Datenschutzerklärung muss mit einem Klick erreichbar sein
Oftmals wird die Datenschutzerklärung wegen Unwissenheit auf der Impressums-Seite angelegt und ist somit mit den Besuchern nicht sofort zu finden. Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärungen sehen diese Form oftmals automatisch vor, so dass dies von den Webseitenbetreibern falsch übernommen wird. Richtig ist, für die Datenschutzerklärung und das Impressum jeweils einen einzelnen Punkt anzulegen. Auf eRecht24.de finden Sie den Impressums-Generator deshalb getrennt von dem Muster für die Datenschutzerklärung.
Fehlende oder versteckte Datenschutzerklärung ist abmahnfähig
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27. Juni 2013 (Az. 3 u 26/12) ist eine Datenschutzerklärung abmahnfähig, wenn sie nicht als einzelner Punkt auf der Homepage aufgeführt ist. Bekanntlich sind Abmahnungen mit hohen Kosten verbunden. Grund für das Urteil des OLG ist, dass nach § 13 Absatz 1, Satz 1 TMG, Nutzer eines Telemediums - somit auch einer Webseite- zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Zweck, Art und Umfang der Erhebung und Verwendung bezogener Daten unterrichtet wird. Der Nutzer muss jederzeit den Inhalt der Unterrichtung zur Datenerhebung abrufen können.
Webseiten rechtskonform gestalten
Für Webseitenbetreiber bedeutet das, dass die Datenschutzerklärung eine eigene Seite benötigt, die mit einem Klick von jeder Seite aus abrufbar ist. Für das Impressum sind rechtlich maximal zwei Klicks vorgesehen. Wie der Punkt Impressum muss zudem der Link zur Datenschutzerklärung eindeutig gekennzeichnet sein. Wenn die Impressums-Seite jedoch mit einem Klick von jeder Seite aus einsehbar ist, kann die Datenschutzerklärung ebenfalls dort untergebracht werden. Die Impressums-Seite benötigt dann einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Datenschutzerklärung auf der Seite enthalten ist. Wichtig ist auch, dass die Datenschutzerklärung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Empfehlenswert ist die Erstellung der Datenschutzerklärung durch einen spezialisierten Anwalt für Internetrecht oder entsprechende Muster, die Sie bei e-recht24.de finden.
Fazit:
Betreiber von Webseiten sollten ihre Internetseiten dahingehend überprüfen, ob die Datenschutzerklärung rechtskonform eingebaut ist. Diese muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Ein entsprechend eindeutig gekennzeichneter Link, bzw. ein spezieller Punkt im Menü hilft den Nutzern der Webseite die Datenschutzerklärung sofort zu finden und den Betreibern gegen eine Abmahnung.
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