Streamen & Let’s Play - Urheberrecht

Was sagt das Urheberrecht zu Let’s Plays und darf ich damit Geld verdienen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Videogames sind geschützte Werke. Wer sie öffentlich spielen will, braucht die Genehmigung der Spielehersteller (Publisher).
  • Viele Publisher erlauben Let’s Plays und sogar deren Monetarisierung unter bestimmten Bedingungen.
  • Sichern Sie sich als Streamer dennoch immer ab, holen Sie erforderliche Lizenzen ein und verletzen Sie kein Urheberrecht mit dem Streaming des Let’s Plays.

Worum geht's?

Gaming-Content mit Formaten wie Let’s Plays, Walkthroughs und Playthroughs haben auf YouTube und Twitch.tv schon lange eine riesige Fangemeinde. Wer als Streamer, Content Creator oder YouTuber auf den Plattformen Geld verdienen möchte, braucht dennoch jede Menge Ausdauer, Klicks und gute Ideen. Doch darf man überhaupt Mitschnitte aus Games als eigene Inhalte verkaufen? Was sagt das Urheberrecht zu Let’s Plays? Wann und wofür braucht es eine Lizenz? Wir klären, wie Sie Video-Content zu Ihrem Business machen – und dabei rechtssicher unterwegs sind.

 

1. Was sind Let’s Plays und Reactions?

Die Bezeichnung “Let’s Plays” meint in der Gaming-Szene ein Videoformat, bei dem Spieler Videospiele spielen und das Spielgeschehen kommentieren. Die Reaktionen erfolgen in Echtzeit, während gleichzeitig Ausschnitte des betreffenden Videospiels eingeblendet werden.

Übersetzt bedeutet der Begriff so viel wie “Lass uns spielen” – und richtet sich damit auch an die Zuschauerschaft: Die Zuschauer können den Gamer beim Spielen des Videospiels beobachten und live oder in der Kommentarfunktion eigene Kommentare abgeben.

LET’S PLAYS ERKLÄRT

Bei Let’s Plays lassen Gamer andere Menschen an ihrem Gamingerlebnis teilhaben, indem sie sich beim Spielen aufnehmen, auf das Geschehen während des Spiels reagieren und das Video anschließend auf Video-Plattformen wie Twitch.tv oder YouTube hochladen. 

Let’s Plays sind somit Reaction Videos, bei denen Ausschnitte aus einem Videospiel kommentiert werden und darauf reagiert wird. Im Fokus steht das eigene Spiel. Fans und Zuschauer erhalten einen Eindruck vom vorgestellten Computerspiel und können sich Tipps und Tricks abholen, wenn sie im Spielverlauf nicht weiterkommen.

Let’s Plays gibt es nicht nur on demand als vorgeschnittenes Format, sondern auch als Livestream mit Live Reactions.

2. Darf ich Let’s Plays streamen oder verstößt das gegen das Urheberrecht?

Wer Videos mit fremdem Content auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen will, sollte die Rechnung nicht ohne das Urheberrecht machen. Das gilt auch für Gaming-Videos und Let’s Plays – denn die Computerspiele, die Sie in Ihrem Video zeigen und kommentieren, haben Sie ja in der Regel nicht selbst kreiert. Es handelt sich also um ein fremdes Werk.

Computerspiele und deren Bestandteile (z. B. Bewegtbilder, Musik, Grafiken, Figuren, Code) sind ebenso wie Bücher, Filme und Songs urheberrechtlich geschützt.

AUFGEPASST

Die Publisher hinter den Games haben in der Regel die alleinigen Rechte an den Produktionen. Nur sie dürfen das Spiel vermarkten, verkaufen und veröffentlichen. Das umfasst auch die Wiedergabe auf Plattformen wie YouTube und Twitch.

Bekannte Publisher sind z. B. Microsoft, Take-Two, Epic Games und Sony Interactive.

Das heißt für Sie als Let’s Player: Ausschnitte aus einem Spiel dürfen Sie nicht einfach so auf Twitch.tv oder YouTube hochladen oder live streamen. Dafür brauchen Sie die Einwilligung der Rechteinhaber.

Allein der Kauf des Videospiels berechtigt Sie nicht, dieses auch zu veröffentlichen. Sie dürfen es zwar Zuhause im Privaten spielen – doch mit dem Hochladen eines Let’s Plays wird das Video öffentlich. Und genau das geht ohne Erlaubnis der Publisher eben nicht. Eigentlich.

Spätestens an diesem Punkt stellt sich nämlich die Frage: Warum gibt es dann so viele Let’s Plays und Reaction-Videos auf YouTube und Twitch? Haben sich wirklich alle Gamer dafür eine Einwilligung von den Publishern eingeholt? Wohl kaum. In der Gamingszene wird die Veröffentlichung von Let’s Plays von den meisten Publishern toleriert – denn sie sind kostenlose, gezielte und damit willkommene Eigenwerbung.

Publisher gehen kaum gegen Let’s Plays vor, obwohl die Gamer Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Videospielen zeigen. Denn: Die Veröffentlichung auf Video-Portalen wie YouTube und Twitch hat – insbesondere bei großen Gaming-Accounts – einen hohen Werbeeffekt, auf den die Unternehmen nicht verzichten wollen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Aber: Eine rechtliche Absicherung ist das nicht, sondern nur eine einseitige Duldung. Die kann der Publisher jederzeit wieder aufheben. Daher ist es sinnvoll, den rechtlichen Rahmen genau zu prüfen, bevor Sie ein Let’s Play hochladen. Die meisten Spiele-Publisher haben mittlerweile eigene Guidelines herausgebracht, in denen sie die Regeln für eine Veröffentlichung festlegen.

3. Wann brauche ich eine Lizenz – und woher bekomme ich die?

Möchten Sie ein Let’s Play zu privaten Zwecken aufnehmen, ist das zunächst einmal kein Problem. Sobald Sie aber das Video auf Twitch.tv oder YouTube streamen wollen, benötigen Sie eine Lizenz – denn die Rechte an dem Videospiel liegen nicht bei Ihnen, sondern bei den Spielefirmen.

Das heißt: Sie brauchen die Erlaubnis der Publisher. Die meisten Entwicklerfirmen haben Regeln, was Gamer beim Streaming von Let’s Plays urheberrechtlich dürfen und was nicht.

Die Lizenzbedingungen für das jeweilige Spiel können Sie auf verschiedenen Wegen in Erfahrung bringen:

GUT ZU WISSEN

Eine Lizenz brauchen Sie immer, wenn Sie ein Let’s Play urheberrechtlich sicher streamen wollen – unabhängig davon, ob das Game auf dem Markt kostenlos angeboten wird.

4. Ist die Musik in meinem Let’s Play urheberrechtlich geschützt?

Ihr Let’s Play soll Ihre Zuschauerschaft unterhalten und das Game bestmöglich darstellen. Dazu gehört neben Original-Mitschnitten auch der passende Soundtrack. Doch Vorsicht: Die Rechte an eingespielter Hintergrundmusik liegen nicht bei Ihnen, sondern bei den Künstlern bzw. deren Rechtevertretern in der Musikindustrie.

Musiknutzung nur mit Genehmigung

Ohne Nutzungsrechte dürfen Sie fremde Musik auf YouTube und Twitch nicht verwenden, denn das verstößt gegen Urheberrechte. Auf YouTube kann beim Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung zunächst ein Content-ID-Anspruch gestellt werden. Der Rechteinhaber kann das Video dann beobachten, sperren lassen oder Anspruch auf die Monetarisierung erheben, sollten Sie mit Ihrem Content Geld verdienen. 

Sicherheit bietet das Verfahren allerdings nicht. Möchten Sie rechtssicher Musikstücke nutzen, brauchen Sie die Erlaubnis der Rechteinhaber. Verwenden Sie geschützte Musik ohne Genehmigung (z. B. im Intro) kann das nicht nur eine Sperrung von Video und Account nach sich ziehen, sondern auch eine teure Abmahnung.

Allerdings können Sie davon ausgehen, dass wenn das Game laut den Lizenzbedingungen für Let’s Plays freigegeben ist, dies auch die Freigabe für den Soundtrack umfasst.

Alternative: Freie Musik

Für alle anderen Musikstücke, an denen Sie selbst keine Rechte haben, brauchen Sie eine Genehmigung. Um diese zu bekommen, müssen Sie sich an den Künstler bzw. dessen Plattenfirma wenden. Ist das nicht möglich oder eine Lizenz zu teuer, haben Sie folgende Alternativen:

  • GEMA-freie Musik bzw. eine entsprechende Creative Commons Lizenz (z. B. über Jamendo Music, Free Music Archive oder Soundcloud)
  • Lizenzierung pro Musikstück (z. B. über Musikfox, Audiohub, Audiojungle)
  • Abgelaufene Schutzrechte (umfasst in der Regel aber nur klassische Musik)
  • Eigene Audio-Mediathek von YouTube Studio bzw. Musik-Optionen für Streamer auf Twitch (z. B. Outertone, NCS, Chillhop Music)

Achten Sie bei CC-Lizenzen darauf, dass diese auch die kommerzielle Verwendung des Musikstücks umfassen – zumindest dann, wenn Sie mit Ihren Let’s Plays Geld verdienen wollen. Stellen Sie sicher, dass die freie Musik nicht aus einer rechtswidrigen Quelle stammt, denn sonst kann das Streaming des Let’s Play trotzdem fremde Urheberrechte verletzen.

Zum Artikel

LESETIPP

Abmahngefahr besteht nicht nur auf Video-Portalen wie YouTube und Twitch, sondern auch auf Insta und TikTok. Warum selbst die von Instagram bereitgestellte Musik keine Sicherheit bietet und wie Sie das Risiko einer Abmahnung dennoch umgehen, lesen Sie im Artikel “Warum die Insta-Musikbibliothek für Ihr Business ein Problem ist”.

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5. Darf ich mit Let’s Plays auf Twitch oder YouTube Geld verdienen?

Das kommt darauf an, was die Spielefirma in ihren Nutzungsbedingungen festhält. Viele Publisher erlauben zwar die Verwendung ihrer Spiele für Let’s Plays, untersagen aber die kommerzielle Nutzung. Die Monetarisierung des Videos durch Werbeanzeigen (z. B. über das YouTube-Partnerprogramm) wäre in einem solchen Fall unzulässig.

Es gibt aber auch einige Publisher, die kommerzielle Let’s Plays mit ihren Games erlauben, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Dazu gehören beispielsweise Nintendo und Microsoft.

Um herauszufinden, ob Sie mit Ihren Let’s Plays Einkommen erzielen dürfen, schauen Sie in die Lizenzbedingungen der Firma. Finden Sie in den Guidelines nichts zur Monetarisierung, kontaktieren Sie den Support.

In jedem Fall gilt auch hier wieder: Sichern Sie sich ab und fragen Sie beim Publisher nach. Ohne Genehmigung kann es bei kommerziellen Let’s Plays Probleme mit dem Urheberrecht geben.

WEITERLESEN

Sie verdienen als Streamer oder Creator Ihr Geld? Dann sollten Sie nicht nur das Urheberrecht für Let’s Plays kennen. Was Sie rechtlich noch beachten sollten, erfahren Sie im Artikel “YouTube DSGVO-konform nutzen”.

6. Darf ich Reactions auf fremde Videos auf YouTube posten?

Produzieren Sie nicht nur Let’s Plays, bei denen Sie sich beim Zocken filmen, sondern sind auch andere Formate Ihr Hobby oder Business, stellt sich womöglich die Frage, wie es beim Thema Urheberrecht mit Reactions auf fremde Videos aussieht.

Gehen wir einmal davon aus, Sie möchten das neueste Video eines YouTube-Kollegen kommentieren und dabei Ausschnitte aus dessen Original-Video zeigen: Dürfen Sie das?

Das kommt wie so oft darauf an. Die Rechte an dem Original-Video liegen nicht bei Ihnen, sondern bei Ihrem Kollegen. Möchten Sie Material daraus schneiden und für eigenen Content verwenden, brauchen Sie seine Einwilligung. Ohne die verstößt die Veröffentlichung Ihres Videos gegen die Urheberrechte des anderen Creators. Das gilt nicht nur für die Urheberrechte bei Videos, sondern auch für Filmmitschnitte und Songs.

Es gibt aber eine Einschränkung: Das Zitatrecht. Das kann im Urheberrecht eine sogenannte Schranke darstellen, die mit Ausnahmeregelungen einhergeht. Sind die Anforderungen des Zitatrechts gegeben, brauchen Sie keine Einwilligung des Urhebers.

Vorgaben des Zitatrechts
Das geht:
  • inhaltlich mit dem Originalvideo auseinandersetzen: Kritik und Feedback mit eindeutigem Bezug auf den Inhalt der gezeigten Sequenzen
Das geht definitiv nicht:

 

Wichtig ist: Sie können sich nie ganz  sicher sein, ob Ihre Reaction sich nun ausreichend mit dem Inhalt des Originalvideos auseinandersetzt. Es kommt also immer auf den Einzelfall an.

7. Was sollte ich als Streamer oder Let’s Player rechtlich noch beachten?

Wer Videocontent für seinen Kanal auf YouTube oder Twitch produziert und damit Geld verdient, sollte sich nicht nur im Urheberrecht auskennen, sondern auch einen Blick über den rechtlichen Tellerrand wagen. Neben dem Urheberrecht bei Streaming, Let’s Plays und Musik auf Twitch und YouTube sind folgende Punkte wichtig:

Impressumspflicht

Führen Sie Ihren YouTube- oder Twitch-Account nicht nur zum Privatvergnügen, brauchen Sie als Creator ein Impressum. Für die Impressumspflicht müssen Sie nicht unbedingt kommerzielle Let’s Plays produzieren. Es reicht aus, wenn Sie den Account nicht nur zu familiären und privaten Zwecken haben. 

In Ihr Impressum für YouTube oder Twitch gehören folgende Angaben:

  • Ihr Name
  • Ladungsfähige Anschrift
  • Kontaktmöglichkeiten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • ggf. Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte 

Ihr Impressum muss über zwei Klicks erreichbar sein. Wie Sie es in sechs einfachen Schritten einbinden, lesen Sie hier: YouTube Impressum erstellen und einfügen. Mit unserem Generator können Sie ein rechtssicheres Impressum im Handumdrehen verfassen.

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Kennzeichnungspflicht von Werbung

Als YouTuber, Streamer und Creator haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um mit Ihren Inhalten Geld zu verdienen: Sie können Ihre Videos klassisch durch Ads monetarisieren, Affiliate Marketing betreiben oder Produktplatzierungen einbauen.

Achten Sie bei Produktplatzierungen darauf, dass Sie diese transparent als Anzeige kennzeichnen, sonst handelt es sich um unzulässige Schleichwerbung. Die Werbung muss für Ihre Zuschauer auf den ersten Blick erkennbar sein. Ein zweifelhafter Hinweis platziert in einer unteren Ecke des Videos reicht nicht aus – ebenso wenig wie englische Begriffe wie „Ads“ oder „Sponsored“.

Ohne Kennzeichnung von Produktplatzierungen kann es teuer werden. Es droht eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Wie Sie Social-Media-Werbung korrekt markieren, erklären wir im Artikel „Influencer bei Instagram, YouTube, Facebook und Co.: Wenn Marketing zu Schleichwerbung wird“.

Verpflichtende Datenschutzerklärung für YouTube & Twitch

Betreiben Sie einen kommerziellen Account auf YouTube oder Twitch, müssen Sie die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung beachten. Das heißt, Sie brauchen eine Datenschutzerklärung für YouTube bzw. Twitch, in der Sie Ihre Nutzer informieren, welche Daten erhoben werden, wie die Daten verarbeitet werden und was die Plattform mit den Daten macht. 

Eine Datenschutzerklärung für Ihren YouTube-Kanal erstellen Sie mit dem eRecht24 Premium Datenschutz Generator für Social Media Profilseiten in wenigen Schritten. Nach der Erstellung können Sie diese auf Ihrer Website veröffentlichen und über eine Linkbaum-Lösung auf Ihrem Kanal einbinden. DSGVO-konforme Linktree-Alternativen sind z. B. Onebio und Wonderlink.

Streamen Sie als Let’s Player ausschließlich Videos auf Twitch oder YouTube, haben aber keine Website, können Sie über einen Linkbaum auch nur eine einzelne Landingpage erstellen, die Ihre Datenschutzerklärung beinhaltet.

Neben einer auf YouTube zugeschnittenen Datenschutzerklärung, unserem Impressum Generator für Social Media und weiteren Rechtstexten finden Sie auf eRecht24 Premium noch mehr Hintergrundwissen, Praxistipps, Webinare und eBooks, mit denen Sie als Streamer, Content Creator oder Let’s Player Ihr digitales Business rundum absichern.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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