AGB für Ihre Website

Wie Sie mit rechtssicheren AGB keine Abmahnung befürchten müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind per Definition vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen.
  • Online-Shop-AGB sollten immer individuell für ein konkretes Geschäftsmodell erstellt werden und Regelungen zur Haftung und Zahlung enthalten.
  • Rechtlich ist es am sichersten, wenn Sie Ihre AGB von einem Anwalt erstellen lassen.

Worum geht's?

Lebensmittel online bestellen, den Handwerker per Klick nach Hause holen und neue Kleidung nicht in der Umkleidekabine, sondern zuhause anprobieren können – der Online-Handel bietet für den Kunden viele Vorteile. Aus diesem Grund setzen immer mehr Unternehmen auf den Verkauf im Internet. Spätestens beim Aufbau der eigenen Webseite stoßen Sie als Unternehmer auf den Begriff „AGB“. Aber was sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überhaupt? Müssen AGB auf der Website stehen? Wer braucht AGB auf der Website? Wie kommen Sie als Unternehmer an rechtssichere AGB? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen im Folgenden.

 

1. Was sind AGB für die Webseite?

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die vor allem bei einer Vielzahl von Verträgen Anwendung finden. In Webshops findet der Abschluss eines Vertrages beispielsweise unter diesen Bedingungen statt. So gelten die AGB für jeden Vertragspartner gleich.

Im Unterschied dazu stehen Individualverträge, die individuell von jeder Vertragspartei ausgehandelt werden. Die AGB gelten damit als Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer, sofern kein individueller Vertrag ausgehandelt wurde.

Bis zum 01.01.2002 regelte das AGB-Gesetz den Inhalt der vorformulierten Geschäftsbedingungen und diente gleichzeitig dem Verbraucherschutz. Nun regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 305 Abs. 1 BGB alle gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Als Webseitenbetreiber müssen Sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten, damit Ihre AGB wirksam sind.

2. Gibt es eine AGB-Pflicht für die Website?

Nein, grundsätzlich sind AGB auf der Website keine Pflicht. Verkaufen Sie über Ihren Internetshop allerdings im B2C-Bereich, also an private Kunden bzw. den Endverbraucher, gibt es sehr viele gesetzliche Belehrungs- und Informationspflichten. Um diese vollständig und sinnvoll umzusetzen, sind AGB in Online-Shops der sinnvollste Weg.

Eigentlich haben Website-AGB aber eine andere Aufgabe: Ihnen als Unternehmer so viele rechtliche Haftungsrisiken abzunehmen wie es möglich ist. Durch AGB auf der Homepage können Sie z. B. präzisieren, welche Zahlungsweise Sie der Vertragspartei anbieten, wie lang die Lieferzeiten sind und wie der Vertragsschluss erfolgt sowie Haftungsrisiken definieren und minimieren.

3. Was müssen AGB auf der Website beinhalten?

Einen Leitfaden, welche AGB-Klauseln enthalten sein müssen, gibt es nicht. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn Sie sich für die Verträge und das Kleingedruckte an folgenden Punkten orientieren:

  • Kontaktinformationen
  • Haftung und Haftungsbeschränkung
  • Widerrufsbelehrung
  • Regelungen zur Rücksendung
  • Preisgestaltung und Zahlungsweise
  • Eigentumsvorbehalt
  • Lieferung und Lieferzeiten
  • Ausschlussfristen und Gewährleistung für Mängel
  • Entsorgungshinweise

Zudem ist es wichtig, dass AGB verständlich verfasst und deutlich zu erkennen sind. Auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet werden, müssen sie im Rahmen des Verkaufsabschlusses für die Vertragspartei klar ersichtlich sein.

Vertragsbedingungen auf der Website einbinden: Ist eine Checkbox nötig?

Eine Checkbox zur Bestätigung der AGB ist gesetzlich nicht verpflichtend. Grundsätzlich genügt es, wenn Sie mit einem direkten Link und einem deutlichen Hinweis im Bestellprozess auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Muss der Nutzer die AGB per Checkbox bestätigen, kann Ihnen das im Nachhinein allerdings Diskussionen ersparen. Durch die direkte Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann sich der Kunde nach Vertragsschluss in Ihrem Onlineshop nicht darüber beschweren, sie überlesen zu haben.

B2B und B2C: Unterschiede beim Inhalt

Verkaufen Sie nur oder auch an private Kunden (B2C) gelten die strengen Regelungen des Fernabsatzrechts. Setzen Sie diese Bestimmungen nicht um, können Sie von Verbraucherverbänden abgemahnt werden.

Zudem gilt in der EU der strenge Verbraucherschutz. Dieser wirkt sich ebenfalls auf den Inhalt der AGB auf der Webseite aus. Klauseln, die im Vertrag mit Unternehmern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden, können beim Verkauf an private Verwender abgemahnt werden.

Sie sollten also vor der Erstellung der AGB bereits entschieden haben, an welchen Vertragspartner (B2B oder B2C) sich Ihr Unternehmen richtet. Bei der Formulierung der Geschäftsbedingungen kann Ihnen ein Rechtsanwalt unter die Arme greifen. Wenn Sie Ihre AGB erstellen lassen, befinden Sie sich rechtlich auf der sicheren Seite.

4. Wann brauche ich AGB auf der Website in anderen Sprachen?

Bieten Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen international an, stellt sich die Frage, in welchen Sprachen die AGB für den Verbraucher verfasst sein müssen. Dazu regelt das Gesetz nur, dass die AGB den Vertragspartnern in einer verständlichen Sprache vorliegen müssen.

Die Verfahrensweise ist hier unterschiedlich. Laut deutschen Gerichten besteht die Pflicht, dass Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und das Impressum in Deutsch verfassen, wenn Sie an deutsche Vertragspartner verkaufen.

Richtet sich Ihr Shop zusätzlich auch an spanische oder italienische Kunden, kann es durchaus sinnvoll sein, die AGB auch in diese Sprachen zu übersetzen. Im Einzelfall ist es sogar nötig, die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das entsprechende Recht des jeweiligen Landes anzupassen. Dabei handelt es sich aber um Ausnahmefälle. Ein Anwalt der Kanzlei Siebert Lexow kann dies im Zweifelsfall für Sie prüfen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Welche Klauseln sind in den AGB verboten?

Rechtlich sieht das Gesetz für die Verwendung von AGB Grenzen vor. Es bestehen laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gewisse Klauselverbote. Werden die Verwender durch allgemeine Geschäftsbedingungen per Gesetz unangemessen benachteiligt, gelten die Vertragsbedingungen als unwirksam. Dies ist z. B. der Fall, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht klar und verständlich formuliert sind.

Grundsätzlich stehen die Regelungen des BGB über denen der AGB. Wenn die Geschäftsbedingungen nicht mit den wesentlichen Grundgedanken des BGB vereinbar sind, sind die Klauseln unwirksam. Das gilt beispielsweise für:

  • Unangemessen lange Liefer- und Zahlungsfristen
  • Rücktrittsvorbehalt ohne konkreten Grund
  • Kurzfristige Preiserhöhungen außer z. B. bei Fitnessstudio- oder Aboverträgen
  • Unzumutbare Leistungsänderung für den Vertragspartner
  • Vertragsverlängerung um nicht mehr als zwei Jahre
  • Klauseln, die für den Verwender überraschend sind und sich beispielsweise nur in den AGB finden
  • Klauseln, die den Vertragspartner generell unangemessen benachteiligen

Sollte sich im Vertragstext Ihrer AGB eine unwirksame Klausel befinden, behalten die restlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch ihre Gültigkeit. Allein die Klausel ist dann unwirksam. An dieser Stelle greifen die gesetzlichen Vorschriften.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

6. AGB selbst schreiben: Muster & AGB-Generator

Allgemeingültige Muster-AGB oder Vorlagen für allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es leider nicht. Das liegt daran, dass jedes Geschäftsmodell individuell ist und die Vertragsbedingungen speziell auf dieses angepasst werden muss. Als Fitnessstudiobetreiber können Sie beispielsweise nicht die gleichen AGB einbinden wie ein Online-Shop für Bürobedarf.

Auf eRecht24 Premium bieten wir allerdings unseren AGB-Generator an. Der Generator leitet Sie in unkomplizierten und schnellen Schritten zu rechtssicheren AGB für Ihre Webseite.

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Oft stoßen Sie im Internet auf eine Vorlage oder AGB-Muster. Diese können wir aber nicht weiterempfehlen, da oftmals je nach Branche bestimmte Besonderheiten zu beachten sind. Außerdem sollten Sie bedenken, dass komplexere Verträge beispielsweise für Agenturen und Webdesigner einer professionellen Erstellung durch einen Anwalt bedürfen. Unsere Kanzlei Siebert Lexow hilft Ihnen gern weiter.

7. Fremde AGB kopieren: Erlaubt oder verboten?

Grundsätzlich unterliegen allgemeine Geschäftsbedingungen dem rechtlichen Schutz des Verfassers. Aus diesem Grund sollten Sie keine fremden AGB kopieren und für Ihre Seite verwenden. Sowohl der Webseitenbetreiber als auch der Ersteller der AGB könnte Sie dafür abmahnen.

Außerdem beziehen sich die Vertragsbedingungen immer auf das konkrete Geschäftsmodell. Sollte dieses nicht mit Ihren Nutzungsbedingungen vereinbar sein, sind die AGB unwirksam. Zudem wissen Sie nicht, ob die AGB, die Sie kopieren wollen, überhaupt rechtssicher oder vielleicht selbst nur ein Produkt aus Copy-and-Paste sind.

8. AGB professionell vom Anwalt erstellen lassen

Es ist immer ratsam, sich die AGB vom Anwalt erstellen zu lassen. Ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Siebert Lexow kann Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen speziell auf Ihr Geschäftsmodell anpassen. Auch komplexere Vertragsbedingungen für Agenturen und Webdesigner werden für Sie individuell erstellt und sind anschließend rechtssicher. So müssen Sie keine Abmahnung befürchten.

Die Höhe der Kosten für die AGB-Erstellung kann je nach Geschäftsmodell und Aufwand unterschiedlich hoch sein. Lassen Sie sich gern von der Kanzlei Siebert Lexow beraten und Ihre AGB professionell überprüfen.

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9. AGB für Ihren Online-Shop

Bieten Sie in Ihrem Online-Shop Waren oder Dienstleistungen an, sollten Sie passende AGB für die Homepage haben. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung der Vertragsparteien vom B2B- und B2C-Bereich. Denn vor allem bei Verkäufen an den Endverbraucher, müssen Sie sich an die Vorgaben des Fernabsatzrechts halten.

Sie haben die Möglichkeit AGB-Muster zu verwenden und Ihre Vertragsbedingungen selbst zu schreiben. Wir haben eine noch bessere Lösung für Sie: Mit unserem eRecht24 Premium AGB-Generator können Sie schnell und unkompliziert rechtssichere AGB speziell für Ihre Website und Ihren Shop erstellen. Gemäß Widerrufsrecht kann in diesem Zusammenhang außerdem eine Widerrufsbelehrung erstellt werden.

Verkauf von digitalen Waren und Dienstleistungen

Neben physischen Waren werden in einem Webshop oft auch digitale Waren und Dienstleistungen angeboten. Dazu gehören beispielsweise Software, E-Books und Musik-Dateien. Wichtig ist, dass für den Vertragsabschluss bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen andere Regeln gelten als für physische Waren.

In diesem Zusammenhang kann es schnell passieren, dass Sie eine Abmahnung für Ihre selbst erstellte AGB erhalten. Welche Regelungen Sie dazu beachten müssen, umfasst die Digitale-Inhalte-Richtlinie. Worauf Sie seit dem 01.01.2022 achten müssen, lesen Sie in unserem Artikel „Digitale Produkte verkaufen: Das ändert sich bei AGB & Co.".

10. AGB für Webdesigner und Agenturen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webshops sind nicht so komplex wie AGB für Webworker, Agenturen und Webdesigner. Durch die unterschiedlichen Geschäftsmodelle können Sie AGB-Klauseln für einen Online-Shop nicht gleichzeitig für eine Agentur verwenden und umgekehrt.

Der große Unterschied ergibt sich schon bei den Verträgen. Als Betreiber eines Webshops schließen Sie Kaufverträge ab. Bei Agentur- und Webdesignerverträgen handelt es sich allerdings um Werk- und Dienstverträge. Sie benötigen in diesem Fall andere Regelungen für Ihre Vertragsbedingungen. Auch hier ergibt sich ein Unterschied beim Inhalt, je nachdem, ob Sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind.

KANZLEI SIEBERT LEXOW LANG

Da Werk- und Dienstverträge meistens komplexer sind als Kaufverträge, sollten Sie Ihre Webseite als Agentur oder Webdesigner unbedingt von einem spezialisierten Anwalt erstellen lassen. Die Kanzlei Siebert Lexow Lang kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

11. eBay, Amazon und Co.: AGB für Verkaufsplattformen

Sobald Sie regelmäßig Waren auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Etsy an Verbraucher verkaufen, sind Sie Unternehmer. Dies gilt besonders dann, wenn Sie eine gewisse Anzahl an Neuware pro Jahr vertreiben.

Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie gesetzliche Vorschriften des Fernabsatzrechts. Diese beinhalten sowohl eigene allgemeine Geschäftsbedingungen als auch eine Widerrufsbelehrung und ein Impressum. Wie allgemeine Geschäftsbedingungen auf den einzelnen Verkaufsplattformen aussehen müssen, erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

eBay

eBay ist einer der größten Online-Marktplätze und bereits seit Mitte der 90er Jahre nicht mehr aus dem Internet wegzudenken. Was Sie als gewerblicher Verkäufer bei eBay bezüglich der allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema „AGB für eBay: Kostenlos, selbst erstellt und Gratis Muster?“.

eBay Kleinanzeigen

Im Unterschied zu eBay konzentriert sich eBay Kleinanzeigen vor allem auf den lokalen Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen. Dementsprechend lässt sich das Portal eher mit Anzeigen in lokalen Zeitungen vergleichen.

Warum Sie als Verkäufer bei eBay Kleinanzeigen eine AGB benötigen und wie sich diese gestaltet, lesen Sie in unserem Artikel „Haftung, Widerruf und AGB: Was Sie zu eBay Kleinanzeigen wissen müssen“.

Amazon

Vor allem beim Verkauf über Amazon und Amazon Marketplace müssen Sie als Händler mit Abmahnungen rechnen, wenn Sie sich nicht strikt an die Regelungen des Fernabsatzrechts halten. Wie bei eBay gibt es zudem nicht nur ein Vertragsverhältnis, sondern mehrere. Auf welche Punkte Sie besonders achten müssen, lesen Sie unter „Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen“.

Etsy

Auf Etsy können Sie als Unternehmer handgemachte Produkte wie selbstgemalte Bilder, genähte Kleidung oder Gebasteltes verkaufen. Da es sich bei Etsy allerdings nur um einen Vermittler zwischen Händler und Kunden handelt, benötigen Sie für den Verkauf sowohl AGB als auch eine Widerrufsbelehrung.

In unserem Text „AGB, Widerrufsbelehrung und Angebote bei Etsy: Darauf kommt es für Sie als Händler an“ lesen Sie mehr zu diesem Thema.

Facebook

Genauso wie bei anderen Plattformen, die bereits erwähnt wurden, ist auch Facebook nicht verantwortlich für die Inhalte Ihres Shops. Sie müssen sich daher als Verkäufer auf Facebook an die gesetzlichen Regelungen halten. Welche Punkte bei der Erstellung von Verträgen für Facebook-Shops wichtig sind, lesen Sie in unserem Ratgeber „Facebook Shops: Das müssen Sie als Händler beachten“.

12. FAQ: Wichtige Fragen rund um AGB

1. Muss ich meine AGB auch AGB nennen?

Nein. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen nicht zwingend unter „AGB“ auf der Website aufgeführt werden. Mögliche Bezeichnungen sind: Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen oder branchenspezifisch auch Teilnahmebedingungen (bei Gewinnspielen z. B.) oder Hausordnung.

2. Darf ich meine AGB nachträglich ändern?

Das kommt ganz darauf an. Da die AGB für jeden Vertrag neu gelten, können Sie nachdem ein alter Vertrag beendet wurde oder ausläuft, die AGB für den neuen Vertrag ändern. Bei laufenden Verträgen dürfen Sie die AGB nicht während der Laufzeit einfach so anpassen. Dabei kann es sich beispielsweise um Mietverträge oder Fitnessstudioverträge handeln.

Eine Änderung der AGB ist aber auch bei laufenden Verträgen möglich. Dazu kann Ihr Vertragspartner freiwillig den neuen AGB zustimmen oder Sie nehmen eine Änderungsklausel auf, die eine stillschweigende Änderung ermöglicht. Hierbei müssen Sie aber darauf achten, dass nicht jede Änderung und Änderungsklausel auch erlaubt ist, Änderungsklauseln in AGB sind deshalb häufig unwirksam, wenn Sie nicht korrekt formuliert werden. Denkbar ist zum Beispiel eine Änderung bei sich ändernder Rechtslage.

3. Muss ich meine AGB per E-Mail an den Kunden verschicken?

Bei B2B-Verträgen ist ein Link zu den Geschäftsbedingungen ist vollkommen ausreichend. Verkaufen Sie Ihre Waren allerdings an Endkunden (B2C), müssen Sie dem Kunden spätestens mit der Warenzusendung die AGB zum Beispiel per E-Mail zuschicken. Bei Internetbestellungen ist es allerdings meistens ausreichend, wenn Sie die AGB für Ihren Kunden auf der Bestellseite verlinken. Über den Link sollte er die AGB aufrufen und bei Bedarf auch ausdrucken können.

4. Welche AGB-Klauseln sind in jedem Fall verboten?

Das BGB regelt für B2B-Verkäufe sämtliche Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit in § 309. Im Folgenden kurz und knapp ein paar Beispiele für verbotene Klauseln in den AGB:

  • Kurzfristige Preiserhöhungen
  • Leistungsverweigerungsrechte
  • Vertragsstrafen
  • Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen
  • Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden

Greift keines dieser Klauselverbote, können bestimmte Klauseln immer noch unwirksam sein. Dies ist z. B. der Fall, wenn die AGB zu klein dargestellt werden oder wenn bestimmte Vertragspflichten so beschränkt werden, dass der Vertragszweck gefährdet ist.

 

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt
SEO-Redakteurin und Legal Writerin

Caroline Schmidt ist Online-Redakteurin und bei eRecht24 für Content und SEO zuständig. Als Legal Writer kümmert sie sich um die Aktualisierung bestehender Beiträge und bereitet sowohl alte als auch neue Texte verständlich auf. Nach ihrem Studium der Medienbildung konnte sie bereits erste redaktionelle Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten z. B. Arbeits-, Verkehrs- und Familienrecht sammeln.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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