitergaben an Dritte, Tracking Tools (Cookies) und Social Media Plugins, wenn Sie Social Media Buttons einbinden.
Weitere Informationen zum Thema Impressum finden Sie in unserem Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten"
Detaillierte Infos zum Thema Datenschutzerklärung für Betreiber von Online-Shops können Sie in unserem Artikel "Datenschutzerklärung für Online Shops: Was Shopbetreiber wissen müssen" nachlesen.
2. Was muss ich bei Produktbildern, Videos und Texten im Webshop beachten?
Als Onlinehändler verwenden Sie Fotos, Texte und eventuell auch Bilder, mit denen Sie die Produkte beschreiben, die Ihr Unternehmen anbietet. Wenn Sie all das selbst erstellen, haben Sie keine rechtlichen Probleme. Sobald Sie aber Bilder oder Videos von anderen Seiten verwenden und Texte von Konkurrenten kopieren, brauchen Sie die Zustimmung des Urhebers. Denn auch im Online-Recht gilt das Urheberrecht. Und der Urheber eines Werkes allein entscheidet, wer das Werk nutzt und wie es verwertet wird. Er kann Ihnen dazu Nutzungsrechte übertragen bzw. Lizenzen erteilen: ausschließlich oder einfach, übertragbar oder nicht, für eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Ort oder in einem bestimmten Umfang.
Möglich ist auch, dass eine Verwertungsgesellschaft oder Bilder-Plattform die Lizenzen einräumt. Aber Achtung: Wenn Sie die Nutzungsrechte über Fotolia, iStockphote, Getty Images und Co. erwerben, müssen Sie den Namen des Urhebers ober- oder unterhalb des Bildes nennen – auch wenn die Plattform etwas anderes behauptet. Einzige Ausnahme: Der Urheber hat ausdrücklich auf sein Namensnennungsrecht verzichtet.
Bilder, auf denen Personen abgebildet sind, dürfen Sie nur verwenden, wenn die Person ihre Einwilligung erteilt hat. Ausnahmen gelten nur auf Bilder von Großveranstaltungen, auf denen die Personen nur Beiwerk ist, oder bei Bildnissen von berühmten Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte.
Logos bekannter Unternehmen dürfen Sie verwenden, wenn das Unternehmen dies in seinen Bedingungen zulässt. Sie müssen sich dann aber an die Nutzungsbedingungen des Unternehmens halten, die in der Regel sehr streng sind. YouTube macht beispielsweise detaillierte Vorgaben für Größe, Farbe und Abstand des Logos. Tipp: Holen Sie im Zweifel die Einwilligung der Firma ein.
Oft mahnen Urheber Betreiber von Webseiten ab, weil diese ihre Fotos zum Beispiel einfach bei Google heruntergeladen und veröffentlicht haben. Fordert ein Abmahner und tatsächlicher Urheber Sie auf, die Bilder zu entfernen, denken Sie daran, das Bild komplett vom Server und im Cache bei Google und Co. zu löschen.
Praxis-Tipp
Sie möchten selbst Fotos von Personen für Ihren Onlineshop erstellen? Dann regeln Sie die Nutzungsrechte und das Recht am eigenen Bild vertraglich. Wenn Sie sich für eRecht24 Premium entscheiden, können Sie dafür unser Vertragsmuster „Model Release Vertrag“ nutzen.
Kurz und knapp: Für fremde Produktbilder, -videos und -texte brauchen Sie das Einverständnis des Urhebers. Denken Sie auch bei Bildern von Plattformen an die Nennung des Urhebers. Sind auf Ihren Fotos Personen abgebildet, brauchen Sie in den meisten Fällen deren Einwilligung.
Weitere Infos zum Thema Urheberrecht inklusive Verweisen auf finden Sie in unserem Artikel "Das Wichtigste zum Urheberrecht"
3. Wie muss ich Versandkosten, Preisangaben, Lieferzeiten im Shop angeben?
Als Shop-Betreiber müssen Sie Preise korrekt und vollständig angeben. Dabei kommt es auf den Endpreis an. Zudem müssen Sie folgendes angeben:
- Umsatzsteuer und weitere Bestandteile, die zum Endpreis gehören, z.B. Steuern
- Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche: Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar, d.h. Gesamtpreis und Grundpreis müssen auf einen Blick wahrnehmbar sein
- Bei Einzelteilen: Gesamtpreis
- Bei Rabatten: vorheriger Preis, also niedrigster Preis, den Sie innerhalb der letzten 30 Tage angewandt haben
Achtung
Am 28.5.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Die Vorgaben zu Rabatten müssen Sie spätestens bis zum diesem Tag umgesetzt haben.
Zudem müssen Sie die Versandkosten konkret angeben. Alternativ können Sie diese auch so angeben, dass Käufer sie berechnen können, z.B. nach Länderkategorien oder Gewicht. Achtung: Sie dürfen nicht „Versandkosten auf Anfrage“ schreiben.
Auch die Lieferzeiten müssen Sie in Ihrem Onlineshop angeben. Grundsätzlich muss die Ware sofort verfügbar sein, also innerhalb von 5 Tagen. Ist sie das nicht, müssen Sie deutlich drauf hinweisen, dass die Lieferzeit länger ist. Gezählt wird ab dem Tag, an dem entweder
- der Kunde bestellt,
- Sie den Kauf bestätigen oder
- Sie das Geld erhalten, wenn Sie Vorkasse vereinbart haben.
Auf welchen Zeitpunkt Sie abstellen, müssen Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen benennen.
Kurz und knapp: Sie müssen Ihre Preise als Endpreis inkl. Steuern und Umsatzsteuer sowie Versandkosten angeben. Besonderheiten gelten bei Rabatten und Waren nach Gewicht oder Länge. Ist die Ware nicht innerhalb von 5 Tagen lieferbar, müssen Sie auf die längere Lieferfrist hinweisen.
Weitere Infos zum Thema Versandkosten, Preisangaben und Lieferzeiten finden Sie auch in unserem Artikel „Gründer: Die 10 häufigsten Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops“.
4. Wie muss ich den Bestellprozess inkl. Button-Lösung im Shop gestalten?
Wenn Sie einen Onlineshop haben, müssen Ihre Kunden verschiedene Schritte durchlaufen, um eine Ware zu kaufen. Hierbei müssen Sie ihm verschiedene Informationen bereithalten und auch der Vertragsabschluss muss bestimmte Vorgaben erfüllen.
Sie müssen Ihre Käufer über folgende Punkte informieren:
- Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung: Was wesentlich ist und wie detailliert die Angaben sein müssen, hängt vom Produkt ab. Wichtig ist, dass Sie die Merkmale aufführen, die das Produkt ausmachen.
- Den Gesamtpreis inkl. Steuern, Liefer- und Versandkosten (siehe oben)
- Versanddauer
- Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten: Wenn Sie zum Beispiel ein Abo verkaufen
- Verpflichtungen: Wenn der Kunde selbst Verpflichtungen eingeht, geben Sie diese an und auch, wie lange er das tun muss.
Diese Infos können Sie im Laufe des Kaufprozesses darstellen oder auf der finalen Bestellseite, auf der Sie noch einmal alle wesentlichen Informationen zusammenfassen. In jedem Fall muss diese Übersichtsseite Angaben zur Bezahlung, zur Liefer- und Rechnungsadresse und zum Versand enthalten. An dieser Stelle stellen Sie auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Mit der Geltung muss Ihr Kunde sich ausdrücklich einverstanden erklären, das heißt er muss diese in einer Checkbox aktiv anhaken können. Zudem gehört hier der Hinweis auf das Widerrufsrecht und evtl. die Datenschutzgrundsätze hin.
All diese Infos müssen oberhalb des Bestellbuttons zu sehen sein. Am Ende der Seite folgt dann ein wichtiger Punkt: Der Button, den Ihr Kunde drückt, um den Vertrag abzuschließen. Nach der sog. Button-Lösung werden hieran hohe Anforderungen gestellt. Der Kunde muss auf den ersten Blick deutlich erkennen, dass er mit dem Klick einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Wichtig ist dafür folgendes:
- Es muss sich um eine deutlich sichtbare Schaltfläche am Ende der Seite handeln.
- Die Schaltfläche muss so eindeutig bezeichnet sein, dass der Kunde erkennt, dass er sich ausdrücklich zur Zahlung der Leistung verpflichtet.
- Erlaubte Bezeichnungen: „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“
- Nicht erlaubte Bezeichnungen: „Weiter“, „Bestellen“, „Bestellung abschließen“, „Anmelden“, „Jetzt freischalten“ oder „Los“
Kurz und knapp: Wenn Ihr Kunde als Verbraucher in Ihrem Shop Waren oder Dienstleistungen einkauft, müssen Sie Ihm spätestens auf der finalen Bestellseite Informationen zur Verfügung stellen bzw. zusammenfassen. Dazu gehören Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Einwilligungsmöglichkeit und der Hinweis auf das Widerrufsrecht. Abschließen muss der Kaufprozess mit einem so bezeichneten Button, dass der Kunde sofort weiß, dass er mit Klick etwas zahlen muss.
Weitere Informationen zum Bestellprozess und zur Button-Lösung finden Sie in unserem Artikel "Neue Buttonlösung: Was Shopbetreiber, eBay-Händler und Dienstleister jetzt wissen müssen"
5. Brauche ich im Shop AGB und wie müssen diese aussehen?

Als Online-Händler brauchen Sie AGB, wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen Verbrauchern anbieten. Zwar gibt es keine direkte gesetzliche Pflicht dazu. Da Sie aber zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern haben, haben Sie doch eine indirekte Pflicht AGB zu verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie als Betreiber eines Shops für eine beliebige Vielzahl von Verträgen nutzen können. Sie enthalten folgende Pflichtangaben:
- Vertragsschluss: Erklären Sie, wie der Vertrag geschlossen wird, also z.B. wenn der Kunde die Bestellbestätigung erhält.
- Zahlungsbedingungen: Nennen Sie die Möglichkeiten, wie Ihre Kunden bezahlen können, z.B. Rechnung, Vorkasse oder Paypal.
- Lieferbedingungen: Erläutern Sie, wann und wie die Ware geliefert wird.
- Gewährleistung: Benennen Sie die Rechte, die Ihre Kunden im Fall eines Mangels der Ware haben.
Seit dem 1.1.2022 gibt es einige Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops. Wichtige Änderungen: Für einen Mangel kommt es neben der konkreten Vereinbarung im Kaufvertrag auch darauf an, was der Käufer objektiv erwartet und wie die Sache montiert ist. Wenn die Kaufsache innerhalb eines Jahres einen Mangel hat, wird vermutet, dass Sie dem Kunden die Ware bereits mangelhaft übergeben haben. Diese Beweislastumkehr galt vorher nur innerhalb von 6 Monaten. Wenn Sie Waren mit digitalen Inhalten anbieten (z.B. Smart-TV oder Wlan-Router), haben Sie die Pflicht, hierfür Updates bereitzustellen.
Wichtig ist auch, wie Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so einbinden, dass Ihre Kunden sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nimmt. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihm die AGB deutlich sichtbar präsentieren, bevor er den Vertrag abschließt. Am besten bietet sich dafür ein Hinweis mit Link sowie eine Checkbox auf der finalen Bestellseite an. Alternativ können Sie die Checkbox weglassen und stattdessen nur einen Hinweis „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit einem Link auf den AGB-Text einbauen. Nachteil: Der Kunde könnte sich eventuell später darauf berufen, er habe den Hinweis übersehen, weil dieser nicht deutlich sichtbar sei.
Achtung
Kopieren Sie nie fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese könnten nicht rechtssicher oder aktuell sein oder gar nicht genau auf Ihr Geschäftsmodell passen. Hier drohen teure Abmahnungen.
Praxis-Tipp: Riskieren Sie keine Abmahnung, sondern gehen Sie auf Nummer Sicher und lassen Sie Ihre AGB von einem spezialisierten Rechtsanwalt erstellen. Die Kanzlei Siebert Lexow bietet ein spezielles Festpreis-Angebot für eine anwaltliche Shopprüfung an.
Kurz und knapp: Sie brauchen Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn Sie Waren (auch) an Verbraucher verkaufen. Diese müssen Sie deutlich sichtbar einbinden, sodass Ihre Kunden sie auch beim flüchtigen Lesen nicht übersehen können. Kopieren Sie nie fremde AGB, sondern lassen Sie die Bedingungen idealerweise individuell vom auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt erstellen.
Weitere Informationen zum Thema AGB für Onlineshops inklusive Checkliste finden Sie in unserem Artikel "AGB für Online Shops: So starten Sie erfolgreich durch und werden nicht abgemahnt"
6. Wie sind meine Pflichten beim Widerrufsrecht?
Ein extrem wichtiger Bestandteil eines Shops, wenn Sie Ihre Waren an Verbraucher verkaufen: die Widerrufsbelehrung. Denn Ihre Kunden haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zu widerrufen, auch wenn die Ware in Ordnung ist (Widerrufsrecht). In diesem Fall müssen Sie Ihnen die Ware zurücksenden und Sie müssen den Kaufpreis zurückerstatten.
Damit Ihre Kunden ihr Recht richtig ausüben können, müssen Sie ihnen eine korrekte Widerrufsbelehrung bereitstellen. Diese müssen sie auf der letzten Checkoutseite in den Bestellprozess integrieren und zusätzlich noch einmal in speicherbarer Form mit Abschluss des Vertrags zusenden, am besten als PDF. Die Widerrufsbelehrung muss die Kunden über die wichtigsten Bestandteile des Widerrufs informieren. Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein amtliches Muster, an das Sie sich halten müssen. Sie enthält einige Varianten, die Sie auswählen müssen – je nachdem, wie Ihr Online Shop konkret ausgestaltet ist. Zudem müssen Sie dem Kunden ein gesondertes Widerrufsformular bereitstellen, das er für den Widerruf nutzen kann (aber nicht muss).
Die Widerrufsbelehrung müssen Sie in folgenden Punkten auf Ihren konkreten Shop anpassen:
- Rücksendekosten: Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung der Ware zu übernehmen. Möchten Sie dies aus Kulanz trotzdem tun, gehört der Punkt in die Widerrufsbelehrung.
- Teillieferung oder regelmäßige Lieferung: Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Kunde die letzte Lieferung erhält. Bei regelmäßigen Lieferungen beginnt die Frist mit der ersten Lieferung. Auch das gehört in die Widerrufsbelehrung.
- Spedition: Liefern Sie die Ware per Spedition oder holen Sie sie beim Verbraucher ab, gelten Besonderheiten. Auch dieser Punkt gehört in die Widerrufsbelehrung.
- Dienstleistungen: Für Dienstleistungen gibt es eine extra Widerrufsbelehrung.
Achtung: Hier lauern viele Fehlerquellen. Wenn Sie bei der Widerrufsbelehrung Fehler machen, droht eine teure Abmahnung. Zudem riskieren Sie, dass die Widerrufsfrist für Ihre Kunden auf über ein Jahr verlängert wird.
Praxis-Tipp: Vermeiden Sie eine Abmahnung und holen Sie sich Unterstützung: Lassen Sie Ihre AGB und Widerrufstexte von einem auf Widerrufsrecht spezialisierten Rechtsanwalt erstellen. Die Kanzlei Siebert-Lexow bietet hierfür ein spezielles Online-Shop B2C & AGB Paket an.
Kurz und knapp: Wenn Sie in Ihrem Onlineshop Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte verkaufen, haben Ihre Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierüber müssen Sie Ihre Kunden per Widerrufsbelehrung informieren. Die Angaben müssen Sie auf Ihren Shop individuell anpassen.
Weitere Informationen zum Thema Widerruf finden Sie in unserem Artikel "Widerrufsrecht im Überblick: Wichtige Änderungen in Widerrufsbelehrung & Co. für Onlineshops"
7. Was muss ich beim Newslettern und Aktionen wie Cyber Monday in meinem Shop beachten?
Sie setzen beim Marketing auf E Mails und senden Kunden und potenziellen Kunden regelmäßig einen Newsletter? Dann müssen Sie dabei einiges beachten. Die wichtigsten Punkte:
- Anmeldeformular: Wenn Sie Daten vom potenziellen Empfänger abfragen, darf nur die Angabe der E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld sein. Name, Alter, Adresse etc. müssen freiwillige Angaben bleiben.
- Double-Opt-In: Die Einwilligung in den Versand müssen Sie per Double-Opt-In einholen. Sie müssen eine E-Mail mit einem Link an den Empfänger senden, über den dieser die Anmeldung noch einmal bestätigen muss.
- Protokollierung und Dokumentation: Die Einwilligung müssen Sie protokollieren. Nur so können Sie einem Gericht später nachweisen, dass eine Einwilligung vorlagen.
- Widerspruch: Der Empfänger muss dem Empfang widersprechen, also den Newsletter abbestellen können.
- Fehlende Angaben: Enthält der Newsletter Preise, müssen diese vollständig sein. Zudem brauchen Sie ein Impressum oder einen Link darauf (Impressum Ihrer Webseite).
Übrigens: Es kommt vor, dass sich Kunden während des Bestellprozesses und trotz gefülltem Warenkorb entscheiden, Waren doch nicht zu kaufen. In diesem Fall dürfen Sie ihm nicht ohne weitere eine Mail schicken, mit der Sie ihn an den Kauf erinnern. Sie brauchen für solche Mails eine ausdrückliche Einwilligung. Holen Sie diese am besten ein, wenn der Besucher ein Kundenkonto mit seiner E-Mail-Adresse anlegt.
Ein weiterer Marketingkanal, der für viele Onlineshopinhaber extrem wichtig ist, sind Verkaufsaktionstage. Diese bringen oft viel Umsatz. Der wohl bekannteste ist der Black Friday im November. Es gibt aber einige Dinge, die Sie beachten müssen, wenn Sie am Black Friday, Cyber Monday oder vergleichbaren Aktionstagen vergünstigte Ware verkaufen. Die wichtigsten Punkte:
- Gewährleistung: Haben Waren einen Mangel, haben Ihre Kunden Gewährleistungsrechte. Dazu gehören die Rechte auf Reparatur oder Neulieferung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Das gilt auch am Cyber Monday.
- Garantie: Räumen Sie Ihren Kunden eine Garantie ein, müssen Sie dabei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (Mängelgewährleistung) hinweisen. Informieren Sie, dass die Garantie diese Rechte nicht einschränkt. Benennen Sie Inhalt, Dauer und Geltungsort der Garantie.
- Widerruf: Verbraucher haben ein Widerrufsrecht. Der Hinweis darauf ist auch an Rabattaktionstagen verpflichtend.
- Reduzierte Waren: Geben Sie einen Rabatt auf Waren, gelten keine anderen Regeln. Ihre Kunden haben trotzdem ein Widerrufsrecht.
Praxis-Tipp
Sie möchten sichergehen, dass Ihre Newsletter-Anmeldeformular alle erforderlichen Angaben enthält? Wenn Sie sich für eRecht24 Premium entscheiden, können Sie die Vorlage „Newsletter Anmeldeformular nach DSGVO“ nutzen.
Kurz und knapp: Versenden Sie Newsletter, denken Sie an die Einwilligung per Double-Opt-In und die Möglichkeit, den Newsletter abzubestellen. An Rabattaktionstagen wie dem Cyber Monday gelten die gleichen Regeln wie sonst auch: Insbesondere ergeben sich an den Rechten Ihrer Kunden keine Änderungen, wenn Sie die Warenpreise reduzieren.
Weitere Informationen zum Thema Newsletter und Warenkorbabbrecher finden Sie in unseren Artikeln "11 Tipps zum Erstellen und Versenden von Newslettern" und "E-Mails an Warenkorb-Abbrecher: Sind Erinnerungs-Mails rechtlich erlaubt?"
Detaillierte Infos zum Thema Black Friday lesen Sie im Artikel "Black Friday & Cyber Monday: Diese 7 Dinge müssen Händler und Shopbetreiber wissen"
8. Speziell: Preisangaben, Zertifizierung und Angaben im Shop für Lebensmittel
Sie verkaufen über Ihren Onlineshop Lebensmittel? Dann müssen Sie zahlreiche Dinge beachten, denn es handelt sich hier um einen streng regulierten Markt mit zahlreichen Bestimmungen. Zum einen haben Sie eine Informationspflicht und müssen Sie Ihre Lebensmitteln nach strengen Vorgaben kennzeichnen. Dazu gehören auch Angaben über Inhalts- und Zusatzstoffe. Zum anderen dürfen Sie Bio-Siegel nur verwenden, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Machen Sie Angaben auf der Verpackung und im Onlineshop selbst im Bestellprozess. Das sind die wichtigsten Punkte, wenn Sie Lebensmittel in Fertigpackungen verkaufen:
- Bezeichnung: Bestimmte Lebensmittel müssen sie mit ihrer rechtlich vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Bezeichnung versehen. Andernfalls müssen Sie sie beschreibend kennzeichnen.
- Name und Anschrift: Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, wenn Sie die Lebensmittel selbst vermarkten oder gegebenenfalls Namen und Anschrift des Importeurs.
- Zutaten und Nährwerte, Allergieinformationen: Sie müssen sämtliche Zutaten nennen, und zwar absteigend, je nach Gewichtsanteil. Nennen Sie die Anteile der Nährwerte (Brennwert, Fett, Anteil der gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Anteil des Zuckers, Eiweiß, Salz). Informieren Sie darüber, welche Stoffe Allergien auslösen können.
- Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Einfrierdatum: Nennen Sie die Nettofüllmenge in Litern, Zentilitern, Millilitern, Kilogramm oder Gramm. Geben Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum an. Ausnahme: Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden. Bei eingefrorenem Fleisch müssen Sie das Datum des ersten Einfrierens angeben.
- Zusatzstoffe: Geben Sie folgende Zusatzstoffe in der Produktbeschreibung auf der Webseite an: Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, gewachstes Obst, Phosphat. Diese Liste ist nicht abschließend.
Verwenden Sie auf Ihrer Website ein Bio-Siegel, darf es sich dabei nur um das verpflichtende EU-Bio-Logo oder das freiwillige deutsche Bio-Siegel handeln. Das EU-Bio-Logo dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zertifizierung: Sie müssen von einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein.
- Öko-Produkte: Ihre Produkte müssen zu mindestens 95% aus Bio-Zutaten bestehen.
- Vorverpackte Lebensmittel: Die Lebensmittel müssen vorverpackt sein.
- Codenummer: Sie müssen auf der Ware die Codenummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angeben.
- Kontrollnummer: Geben Sie Ihre Kontrollnummer in unmittelbarer Nähe zum Siegel an. Voraussetzung: Sie sind Erzeuger eines oder mehrerer Produkte.
Wichtig: Werben Sie nur mit dem EU-Bio-Logo, wenn sämtliche Waren den EU-Bio-Standard erfüllen. Andernfalls können Sie abgemahnt werden.
Praxis-Tipp: Vermeiden Sie eine Abmahnung und holen Sie sich Unterstützung von einem Rechtsanwalt, der sich mit den besonderen Anforderungen für Bio-Produkte und Lebensmittel auskennt. Mehr Infos und einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie hier: www.kanzlei-siebert.de
Kurz und knapp: Wenn Sie über Ihren Onlineshop Lebensmittel verkaufen, müssen Sie im Bestellprozess und auf den Waren Inhaltsstoffe, Nährwerte, Zusatzstoffe und Mindesthaltbarkeitsdatum sowie weitere Punkte angeben. Bio-Siegel dürfen Sie auf Ihrer Website nur verwenden, wenn Sie die strengen Voraussetzungen für Bio-Produkte erfüllen.
9. Speziell: Verkauf über Amazon
Wenn Sie neben Ihrem eigenen Onlineshop zusätzlich oder ausschließlich Ihre Waren über den Markt Amazon verkaufen, müssen Sie neben den bereits genannten Punkten weitere Dinge beachten. Denn hier gelten insbesondere zwei wichtige Besonderheiten:
- Es gilt mehrere Vertragsverhältnisse
Haben Sie einen eigenen Onlineshop, schließen Sie mit Ihrem Käufer den Kaufvertrag ab. Verkaufen Sie die Waren über Amazon, kommt der Kaufvertrag zwischen Amazon und dem Käufer zustande. Daneben schließen Sie selbst und auch der Käufer jeweils einen Vertrag mit Amazon als Betreiber der Plattform. Durch das Dreiecksverhältnis wird es komplizierter.
- Sie haben in der Regel auch ausländische Kunden
Amazon ist innerhalb Europas sehr gut und breit aufgestellt. Zudem übernimmt Amazon auch hier die Zahlungs- und Versandabwicklung. Haben auch Sie sich deshalb entschieden die Chance zu nutzen, Ihre Waren auch in andere europäische Länder zu verkaufen, wird es allerdings auch komplexer.
Sie brauchen als Verkäufer über Amazon genauso wie bei einem eigenen Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung. Daneben müssen Sie auch die Vorschriften des Urheber-,Marken- und Wettbewerbsrechts beachten, wenn Sie Bilder, Texte und Videos einbinden. Gerade bei den AGB und der Widerrufsbelehrung schlummern aber Stolperfallen.
- Kein Kopieren fremder AGB
Wichtig: Übernehmen Sie nicht einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem eigenen Onlineshop – sparen Sie sich die Suche. Denn es gelten in der Regel nicht die gleichen Bedingungen und es gibt rechtliche Unterschiede. Auch dürfen Sie keine fremden AGB kopieren. Denn es ist nicht sicher, dass die kopierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst kopiert wurden, rechtssicher und aktuell sind und ob sie überhaupt für den Verkauf über Amazon erstellt wurden.
- Rechtstexte an jeweilige Rechtslage anpassen
Insbesondere beim Thema Widerrufsbelehrung müssen Sie aufpassen, wenn Sie in andere europäische Länder verkaufen. Denn zwar gilt grundsätzlich seit 2014 ein einheitliches Widerrufsrecht in ganz Europa. Allerdings müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Widerrufsrecht trotzdem in einigen Punkten an das Recht des jeweiligen Landes angepasst. So kann es etwa vorkommen, dass die Rechtsordnung eines Landes andere Regeln für den Vertragsschluss hat oder einen Begriff anders auslegt.
- Übersetzung in andere Sprache
Bieten Sie beispielsweise auch in Frankreich Produkte an und verwenden dabei Rechtstexte ausschließlich in deutscher Sprache, wird der Interessent sich höchstwahrscheinlich woanders umsehen. Doch auch wenn Sie die Texte einfach übersetzen, können sich schnell auch inhaltliche Fehler einschleichen. Hier müssen Sie zum Beispiel darauf achten, dass Rechtsbegriffe korrekt verwendet werden.
- Rechtliche Vorgaben zum Teil schwer umsetzbar
Sie müssen auch bei Amazon im Bestellprozess darauf achten, dass etwa Preise richtig ausgezeichnet und Produkte korrekt gekennzeichnet werden. Leider lassen sich einige gesetzliche Regelungen für Online-Shops bei Amazon nicht richtig umsetzen. So gab es bereits einige Urteile gegen Amazon, nach denen auf der Bestellabschlussseite die Button-Lösung nicht korrekt eingebunden war. Hier müssen Sie also besonders aufpassen.
Praxis-Tipp
Wenn Sie die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß umsetzen, riskieren Sie teure Abmahnungen. Bei eRecht24 können Sie die Rechtstexte in anderen Sprachen von spezialisierten Anwälten erstellen lassen. Informieren Sie sich hier über unsere AGB-Pakete.
Kurz und knapp: Wenn Sie über Amazon Produkte verkaufen, lauern insbesondere bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung Fehlerquellen. Verkaufen Sie international, müssen Sie darauf achten, dass Sie Rechtstexte korrekt übersetzen und an die Rechtslage des jeweiligen Landes anpassen.
Weitere Informationen zum Thema Verkaufen auf Amazon finden Sie in unserem Artikeln „Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen“ sowie „Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen“.
10. Speziell: Verkauf über eBay
Auch wenn Sie Ihre Produkte – neben dem eigenen Onlineshop oder ausschließlich – auf eBay verkaufen, müssen Sie sämtliche Regelungen einhalten, die für den eigenen Shop gelten: Sie brauchen Impressum und Datenschutzerklärung, müssen Preise, Versandkosten und Lieferzeiten korrekt angeben, Bilder und Texte ordnungsgemäß einbinden und Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung erstellen und bereitstellen. Komplexer wird es auch bei eBay dadurch, dass mehrere Verträge geschlossen werden und dass Sie bei innereuropäischen Verkäufen Rechtstexte erstellen müssen, die sprachlich und inhaltlich korrekt und rechtssicher sind. Denn: Als Verkäufer haften Sie dafür, dass AGB und Widerruf korrekt sind.
Eine weitere Hürde, wenn Sie bei eBay verkaufen: eBay schreibt zusätzlich in den eigenen AGB Punkte vor, die Sie in Ihren AGB regeln müssen. So macht eBay etwa genaue Vorgaben zum Vertragsschluss, zum Sperren von Angeboten und der Abwicklung von Verträgen. Hier haben Sie also keinen Entscheidungsspielraum und sind in der Gestaltung Ihrer eigenen AGB nicht frei.
Sie müssen stets darauf achten, dass Ihre AGB aktuell an die eBay-AGB angepasst sind und Sie selbst als Verkäufer sich daran halten. Einige wichtige Änderungen, die eBay in seinen AGB im Jahr 2014 vorgenommen hat:
- Der Kaufpreis ist grundsätzlich sofort fällig (Vorkassepflicht des Käufers).
- Sie müssen als gewerblicher Verkäufer ein gewerbliches eBay-Konto eröffnen.
- Sie dürfen nur Gütesiegel verwenden, die von eBay autorisiert sind.
- Die Rücknahme von Artikeln wurde neu geregelt.
Verkaufen Sie Ihre Produkte nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern beispielsweise in Frankreich, Spanien, Italien oder den Niederlanden, gilt außerdem: Sie müssen korrekt übersetzte und inhaltlich an die jeweilige Rechtslage angepasste Rechtstexte zur Verfügung stellen. Das kann kompliziert werden, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Denn wenn Sie als eBay-Händler eine Niederlassung in Deutschland haben, aber auf der französischen Plattform ebay.fr verkaufen wollen, gelten teilweise abweichende Regeln:
- Vertragsschluss: Wenn Sie Frankreich im Internet Waren anbieten, geben Sie bereits ein wirksames Vertragsangebot ab. Bestellt der Kunde die Ware, ist der Vertrag geschlossen. In Deutschland dagegen ist es möglich, den Vertrag erst mit einer Bestellbestätigung abzuschließen.
- Werbung: Nach französischem Recht müssen wesentliche Punkte in Werbung und Angebot zwingend in französischer Sprache dargestellt werden. Lassen Sie also Ihre Texte korrekt übersetzen und rechtssicher anpassen. Sonst drohen Ihnen Geldbußen oder Sie riskieren, dass der Vertrag unwirksam ist.
- Widerrufsbelehrung: Obwohl das Widerrufsrecht in Europa einheitlich geregelt wurde, gibt es einzelne Unterschiede. So gelten zum Beispiel Abweichungen bei Fernabsatzverträgen. Eine korrekte und rechtssichere Übersetzung ist unerlässlich.
Praxis-Tipp:
Sie möchten auf Nummer Sicher gehen und Ihre Rechtstexte an französisches Recht anpassen und übersetzen lassen? Sie benötigen die Rechtstexte für den Handel in anderen europäischen Ländern? Dann informieren Sie sich hier über unsere AGB-Pakete für eBay-Händler.
Kurz und knapp: Als Verkäufer über eBay müssen Sie sich nicht nur an die allgemeinen rechtlichen Vorschriften für Online-Shops halten, sondern auch an die AGB von eBay selbst. Besonders vorsichtig müssen Sie sein, wenn Sie auf europäischen eBay-Plattformen verkaufen, da die Rechtslage hier oftmals ein wenig von der deutschen Rechtlage abweicht.
Weitere Informationen zum Thema Online-Handel auf eBay finden Sie in unseren Artikeln „Abmahnsicher bei eBay: Was Händler zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen“ und „Internationaler Verkauf auf eBay und Amazon: Was Sie zu AGB, Widerruf und Datenschutz wissen müssen“.
Informationen zum Thema Affiliate Marketing finden Sie in unserem Artikel "Alles, was Sie zu Affiliate Marketing im Jahr 2022 wissen müssen".