Inhaltsverzeichnis:
- eBay: Nutzungsrechte an Artikelbildern
- Streaming & Co.: Verbot des Geoblockings in der EU
- Online-Shops: Händler müssen EU-weit verkaufen
- Datenschutz und DSGVO: Alles neu im Mai
- Neue Datenschutzerklärungen auf Webseiten
- Kontaktformulare auf Webseiten verschlüsseln
- Verbot von Zahlungsaufschlägen für Visa, Lastschrift & Co.
1. eBay: Nutzungsrechte an Artikelbildern
Gewerbliche eBay-Händler müssen ab Februar 2018 die Nutzungsrechte an Artikelbildern und Artikelbeschreibungen an die Plattform abtreten. Ziel ist es, ähnlich wie bei Amazon, eine große Produktdatenbank auf der Plattform aufzubauen, die dann von allen teilnehmenden Händlern genutzt werden kann.
Dies betrifft nach momentanem Stand Produktbilder, Artikelbeschreibungen und Videos. Betroffen sollen aber auch Logos, Marken und Handelsnamen sein.
Praxis-Tipp:
Händler müssen vorher klären, ob Sie selbst die notwendigen Nutzungsrechte an diesen Inhalten besitzen, um diese an eBay zu übertragen.
2. Streaming & Co.: Verbot des Geoblockings in der EU
Nutzern aus EU-Mitgliedsstatten darf der Zugang etwa zu Streaming-Diensten nicht mehr mit Hinweis auf ihre Herkunft verweigert werden. Das bedeutet, dass EU-Bürger Streaming-Dienste, Musik oder Spiele ab 2018 europaweit nutzen können.
Dies gilt nicht nur für digitale Inhalte und Streaming-Dienste, sondern auch für Dienstleistungen und sogar Warenbestellungen in Online-Shops.
3. Online-Shops: Händler müssen EU-weit verkaufen
Die EU plant schon seit Jahren eine Regelung, die Online-Shops verpflichtet, Ware an private Endkunden (B2C) europaweit auszuliefern. Für Ende 2018 hat sich hier ein Kompromiss abgezeichnet: Online-Shops dürfen den Vertragsschluss mit Kunden aus anderen EU-Ländern nicht mehr ablehnen. Sie können aber deutlich höhere Versandkosten ansetzen oder den Versand komplett ausschließen. Sie müssen dem Kunden aber erlauben, den Versand selbst zu organisieren bzw. die Ware abholen zu lassen.
Praxis-Tipp:
Was die Kunden freut bedeutet für die Händler zum Jahresende 2018, dass sie ihre AGB, Lieferbedingungen und Bestellprozesse überarbeiten müssen.
4. Datenschutz und DSGVO: Alles neu im Mai
Die neue DSGVO wird im Jahr 2018 alle Händler und Unternehmen beschäftigen. Die Änderungen im Datenschutzrecht sind zum Teil sehr weitreichend, bei Datenschutzverstößen drohen in Zukunft Bußgelder in Millionenhöhe. Die DSGVO ist daher ein Pflichtthema für jeden Unternehmer und Webseitenbetreiber!
Mehr Informationen zu diesem komplexen Thema finden Sie in unseren Beitrag zur DSGVO.
Praxis-Tipp: Die Kanzlei Siebert Lexow bietet einen DSGVO-Check an. Lassen Sie hier schnell und einfach prüfen, ob Ihre Unternehmen fit für die DSGVO ist.
5. Neue Datenschutzerklärungen auf Webseiten
Als Folge der neuen DSGVO müssen alle Webseitenbetreiber ab Mai 2018 eine neue Datenschutzerklärung auf ihrer Webseite einstellen. Ohne professionelle Beratung wird es für viele Händler und Unternehmen kaum möglich sein, diesen Anforderungen gerecht zu werden
Praxis-Tipp:
Wir werden bei eRecht24 Premium schon Anfang des Jahres 2018 einen überarbeiteten Generator für eine DSGVO-sichere Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen:
https://www.e-recht24.de/mitglieder/
6. Kontaktformulare auf Webseiten verschlüsseln
Nur indirekt etwas mit der neuen DSGVO zu tun haben drei neuere Vorgaben im Hinblick auf Kontaktformulare. Wenn Sie auf Ihrer Webseite Kontaktformulare anbieten, beachten Sie bitte:
1. Verschlüsseln Sie die Kontaktformulare
2. Ergänzen Sie Ihre Datenschutzerklärung um einen entsprechenden Passus
3. Bieten Sie den Nutzern eine Einwilligung an
Praxis-Tipp:
Für die Datenschutzerklärung mit Passus zum Kontaktformular können Sie unseren Profi-Generator bei eRecht24 Premium nutzen. Dort finden Sie auch einen Mustertext für die notwendige Einwilligung
7. Verbot von Zahlungsaufschlägen für Visa, Lastschrift & Co.
Alle Händler und Dienstleister müssen darauf achten, dass ab Januar 2018 Zuschläge und Extra-Gebühren für bestimmte Zahlungsarten verboten sind. Hintergrund ist das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ (Zahlungsdiensterichtlinie), das am 13. Januar 2018 in Kraft tritt.
Das betrifft:
- SEPA-Lastschrift und SEPA Überweisung
- Zahlungskarten wie Visa- und Mastercard
Zahlungen von Anbietern wie Paypal sollen von der Regelung nicht betroffen sein, auch wenn diese SEPA Zahlungen ausführen.
Praxis Tipp:
Da diese Regelungen schon in wenigen Wochen in Kraft treten ist mit einer Abmahnwelle zum Jahresanfang 2018 zu rechnen. Lassen Sie sich bei Fragen kurzfristig anwaltlich beraten.
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