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Worum geht es in dem neuen Gesetz?
Das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ ist seit dem 24.02.2016 in Kraft. Es soll damit der Verbraucherschutz im Netz verbessert werden und ein effektives Mittel geliefert werden, um gegen unseriöse Unternehmen vorzugehen.
Ab sofort können Verbraucherschutzverbände und Wettbewerbsverbände Verstöße im Bereich Datenschutz abmahnen.
Wer ist von den Neuregelungen betroffen?
Nicht nur Unternehmer oder Online-Shops, sondern jeder Webseitenbetreiber muss nun mit Abmahnungen rechnen, wenn er keine oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf seiner Webseite eingebunden hat.
Was bedeutet „personenbezogene Daten“?
1. Nutzerdaten
Bei personenbezogenen Daten geht es zum einen um die Daten, bei denen jedem klar sein sollte, dass es sich um personenbezogene Daten handelt:
- Name, Vorname
- Adressdaten
- Kontaktdaten wie E-Mail und Telefon
2. Facebook, Google Analytics, IP-Adressen
Die Datenschützer fassen unter den Begriff „personenbezogene Daten“ nicht nur Name oder Anschrift. Auch Daten, die etwa über den Facebook-Like-Button oder Google Analytics übertragen werden, zählen dazu. Ebenso wie die IP-Adressen der Seitenbesucher, die in Server-Logs gespeichert werden.
Die Datenschützer fassen den Begriff "personenbezogene Daten" also sehr weit. In der Praxis bedeutet das aber, dass fast jeder Webseitenbetreiber betroffen ist.
3. Datenverarbeitung und Datenweitergaben
Es muss in einer Datenschutzerklärung aber nicht nur darüber aufgeklärt werden, um welche Daten es geht. Die Seitenbesucher müssen auch darüber informiert werden, was mit diesen Daten geschieht:
- Gibt ein Shopbetreiber die Daten an Banken oder DHL weiter?
- Was passiert mit den Daten aus Anfrageformularen?
- Was ist mit Nutzerdaten, die für eine Bonitätsprüfung weiter gegeben werden?
- An wen werden Daten bei Gewinnspielen oder Werbung weiter gegeben?
Seitenbetreiber ohne korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung riskieren Abmahnungen. Auch Webdesigner und Agenturen sind in der Pflicht. Nutzen Sie dafür einfach die Tools in unserem Bereich eRecht24 Premium.
Was müssen Seitenbetreiber jetzt tun?
Jeder Seitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Seite verarbeitet, muss ab sofort über eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung verfügen, die all diese Punkte vollständig abdeckt. Sonst drohen Abmahnungen.
Tipp: Sie können dazu unseren kostenfreien Datenschutz-Generator nutzen: Datenschutzerklärung Muster
Unternehmer und Agenturen finden in unserem eRecht24 Premium Bereich eine erweiterte Version des Generators mit Erläuterungen sowie Schulungsvideos zum Thema Impressum & Datenschutz.
Agenturen können die Tools im eRecht24 Premium nutzen, um eine Datenschutzerklärung für ihre Kunden zu erstellen, zu speichern und zu bearbeiten.
Konnten Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht auch schon vorher abgemahnt werden?
Bisher war umstritten, ob Datenschutzverstöße über das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können.
Das Argument der Abmahner war „Wer sich nicht an das deutsche Datenschutzrecht hält hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben ernst nehmen“. Die Gerichte waren aber lange Zeit der Auffassung, dass das Datenschutzrecht nicht dem fairen Wettbewerb dient, sondern lediglich dem Schutz der Daten des jeweils betroffenen Nutzers.
In letzter Zeit haben aber viele Gerichte umgeschwenkt. Nun sind auch die Richter der Auffassung, dass Datenschutzverstöße – wie etwa eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung – wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können. Verbindlich gerichtlich entschieden war diese Frage aber bisher nicht.
Nun steht ausdrücklich im Gesetz, dass ein Datenschutzverstoß auch abgemahnt werden kann.
Wichtig ist deshalb:
Jeder Seitenbetreiber benötigt ab sofort eine korrekte und aktuelle Datenschutzerklärung.
Neben dem Generator für Datenschutz und Impressum finden Seitenbetreiber im eRecht24 Premium Bereich zahlreiche Tools, die beim korrekten Umgang mit Impressum, Datenschutz, Mailmarketing oder Bildrechten helfen: