Amazon: AGB für Verkäufer

Verkaufen auf Amazon: Das müssen Händler zu AGB, Vertragstexten und Widerruf wissen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie über Amazon Waren verkaufen, werden verschiedene Verträge zwischen Ihnen, Ihren Käufern und Amazon geschlossen.
  • Verkaufen Sie als Amazon-Händler Produkte an Verbraucher, brauchen Sie Rechtstexte wie allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine Widerrufsbelehrung, die Sie nicht einfach aus Ihrem Onlineshop übernehmen dürfen.
  • Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung von deutschen und internationalen Rechtstexten für Amazon, sind Sie bei eRecht24 Premium genau richtig.

Worum geht's?

In der Welt der digitalen Medien geht der Trend vor allem in Richtung E-Commerce. Wer keinen eigenen Onlineshop eröffnen möchte, kann sich beim Amazon Marktplatz anmelden und seine Produkte dort vertreiben. Vor allem in Hinblick auf die noch andauernde Krise nutzen viele Händler Online-Marktplätze wie Amazon bzw. den Amazon-Marketplace als zweites Standbein oder vertreiben ihre Produkte sogar ausschließlich bei Amazon. Leider sind gerade bei Amazon massenhafte Abmahnungen von Händlern an der Tagesordnung.


Welche Informationen und Hinweise müssen Sie beim Verkauf auf Amazon beachten? Wo erhalten Sie rechtssichere AGB für Amazon? Wir informieren Sie in diesem Beitrag zu allem, was Sie im IT-Recht zu Widerrufsbelehrung, rechtssicherer Amazon-AGB und Vertragstexten wissen müssen, um gefahrlos in Online-Shops wie Amazon zu handeln.

 

Zurück zur Übersicht: "AGB"

 

1. Verkaufen bei Amazon gemäß IT-Recht

Die Vorteile des Verkaufs über den Amazon Marketplace und Amazon Seller Central liegen auf der Hand: Die Verkaufsplattform Amazon hat eine hohe Bekanntheit und viele Kunden, eine riesige Reichweite und übernimmt von der Zahlungsabwicklung über die Präsentation bis hin zur Lieferung der Waren viele Leistungen für die angeschlossenen Verkäufer. Amazon Seller Central Händler haben somit klare Vorteile gegenüber dem Verkauf im Geschäft oder im eigenen Online-Shop.

Hohes Abmahnrisiko bei Amazon Marketplace

Leider sind Händler, die über Amazon Produkte vertreiben, aber auch einem hohen Abmahnrisiko ausgesetzt. Das liegt zum einen daran, dass Händler im Amazon-Shop zahllose gesetzliche Vorgaben im IT-Recht zum Thema Bestellung, Widerruf, Fernabsatz, Preisangaben, Produktkennzeichnung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beachten müssen.

Zum anderen lassen sich Produkte zwar schnell bei Amazon Marketplace zum Verkauf einstellen, viele rechtliche Vorgaben lassen sich auf der Plattform von Amazon aber nicht so leicht umsetzen. Massenhafte Abmahnungen von Verkäufern auf der Plattform waren die Folge.

Wir geben Ihnen alle Informationen, die Sie haben müssen, um möglichst ohne Abmahnungen und Rechtstreitigkeiten Artikel auf Amazon zu vertreiben.

2. Was ist beim Verkauf auf Amazon anders als beim Verkauf über den eigenen Online-Shop?

In einem Onlineshop schließt der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer bzw. dem Verbraucher.

 

onlineshop-vertraege

 

Auf Plattformen wie Amazon und eBay gibt es aber mehrere Vertragsverhältnisse. Käufer und Verkäufer schließen zunächst mit Amazon als Plattformbetreiber einen Vertrag. Unabhängig davon wird dann zwischen Amazon und dem Käufer der eigentliche Kaufvertrag geschlossen.

 

amazon-vertraege

 

Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die rechtliche Gestaltung von Vertragstexten und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auf Plattformen wie Amazon anders ausgestaltet und eingebunden werden müssen als im eigenen Online-Shop.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Amazon Seller Central Händler

Wer als Unternehmer bei Amazon an Verbraucher verkauft, benötigt – direkt oder indirekt – eigene Amazon-AGB. Es gibt laut AGB Recht zwar keine gesetzliche Pflicht, bei Verträgen im Internet auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden, es gibt aber zahlreiche gesetzliche vorgeschrieben Informationspflichten, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden erfüllen muss, wenn er keine Abmahnung erhalten will.

Zudem sind die gesetzlichen Regelungen eher auf die Interessen der Kunden als auf die Interessen der Unternehmer ausgelegt. Indirekt gibt es also doch eine Pflicht, AGB zu verwenden. Denn in Shop-AGB haben Sie als Händler die beste Möglichkeit, diese Informationen abzubilden.

Geregelt werden sollten in diesen AGB, je nach Ausrichtung des Amazon-Shops, folgende Inhalte:

  • Zustandekommen des Vertrages
  • Zahlungsmodalitäten
  • Details zur Lieferung
  • Rücksendekosten bei Widerruf
  • Gewährleistungsregelungen
  • Korrektur von Eingabefehlern
  • Speichern von Vertragsdaten und Vertragssprache

WICHTIG

1. Bitte nehmen Sie für Amazon NICHT die AGB aus Ihrem Onlineshop oder irgendwelche x-beliebigen Muster-AGB. Diese können Sie aufgrund der rechtlichen Unterschiede beim Vertragsschluss nicht übernehmen. Sie brauchen eigene Amazon AGB.

2. Bitte kopieren Sie keine fremden AGB. Allein das Verwenden kopierter AGB kann abgemahnt werden. Sie wissen aber nie, ob die AGB, die Sie von einem Wettbewerber im Netz kopiert haben, für Amazon erstellt wurden und ob diese rechtssicher und aktuell sind.

4. Amazon und Widerrufsbelehrung

Auch bei Amazon gelten die Vorgaben des Fernabsatzrechts – Ihre Kunden haben ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass jeder Unternehmer seine Kunden (gilt bei Verbrauchern) ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren und eine korrekte und aktuelle Widerrufsbelehrung einbinden muss.

Hier gibt es einige Bedingungen von Seiten des Verkäufers zu erfüllen: Die Belehrung muss dem Verbraucher zum Beispiel per E-Mail oder Fax zugesendet werden, sonst beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Gerade der Punkt Widerrufsbelehrung wurde und wird sehr häufig abgemahnt.

Häufige Abmahnpunkte sind hier:

  • Eine veraltete Widerrufsbelehrung
  • Die Angabe einer falschen Widerrufsfrist
  • Nicht erlaubte Einschränkungen des Widerrufsrechts
  • ein falsches Muster-Widerrufsformular auf der Seite

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5. Internationaler Verkauf auf Amazon

Immer mehr Unternehmer gehen dazu über, nicht nur in einem Land zu handeln, sondern bieten Ihre Waren gleich in mehreren Ländern Europas an. Dies hat mehrere Vorteile:

Amazon gibt es in nahezu jedem Land Europas und Amazon ist in fast allen dieser Länder als eine der bekanntesten Verkaufsplattformen sehr gut aufgestellt. Verkäufer finden Millionen potentielle Käufer. Die Abwicklung von Zahlung und Versand übernimmt Amazon auch in vielen dieser Länder.

Der Nachteil ist: Wenn man als Händler in anderen Ländern seine Produkte vertreiben will, muss man sich auch an die dortigen rechtlichen Vorgaben insbesondere rund um den Kaufvertrag halten. Hier müssen oft die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Rechtstexte sowie die Widerrufsbelehrung angepasst werden.

Zwar gibt es – zumindest in Europa – in vielen Bereichen wie dem Widerrufsrecht ähnliche Regelungen und seit dem Jahr 2014 sogar eine europaweit einheitliche Regelung, in einigen Punkten müssen AGB und Rechtstexte dann aber inhaltlich an das jeweilige ausländische Recht angepasst werden.

Übersetzung von Rechtstexten

Hinzu kommt dann das Übersetzen der Rechtstexte in die jeweilige Landessprache. Denn kein Franzose wird bei einem Unternehmer Produkte kaufen, der sämtliche wichtigen Rechtstexte wie die Widerrufsbelehrung oder die Amazon-AGB nicht in Französisch anbietet.

Eigentlich müssten Sie also für jedes Land eine anwaltliche Beratung einholen und die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt individuell erstellen lassen oder zumindest einen Übersetzer bezahlen, der Ihre Vertragstexte in der jeweiligen Landessprache übersetzt. Diese Variante ist rechtlich wohl am sichersten. Aus Kostengründen ist es aber nur für wenige Unternehmen möglich, bei der Erstellung der Rechtstexte die Hilfe von Rechtsanwälten einzuholen.

Wir bieten Ihnen auf eRecht24 Premium Rechtstexte für Impressum, Datenschutzerklärung, Widerruf und AGB an. Mit unserem AGB-Generator können Sie schnell und unkompliziert rechtssichere AGB für Ihren Online-Shop erstellen. Dazu bieten wir auch einen Update-Service bei gesetzlichen Änderungen an. Probieren Sie es gleich aus!

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6. Abmahnungen bei Amazon

Amazon-Händler sind leider sehr häufig von Abmahnungen betroffen. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

  1. Die Konkurrenz bei Amazon ist sehr groß:
    Jeder Verkäufer kann die Angebote seiner Konkurrenz direkt einsehen und rechtliche Fehler z. B. bei den AGB oder der Widerrufsbelehrung sofort abmahnen lassen.
  2. Der Verkäufer, nicht Amazon, ist für die Rechtstexte verantwortlich:
    Die Händler bei Amazon und Amazon Marketplace sind allein dafür verantwortlich, dass ihre Verkaufsangebote den gesetzlichen Vorgaben und Informationspflichten in Deutschland entsprechen. Leider beschränken viele Verkäufer die rechtliche Vorarbeit darauf, AGB, Widerruf und weitere notwendige Punkte einfach aus dem Netz zusammenzukopieren oder unpassende AGB aus einem Online-Shop bei Amazon zu verwenden.
  3. Amazon macht es seinen Händlern oft nicht leicht: Viele gesetzliche Vorgaben, die in Deutschland für Online-Händler gelten, lassen sich bei Amazon leider nur schwer umsetzen. Es gibt Urteile, die bestätigen, dass Anbieter beispielsweise AGB und Buttonlösung bei Amazon nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden können. An einigen Stellen hat Amazon nachgebessert, an anderen Stellen ist die Rechtslage weiter umstritten.

Wichtig ist deshalb, dass man als Anbieter bei Amazon nicht ohne Not noch zusätzliche Angriffsfläche, etwa durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzulässige AGB, bietet und nicht auf zusammenkopierte Unterlagen, sondern möglichst auf anwaltlich erstellte und aktuelle Rechtstexte zurückgreift.

Bilder, Texte, Markenrechte

Neben den zahlreichen rechtlichen Fallstricken bei AGB, Vertragstexten & Co. gibt es auch bei Amazon „Abmahnklassiker“, die immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dies sind Vorgaben, die für alle Shop- und Verkaufsseiten im Netz gelten, aber natürlich auch bei Amazon eingehalten werden müssen. 

Einige Beispiele finden Sie in der nachfolgenden Liste:

  • Urheberrechtsverletzungen durch Produktbilder oder Produktvideos ohne Lizenzvereinbarung
  • Produktbeschreibungen und Anleitungen werden ohne Erlaubnis übernommen
  • Anhängen an fremde Produktbilder
  • Nicht erlaubte Nutzung fremder Logos und Marken beim Verkauf
  • Mitbenutzung von EAN und ASIN auf Amazon

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

Zinser
Frage: Das Ganze benötige ich nicht, wenn ich am Amazon Vendor Programm teilnehme, oder? Denn in diesem Fall verkaufe ich die Waren an Amazon als Großhändler und Amazon verkauft diese dann erst weiter. Ich kann mich als Unternehmen zwar darstellen und liefere auch Produktinformat ionen, Texte,... aber bin eben nicht mehr der Verkäufer. (Im Gegensatz dazu steht das von Ihnen genannte Amazon Seller Programm, bei dem es die genannten rechtl. Fallstricke gibt?)
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