Rechtstexte für Online-Shops

Abmahnfallen: Wie Onlineshop-Betreiber Verstöße im Onlinehandel vermeiden und Ihren Online-Shop rechtssicher gestalten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Shop-Betreiber brauchen wie jeder Websitebetreiber Rechtstexte und müssen auf Urheberrechte achten, wenn Sie Produktbilder- und Texte verwenden.
  • Bieten Sie über Ihren Online Shop Verbrauchern Ihre Waren an, benötigen Sie AGB und müssen sie über das Widerrufsrecht informieren.
  • Vorsicht im Bestellprozess: Bei Versandkosten, Preisen, Lieferzeiten und Bestellbutton können Sie schnell teure Fehler machen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Worum geht's?

Online-Shop-Betreiber stellen sich immer die gleichen Fragen rund um Online-Recht und Co., wenn Sie einen Onlineshop eröffnen: Wie müssen Bestellprozess, Preisangaben und Lieferangaben aussehen? Brauche ich Rechtstexte für meinen Onlineshop wie AGB, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung? Und was muss ich rund um die Widerrufsbelehrung im Online-Handel beachten?  Lesen Sie alles, was rund um die Eröffnung eines Online-Shops wichtig ist, damit Sie Ihren Onlineshop rechtssicher nutzen können und vor teuren Abmahnungen geschützt sind.

 

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1. Abmahnsichere Rechtstexte für Onlineshops: Wie müssen Impressum und Datenschutzerklärung im Webshop aussehen?

Wie für jeden anderen Websitebetreiber gehört es neben To-Do´s wie der Domain zu den ersten Schritten, wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten wollen: Sie brauchen auch als Onlinehändler eine Anbieterkennzeichnung. Diese soll die Nutzer Ihrer Seite darüber informieren, mit wem sie es zu tun haben und an wen sich bei Fragen oder Problemen wenden können.

Das Impressum muss Pflichtangaben wie Name, Anschrift und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Daten zum Unternehmen sowie des Datenschutzbeauftragten enthalten. Hinzu kommen weitere Pflichtangaben im Impressum für bestimmte Bereiche, zum Beispiel berufsspezifische Angaben für Anwälte und Steuerberater oder zur zuständigen Aufsichtsbehörde. Die Anbieterkennzeichnung muss unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Wir empfehlen eine Verlinkung im Footer Ihrer Webseite.

Wenn Sie Ihren Onlineshop rechtssicher gestalten möchten, gehört zu den wichtigsten Rechtstexten Ihrer Webseite auch eine Datenschutzerklärung. Achten Sie bereits als Gründer darauf. Auch wenn Ihre Kunden Waren per E-Mail, Fax oder Bestellformular bestellen können, gilt Ihre Seite als Onlineshop und benötigt die Erklärung: Hier erklären Sie, welche personenbezogenen Daten Sie in welchem Umfang und zu welchem Zweck erheben und nutzen. Wichtig sind dabei insbesondere:

  • Kunden und Bestelldaten: Informieren Sie Ihre Käufer, welche Daten Sie im Bestellvorgang zu welchen Zwecken speichern und nutzen. Geben Sie die Daten an Dritte weiter, zum Beispiel zur Bonitätsabfrage, dann müssen Sie vorher die ausdrückliche Einwilligung Ihrer Kunden einholen.
  • Tracking Tools: Nutzen Sie Tools, mit denen Sie über Cookies das Surfverhalten Ihrer Nutzer analysieren (z.B. Google Analytics, etracker, Matomo), müssen Sie eventuell zusätzlich eine Einwilligung einholen (derzeit sicher bei Google Analytics).
  • Social Media Plugins: Facebook Like und Share Buttons müssen Sie nicht nur in die Erklärung aufnehmen, sondern auch eine Lösung wie das eRecht Safe Sharing Tool nutzen. Dieses verhindern, dass personenbezogene Daten automatisch weitergegeben werden.

Auch die Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite aus erreichbar sein. Verlinken Sie sie daher am besten im Footer Ihrer Webseite. Weiterführende Informationen zur Datenschutzerklärung für Online-Shops finden Sie in unserem separaten Artikel.

Haben Sie weder ein Impressum, noch eine Datenschutzerklärung in Ihrem Shop oder sind diese Rechtstexte für den Online-Shop unvollständig oder falsch eingebunden, drohen Ihnen bereits als frischer Gründer teure Abmahnungen. Sie möchten eine Abmahnung vermeiden und auf Nummer Sicher gehen? Dann nutzen Sie den kostenlosen Impressum-Generator und den Datenschutz-Generator von eRecht24.

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2. Was muss ich bei Produktbildern, Videos und Texten im Webshop beachten?

Als Onlinehändler verwenden Sie im ecommerce Fotos, Texte und eventuell auch Bilder, mit denen Sie die Produkte beschreiben, die Ihr Unternehmen anbietet. Wenn Sie all das selbst erstellen, haben Sie keine rechtlichen Probleme. Beachten Sie allerdings, dass das eingestellte Artikelbild dem zu verkaufenden Produkt wirklich entspricht, da es sich dabei insoweit – genauso wie bei der Artikelbeschreibung – um eine vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB handelt.

Sobald Sie aber Bilder oder Videos von anderen Seiten verwenden und Texte von Konkurrenten kopieren, brauchen Sie die Zustimmung des Urhebers. Denn auch im Online-Recht gilt das Urheberrecht. Und der Urheber eines Werkes allein entscheidet, wer das Werk nutzt und wie es verwertet wird. Er kann Ihnen dazu Nutzungsrechte übertragen bzw. Lizenzen erteilen: ausschließlich oder einfach, übertragbar oder nicht, für eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Ort oder in einem bestimmten Umfang. Rechtsverstöße gegen Urheberrechte können teure Folgen haben.  

Möglich ist auch, dass eine Verwertungsgesellschaft oder Bilder-Plattformen die Lizenzen einräumen. Aber Achtung: Wenn Sie die Nutzungsrechte über Fotolia, iStockphote, Getty Images und Co. erwerben, müssen Sie den Namen des Urhebers ober- oder unterhalb des Bildes nennen – auch wenn die Plattform etwas anderes behauptet. Einzige Ausnahme: Der Urheber hat ausdrücklich auf sein Namensnennungsrecht verzichtet.

Bilder, auf denen Personen abgebildet sind, dürfen Sie nur verwenden, wenn die Person ihre Einwilligung erteilt hat. Ausnahmen gelten nur für Bilder von Großveranstaltungen, auf denen die Person nur Beiwerk ist, oder bei Bildnissen von berühmten Personen aus dem Bereich der Zeitgeschichte.

Logos bekannter Unternehmen dürfen Sie verwenden, wenn das Unternehmen dies in seinen Bedingungen zulässt. Sie müssen sich dann aber an die Nutzungsbedingungen des Unternehmens halten, die in der Regel sehr streng sind. YouTube macht beispielsweise detaillierte Vorgaben für Größe, Farbe und Abstand des Logos. Tipp: Holen Sie im Zweifel die Einwilligung der Firma ein.

Oft mahnen Urheber Betreiber von Webseiten ab, weil diese ihre Fotos zum Beispiel einfach bei Google heruntergeladen und veröffentlicht haben. Fordert ein Abmahner und tatsächlicher Urheber Sie auf, die Bilder zu entfernen, denken Sie daran, das Bild komplett vom Server und im Cache bei Google und Co. zu löschen.

Sie möchten selbst Fotos von Personen für Ihren Onlineshop erstellen? Dann regeln Sie die Nutzungsrechte und das Recht am eigenen Bild vertraglich. Wenn Sie sich für eRecht24 Premium entscheiden, können Sie dafür unser Vertragsmuster „Model Release Vertrag“ nutzen.

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3. Wie muss ich Versandkosten, Preisangaben, Lieferzeiten im Shop angeben?

Nach E-commerce Recht müssen Sie als Shop-Betreiber Preise korrekt und vollständig angeben. Dabei kommt es auf den Endpreis an. Zudem müssen Sie folgendes angeben:

  • Umsatzsteuer und weitere Bestandteile, die zum Endpreis gehören, z.B. Steuern
  • Bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche: Grundpreis unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar, d.h. Gesamtpreis und Grundpreis müssen auf einen Blick wahrnehmbar sein
  • Bei Einzelteilen: Gesamtpreis
  • Bei Rabattaktionen: vorheriger Preis, also niedrigster Preis, den Sie innerhalb der letzten 30 Tage angewandt haben

Achtung

Am 28.5.2022 trat die neue Preisangabenverordnung in Kraft. Die Vorgaben zu Rabatten müssen durch Händler bereits umgesetzt sein.

Zudem müssen Sie die Versandkosten konkret angeben. Alternativ können Sie diese auch so angeben, dass Käufer sie berechnen können, z.B. nach Länderkategorien oder Gewicht. Achtung: Sie dürfen nicht „Versandkosten auf Anfrage“ schreiben.

Auch die Lieferzeiten müssen Sie im E-Commerce in Ihrem Onlineshop angeben. Der Verbraucher soll durch Erfüllung der Informationspflicht in die Lage versetzt werden, den spätesten Zeitpunkt für die Lieferung zu errechnen. Ein genauer Termin muss von Onlineshop Betreibern nicht angegeben werden, eine Frist ist ausreichend.

Hier können Sie Formulierungen wie

  • „Lieferzeit: 2 bis 5 Tage”,
  • „Lieferzeit bis zu 5 Tage” oder
  • „Lieferzeit max. 6 Tage” nutzen.

Unzulässige Formulierungen sind

  • „in der Regel”,
  • „voraussichtlich”,
  • „Lieferzeit auf Anfrage”,
  • „in wenigen Tagen lieferbar” oder
  • „Der Artikel ist bald verfügbar.”.

Der Hinweis zu den Lieferzeiten muss für den Verbraucher leicht erkennbar platziert werden. Üblich und leicht erkennbar sind Hinweise direkt auf der Produktseite. Auf einer separaten Versandinfoseite Ihrer Shopwebsite können weitere Informationen zur Berechnung der Lieferzeit zur Verfügung gestellt werden. Der Link zu der Seite sollte bei den Angaben zur Lieferzeit auf der Produktseite zu finden sein. Für den Beginn der Frist dürfen Sie nur Ereignisse verwenden, die der Kunde kennen kann. Nur so kann dieser den Tag der Lieferung errechnen.

Mögliche Ereignisse sind

  • bei Zahlung per Vorauskasse die Erteilung des Zahlungsauftrags,
  • bei anderen Zahlungsarten der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. 

In Ihren AGB müssen Sie den jeweiligen Zeitpunkt nennen, auf den Sie abstellen.

Durch die Angabe dieser Informationen erfüllen Sie als Verkäufer Ihre Informationspflichten. Diese können auch Auswirkungen auf das Widerrufsrecht haben. Nach aktuellster EuGH Rechtsprechung können unzureichende Informationen über die Gesamtkosten eines Abonnements, das mit einer kostenlosen Testphase startet und sodann in einen kostenpflichtigen Teil übergeht, zu einem erneuten Widerrufsrecht in der kostenpflichtigen Phase führen. Auch sollten sich die mitgeteilten Vertragsbedingungen nicht nach Umwandlung in die kostenpflichtige Phase ändern.

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LESE-TIPP

Weitere Infos zum Thema Versandkosten, Preisangaben und Lieferzeiten finden Sie auch in unserem Artikel „Gründer: Die 10 häufigsten Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops“.

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4. Wie muss ich den Bestellprozess inkl. Button-Lösung im Shop gestalten?

Wenn Sie einen Onlineshop haben, müssen Ihre Kunden verschiedene Schritte durchlaufen, um eine Ware zu kaufen. Hierbei müssen Sie ihm verschiedene Informationen bereithalten und auch der Vertragsabschluss muss bestimmte Vorgaben erfüllen.

Sie müssen Ihre Käufer über folgende Punkte informieren:

  • Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung: Was wesentlich ist und wie detailliert die Angaben sein müssen, hängt vom Produkt ab. Wichtig ist, dass Sie die Merkmale aufführen, die das Produkt ausmachen.
  • Den Gesamtpreis inkl. Steuern, Liefer- und Versandkosten (siehe oben)
  • Versanddauer
  • Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten: Wenn Sie zum Beispiel ein Abo verkaufen
  • Verpflichtungen: Wenn der Kunde selbst Verpflichtungen eingeht, geben Sie diese an und auch, wie lange er das tun muss.

Diese Infos können Sie im Laufe des Kaufprozesses darstellen oder auf der finalen Bestellseite, auf der Sie noch einmal alle wesentlichen Informationen zusammenfassen. In jedem Fall muss diese Übersichtsseite Angaben zur Bezahlung, zur Liefer- und Rechnungsadresse und zum Versand enthalten.

An dieser Stelle stellen Sie auch Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Wichtig ist, dass der Nutzer die AGB bewusst zur Kenntnis nehmen kann. Die Bestätigung der AGB mittels Checkbox ist nicht notwendig. Zudem gehört hier der Hinweis auf das Widerrufsrecht und evtl. die Datenschutzgrundsätze hin.

All diese Infos müssen oberhalb des Bestellbuttons zu sehen sein. Am Ende der Seite folgt dann ein wichtiger Punkt: Der Button, den Ihr Kunde drückt, um den Vertrag abzuschließen. Nach der sog. Button-Lösung werden hieran hohe Anforderungen gestellt. Der Kunde muss auf den ersten Blick deutlich erkennen, dass er mit dem Klick einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt.

Checkliste für die Bestellseite
Wichtig ist dafür Folgendes:
  • Es muss sich um eine deutlich sichtbare Schaltfläche am Ende der Seite handeln.
  • Die Schaltfläche muss so eindeutig bezeichnet sein, dass der Kunde erkennt, dass er sich ausdrücklich zur Zahlung der Leistung verpflichtet.
  • Erlaubte Bezeichnungen: „Zahlungspflichtig bestellen“, „Kostenpflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“
  • Nicht erlaubte Bezeichnungen: „Weiter“, „Bestellen“, „Bestellung abschließen“, „Anmelden“, „Jetzt freischalten“ oder „Los“

 

Weitere Informationen zum Bestellprozess und zur Button-Lösung finden Sie in unserem Artikel "Was Shopbetreiber, eBay-Händler und Dienstleister zur Buttonlösung wissen müssen".

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Neben der Buttonlösung ist auch der Kündigungsbutton inzwischen Pflicht. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel "Wichtig für Unternehmer: Wann der Kündigungsbutton Pflicht ist".

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5. Rechtstexte für Online-Shop: Brauche ich im Shop AGB und wie müssen diese aussehen?

Als Online-Händler brauchen Sie AGB, wenn Sie Ihre Waren und Dienstleistungen Verbrauchern anbieten. Zwar gibt es keine direkte gesetzliche Pflicht dazu. Da Sie aber zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern haben, haben Sie doch eine indirekte Pflicht Shop-AGB zu verwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie als Betreiber eines Shops für eine beliebige Vielzahl von Verträgen nutzen können. Sie enthalten folgende Pflichtangaben:

  • Vertragsschluss: Erklären Sie, wie der Vertrag geschlossen wird, also z.B. wenn der Kunde die Bestellbestätigung erhält.
  • Zahlungsbedingungen: Nennen Sie die Möglichkeiten, wie Ihre Kunden bezahlen können, z.B. Rechnung, Vorkasse oder Paypal.
  • Lieferbedingungen: Erläutern Sie, wann und wie die Ware geliefert wird.
  • Gewährleistung: Benennen Sie die Rechte, die Ihre Kunden im Fall eines Mangels der Ware haben.

Seit dem 1.1.2022 gibt es einige Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Shops. Wichtige Änderungen: Für einen Mangel kommt es neben der konkreten Vereinbarung im Kaufvertrag auch darauf an, was der Käufer objektiv erwartet und wie die Sache montiert ist.

Wenn die Kaufsache innerhalb eines Jahres einen Mangel hat, wird vermutet, dass Sie dem Kunden die Ware bereits mangelhaft übergeben haben. Diese Beweislastumkehr galt vorher nur innerhalb von 6 Monaten. Wenn Sie Waren mit digitalen Inhalten anbieten (z.B. Smart-TV oder Wlan-Router), haben Sie die Pflicht, hierfür Updates bereitzustellen.

Wichtig ist auch, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so einbinden, dass Ihre Kunden sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen. Am sichersten ist es, wenn Sie Ihm die AGB deutlich sichtbar präsentieren, bevor er den Vertrag abschließt. Am besten bietet sich dafür ein Hinweis mit Link oder eine Checkbox auf der finalen Bestellseite an.

Alternativ können Sie die Checkbox weglassen und stattdessen nur einen Hinweis „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ mit einem Link auf den AGB-Text einbauen. Nachteil: Der Kunde könnte sich eventuell später darauf berufen, er habe den Hinweis übersehen, weil dieser nicht deutlich sichtbar sei.

Achtung: Kopieren Sie nie fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen. Diese könnten nicht rechtssicher oder aktuell sein oder gar nicht genau auf Ihr Geschäftsmodell passen.

Riskieren Sie keine Abmahnung, sondern gehen Sie als Online-Shop-Betreiber auf Nummer Sicher und nutzen Sie unseren AGB-Generator inkl. Update-Service auf eRecht24 Premium.

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Weiterführende Informationen zu unserem AGB-Generator erhalten Sie in unserem Artikel.

6. Wie sind meine Pflichten beim Widerrufsrecht?

Ein extrem wichtiger Bestandteil eines Shops, wenn Sie Ihre Waren an Verbraucher verkaufen: die Widerrufsbelehrung. Denn Ihre Kunden haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware zu widerrufen, auch wenn die Ware in Ordnung ist (Widerrufsrecht). In diesem Fall müssen Sie Ihnen die Ware zurücksenden und Sie müssen den Kaufpreis zurückerstatten.

Damit Ihre Kunden ihr Recht richtig ausüben können, müssen Sie ihnen eine korrekte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster Widerrufsformular bereitstellen. Diese müssen sie auf der letzten Checkoutseite in den Bestellprozess integrieren und zusätzlich noch einmal in speicherbarer Form mit Abschluss des Vertrags zusenden, am besten als PDF.

Die Widerrufsbelehrung muss die Kunden über die wichtigsten Bestandteile des Widerrufs informieren. Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein amtliches Muster, an das Sie sich halten müssen. Sie enthält einige Varianten, die Sie auswählen müssen – je nachdem, wie Ihr Online Shop konkret ausgestaltet ist. Zudem müssen Sie dem Kunden ein gesondertes Widerrufsformular bereitstellen, das er für den Widerruf nutzen kann (aber nicht muss).

Die Widerrufsbelehrung müssen Sie in folgenden Punkten auf Ihren konkreten Shop anpassen:

  • Rücksendekosten: Sie sind nicht verpflichtet, die Kosten für die Rücksendung der Ware zu übernehmen. Möchten Sie dies aus Kulanz trotzdem tun, gehört der Punkt in die Widerrufsbelehrung. Soll der Verbraucher die Kosten tragen, muss er hierüber unterrichtet werden.
  • Teillieferung oder regelmäßige Lieferung: Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist, wenn der Kunde die letzte Lieferung erhält. Bei regelmäßigen Lieferungen beginnt die Frist mit der ersten Lieferung. Auch das gehört in die Widerrufsbelehrung.
  • Spedition: Liefern Sie die Ware per Spedition oder holen Sie sie beim Verbraucher ab, gelten Besonderheiten. Auch dieser Punkt gehört in die Widerrufsbelehrung.
  • Dienstleistungen: Für Dienstleistungen gibt es eine extra Widerrufsbelehrung.

Achtung: Hier lauern viele Fehlerquellen. Wenn Sie bei der Widerrufsbelehrung Fehler machen, droht eine teure Abmahnung. Zudem riskieren Sie, dass die Widerrufsfrist für Ihre Kunden auf über ein Jahr verlängert wird.

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7. Was muss ich bei Newslettern und Aktionen wie Cyber Monday in meinem Shop beachten?

Sie setzen beim Marketing auf E-Mails und senden Kunden und potenziellen Kunden regelmäßig einen Newsletter? Dann müssen Sie dabei einiges beachten. Die wichtigsten Punkte:

  • Anmeldeformular: Wenn Sie Daten vom potenziellen Empfänger abfragen, darf nur die Angabe der E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld sein. Name, Alter, Adresse etc. müssen freiwillige Angaben bleiben.
  • Double-Opt-In: Die Einwilligung in den Versand müssen Sie per Double-Opt-In einholen. Sie müssen eine E-Mail mit einem Link an den Empfänger senden, über den dieser die Anmeldung noch einmal bestätigen muss.
  • Protokollierung und Dokumentation: Die Einwilligung müssen Sie protokollieren. Nur so können Sie einem Gericht später nachweisen, dass eine Einwilligung vorlag.
  • Widerspruch: Der Empfänger muss dem Empfang widersprechen, also den Newsletter abbestellen können.
  • Fehlende Angaben: Enthält der Newsletter Preise, müssen diese vollständig sein. Zudem brauchen Sie ein Impressum oder einen Link darauf (Impressum Ihrer Webseite).

Übrigens: Es kommt vor, dass sich Kunden während des Bestellprozesses und trotz gefülltem Warenkorb entscheiden, Waren doch nicht zu kaufen. In diesem Fall dürfen Sie ihm nicht ohne weiteres eine Mail schicken, mit der Sie ihn an den Kauf erinnern. Sie brauchen für solche Mails eine ausdrückliche Einwilligung. Holen Sie diese am besten ein, wenn der Besucher ein Kundenkonto mit seiner E-Mail-Adresse anlegt.

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Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel "E-Mails an Warenkorb-Abbrecher: Sind Erinnerungs-Mails rechtlich erlaubt?".

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Ein weiterer Marketingkanal, der für viele Onlineshopinhaber extrem wichtig ist, sind Verkaufsaktionstage. Diese bringen oft viel Umsatz. Der wohl bekannteste ist der Black Friday im November. Es gibt aber einige Dinge, die Sie beachten müssen, wenn Sie am Black Friday, Cyber Monday oder vergleichbaren Aktionstagen vergünstigte Ware verkaufen. Die wichtigsten Punkte:

  • Gewährleistung: Haben Waren einen Mangel, haben Ihre Kunden Gewährleistungsrechte. Dazu gehören die Rechte auf Reparatur oder Neulieferung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz. Das gilt auch am Cyber Monday.
  • Garantie: Räumen Sie Ihren Kunden eine Garantie ein, müssen Sie dabei auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (Mängelgewährleistung) hinweisen. Informieren Sie, dass die Garantie diese Rechte nicht einschränkt. Benennen Sie Inhalt, Dauer und Geltungsort der Garantie.
  • Widerruf: Verbraucher haben ein Widerrufsrecht. Der Hinweis darauf ist auch an Rabattaktionstagen verpflichtend.
  • Reduzierte Waren: Geben Sie einen Rabatt auf Waren, gelten keine anderen Regeln. Ihre Kunden haben trotzdem ein Widerrufsrecht.

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8. Spezial: Preisangaben, Zertifizierung und Angaben im Shop für Lebensmittel

Sie verkaufen über Ihren Onlineshop Lebensmittel? Dann müssen Sie zahlreiche Dinge beachten, denn es handelt sich hier um einen streng regulierten Markt mit zahlreichen Bestimmungen. Zum einen haben Sie eine Informationspflicht und Sie müssen Ihre Lebensmittel nach strengen Vorgaben kennzeichnen. Dazu gehören auch Angaben über Inhalts- und Zusatzstoffe. Zum anderen dürfen Sie Bio-Siegel nur verwenden, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Machen Sie Angaben auf der Verpackung und im Onlineshop selbst im Bestellprozess. Das sind die wichtigsten Punkte, wenn Sie Lebensmittel in Fertigpackungen verkaufen:

  1. Bezeichnung: Bestimmte Lebensmittel müssen sie mit ihrer rechtlich vorgeschriebenen oder allgemein üblichen Bezeichnung versehen. Andernfalls müssen Sie sie beschreibend kennzeichnen.
  2. Name und Anschrift: Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, wenn Sie die Lebensmittel selbst vermarkten oder gegebenenfalls Namen und Anschrift des Importeurs.
  3. Zutaten und Nährwerte, Allergieinformationen: Sie müssen sämtliche Zutaten nennen, und zwar absteigend, je nach Gewichtsanteil. Nennen Sie die Anteile der Nährwerte (Brennwert, Fett, Anteil der gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Anteil des Zuckers, Eiweiß, Salz). Informieren Sie darüber, welche Stoffe Allergien auslösen können.
  4. Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Einfrierdatum: Nennen Sie die Nettofüllmenge in Litern, Zentilitern, Millilitern, Kilogramm oder Gramm. Geben Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum an. Ausnahme: Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden verzehrt werden. Bei eingefrorenem Fleisch müssen Sie das Datum des ersten Einfrierens angeben.
  5. Zusatzstoffe: Geben Sie folgende Zusatzstoffe in der Produktbeschreibung auf der Webseite an: Farbstoffe, Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel, Geschmacksverstärker, gewachstes Obst, Phosphat. Diese Liste ist nicht abschließend.

Verwenden Sie auf Ihrer Website ein Bio-Siegel, darf es sich dabei nur um das verpflichtende EU-Bio-Logo oder das freiwillige deutsche Bio-Siegel handeln. Das EU-Bio-Logo dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Zertifizierung: Sie müssen von einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle zertifiziert sein.
  2. Öko-Produkte: Ihre Produkte müssen zu mindestens 95% aus Bio-Zutaten bestehen.
  3. Vorverpackte Lebensmittel: Die Lebensmittel müssen vorverpackt sein.
  4. Codenummer: Sie müssen auf der Ware die Codenummer der Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angeben.
  5. Kontrollnummer: Geben Sie Ihre Kontrollnummer in unmittelbarer Nähe zum Siegel an. Voraussetzung: Sie sind Erzeuger eines oder mehrerer Produkte.

Wichtig: Werben Sie nur mit dem EU-Bio-Logo, wenn sämtliche Waren den EU-Bio-Standard erfüllen. Andernfalls können Sie abgemahnt werden.

Vermeiden Sie eine Abmahnung und holen Sie sich Unterstützung von einem Rechtsanwalt, der sich mit den besonderen Anforderungen für Bio-Produkte und Lebensmittel auskennt. Mehr Infos und einen geeigneten Rechtsanwalt finden Sie bei der Kanzlei Siebert Lexow.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

9. Spezial: Verkauf über Amazon

Wenn Sie neben Ihrem eigenen Onlineshop zusätzlich oder ausschließlich Ihre Waren über den Marketplace Amazon verkaufen, müssen Sie neben den bereits genannten Punkten weitere Dinge beachten. Denn hier gelten insbesondere zwei wichtige Besonderheiten:

  1. Es gibt mehrere Vertragsverhältnisse
    Haben Sie einen eigenen Onlineshop, schließen Sie mit Ihrem Käufer den Kaufvertrag ab. Verkaufen Sie die Waren über Amazon, kommt der Kaufvertrag zwischen Amazon und dem Käufer zustande. Daneben schließen Sie selbst und auch der Käufer jeweils einen Vertrag mit Amazon als Betreiber der Plattform. Durch das Dreiecksverhältnis wird es komplizierter.
  1. Sie haben in der Regel auch ausländische Kunden
    Amazon ist innerhalb Europas sehr gut und breit aufgestellt. Zudem übernimmt Amazon auch hier die Zahlungs- und Versandabwicklung. Haben auch Sie sich deshalb entschieden die Chance zu nutzen, Ihre Waren auch in andere europäische Länder zu verkaufen, wird es allerdings auch komplexer. 

Sie brauchen als Verkäufer über Amazon genauso wie bei einem eigenen Shop Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung. Daneben müssen Sie auch die Vorschriften des Urheber-,Marken- und Wettbewerbsrechts beachten, wenn Sie Bilder, Texte und Videos einbinden. Gerade bei den AGB für Amazon und der Widerrufsbelehrung schlummern aber Stolperfallen.

  1. Kein Kopieren fremder AGB
    Wichtig: Übernehmen Sie nicht einfach die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Ihrem eigenen Onlineshop – sparen Sie sich die Suche. Denn es gelten in der Regel nicht die gleichen Bedingungen und es gibt rechtliche Unterschiede. Auch dürfen Sie keine fremden AGB kopieren. Denn es ist nicht sicher, dass die kopierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst kopiert wurden, rechtssicher und aktuell sind und ob sie überhaupt für den Verkauf über Amazon erstellt wurden.
  1. Rechtstexte an jeweilige Rechtslage anpassen
    Insbesondere beim Thema Widerrufsbelehrung müssen Sie aufpassen, wenn Sie in andere europäische Länder verkaufen. Denn zwar gilt grundsätzlich seit 2014 ein einheitliches Widerrufsrecht in ganz Europa. Allerdings müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Widerrufsrecht trotzdem in einigen Punkten an das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden. So kann es etwa vorkommen, dass die Rechtsordnung eines Landes andere Regeln für den Vertragsschluss hat oder einen Begriff anders auslegt.
  1. Übersetzung in andere Sprache
    Bieten Sie beispielsweise auch in Frankreich Produkte an und verwenden dabei Rechtstexte ausschließlich in deutscher Sprache, wird der Interessent sich höchstwahrscheinlich woanders umsehen. Doch auch wenn Sie die Texte einfach übersetzen, können sich schnell auch inhaltliche Fehler einschleichen. Hier müssen Sie zum Beispiel darauf achten, dass Rechtsbegriffe korrekt verwendet werden.
  1. Rechtliche Vorgaben zum Teil schwer umsetzbar
    Sie müssen auch bei Amazon im Bestellprozess darauf achten, dass etwa Preise richtig ausgezeichnet und Produkte korrekt gekennzeichnet werden. Leider lassen sich einige gesetzliche Regelungen für Online-Shops bei Amazon nicht richtig umsetzen. So gab es bereits einige Urteile gegen Amazon, nach denen auf der Bestellabschlussseite die Button-Lösung nicht korrekt eingebunden war. Hier müssen Sie also besonders aufpassen.

Wenn Sie die Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß umsetzen, riskieren Sie teure Abmahnungen. Bei eRecht24 Premium können Sie schnell und unkompliziert mit unseren Generatoren Rechtstexte für Ihren Onlineshop erstellen.

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10. Spezial: Verkauf über eBay

Auch wenn Sie Ihre Produkte – neben dem eigenen Onlineshop oder ausschließlich – auf eBay verkaufen, müssen Sie sämtliche Regelungen einhalten, die für den eigenen Shop gelten: Sie brauchen Impressum und Datenschutzerklärung, müssen Preise, Versandkosten und Lieferzeiten korrekt angeben, Bilder und Texte ordnungsgemäß einbinden und Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung erstellen und bereitstellen.

Komplexer wird es auch bei eBay dadurch, dass mehrere Verträge geschlossen werden und dass Sie bei innereuropäischen Verkäufen Rechtstexte erstellen müssen, die sprachlich und inhaltlich korrekt und rechtssicher sind. Denn: Als Verkäufer haften Sie dafür, dass AGB und Widerruf korrekt sind.

Eine weitere Hürde, wenn Sie bei eBay verkaufen: eBay schreibt zusätzlich in den eigenen AGB Punkte vor, die Sie in Ihren eBay-AGB regeln müssen. So macht eBay etwa genaue Vorgaben zum Vertragsschluss, zum Sperren von Angeboten und der Abwicklung von Verträgen. Hier haben Sie also keinen Entscheidungsspielraum und sind in der Gestaltung Ihrer eigenen AGB nicht frei.

Sie müssen stets darauf achten, dass Ihre AGB aktuell an die eBay-AGB angepasst sind und Sie selbst als Verkäufer sich daran halten. Einige wichtige Änderungen, die eBay in seinen AGB im Jahr 2014 vorgenommen hat:

  • Der Kaufpreis ist grundsätzlich sofort fällig (Vorkassepflicht des Käufers).
  • Sie müssen als gewerblicher Verkäufer ein gewerbliches eBay-Konto eröffnen.
  • Sie dürfen nur Gütesiegel verwenden, die von eBay autorisiert sind.
  • Die Rücknahme von Artikeln wurde neu geregelt.

Verkaufen Sie Ihre Produkte nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern beispielsweise in Frankreich, Spanien, Italien oder den Niederlanden, gilt außerdem: Sie müssen korrekt übersetzte und inhaltlich an die jeweilige Rechtslage angepasste Rechtstexte zur Verfügung stellen. Das kann kompliziert werden, wie das Beispiel Frankreich zeigt. Denn wenn Sie als eBay-Händler eine Niederlassung in Deutschland haben, aber auf der französischen Plattform ebay.fr verkaufen wollen, gelten teilweise abweichende Regeln:

  • Vertragsschluss: Wenn Sie in Frankreich im Internet Waren anbieten, geben Sie bereits ein wirksames Vertragsangebot ab. Bestellt der Kunde die Ware, ist der Vertrag geschlossen. In Deutschland dagegen ist es möglich, den Vertrag erst mit einer Bestellbestätigung abzuschließen.
  • Werbung: Nach französischem Recht müssen wesentliche Punkte in Werbung und Angebot zwingend in französischer Sprache dargestellt werden. Lassen Sie also Ihre Texte korrekt übersetzen und rechtssicher anpassen. Sonst drohen Ihnen Geldbußen oder Sie riskieren, dass der Vertrag unwirksam ist.
  • Widerrufsbelehrung: Obwohl das Widerrufsrecht in Europa einheitlich geregelt wurde, gibt es einzelne Unterschiede. So gelten zum Beispiel Abweichungen bei Fernabsatzverträgen. Eine korrekte und rechtssichere Übersetzung ist unerlässlich.
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Weiterführende Informationen zum Thema Affiliate Marketing finden Sie in unserem Artikel "Von Anfänger zu Experte: Der ultimative Leitfaden für Ihren Affiliate Marketing Erfolg".

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Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Haberecht Petra
Habe eine Sendung an einem Händler im July zurück gesandt.Auf meine EMails wird nicht mehr reagiert. Die Hauptstelle sagte mir; ich solle mich an den deutschen WebshopSeite wenden ????
5
Manfred
Muss man bei digitalen Gütern angeben "inkl. Versandkosten" oder kann man das auch komplett weglassen? Ich finde dazu nichts im Netz.
7
Rechtsanwalt Sören Siebert
Der Beitrag ist aktuell und umfasst auch die DSGVO. Das Datum der letzten Bearbeitung steht oben.
8
smarteleven.de
Danke für die Hilfe, dass hilft meinen Kunden bei der Erstellung eines neuen Webshops. Schritt für Schritt zu einem Rechts sicheren Shops. Gruß, Dominick
4
Edith Eichmann
Leider halten sich die online verkäufer nicht an die regelHabe etwas bestellt und ist nie angekommenDer verkäufer meint.....das paket wurde geliefert und pasta....wer muss zahlen
5
Thomas
Hallo Sören,sind die Informationen noch aktuell nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist? Leider hat der Artikel kein Datum.Viele Grüsse Thomas
9
Hartwig
warum schreiben Sie nichts über die Kosten?
7
Albert
Dank für diesen Plan! Bequem für mein webshop.
6

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Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

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