Worum geht's?
Es ist kein Geheimnis mehr, dass die Datenschutzerklärungs- und Impressumspflicht nicht nur Websites, sondern insbesondere auch die Social-Media-Kanäle wie z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn oder auch XING umfasst. Impressum, Datenschutz und soziale Medien gehören zusammen - so will es die Rechtsprechung. Da Social-Media-Plattformen etwas anderes sind als eine Webseite, benötigen geschäftsmäßige Profile auf Facebook, Instagram oder LinkedIn auch eine gesonderte Datenschutzerklärung. In unserem Artikel zum Thema "So nutzen Sie Social Media Netzwerke rechtssicher" können Sie mehr zum rechtlichen Hintergrund der Plattformen lesen.
Aber wo genau binden Sie Informationen zum Datenschutz und zum Impressum auf der Social-Media-Plattform ein? Welche Angaben sind Pflicht? Und auf welchen Inhalt müssen Sie achten, um keine Abmahnungen zu kassieren? Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag wie Sie sowohl das Impressum als auch eine spezielle Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen DSGVO konform erstellen und einbinden.
1. Impressum und Social Media
Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Telemediengesetz (kurz: TMG) beschäftigen. Denn laut § 5 Telemediengesetz (TMG) ist ein Impressum für "geschäftsmäßige Online-Dienste" immer vorgeschrieben. Es gibt also eine sogenannte Impressumspflicht.
Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv. Mehr zur Thematik Impressum können Sie gerne in unserem ausführlichen Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" nachlesen.
Für die Erstellung des Impressums für die Social-Media-Kanäle können Sie als eRecht24 Premium Nutzer unseren Social-Media-Impressum-Generator nutzen.
Alternativ steht Ihnen auch der kostenlose Facebook-Impressum-Generator auf unserer Webseite zur Verfügung: https://www.e-recht24.de/facebook-impressum-generator.html.
1.1. Impressum für Facebook (Fanpage)
Besitzen Sie eine Facebook Unternehmensseite - auch Fanpage genannt? Repräsentieren Sie mit dieser Seite Ihr Unternehmen oder bieten Sie darüber eine Dienstleistung an, benötigen Sie ein Impressum. Wie Sie dieses auf Facebook einbinden können, zeigen wir Ihnen in unserem Artikel "Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Impressum auf Facebook".
1.2. Impressum für Instagram
Auf Instagram ist das Hinterlegen des Impressums deutlich schwieriger. Denn hier haben Sie auf dem Social-Media-Profil keine Möglichkeit, das gesamte Impressum textlich zu hinterlegen. Hierfür hat Instagram zum einen kein gesondertes Feld vorgesehen, sowie der Platz bzw. die Zeichenanzahl innerhalb der Profilbeschreibung ist zu gering.
Sie haben hier grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihr Impressum zu hinterlegen. Welche dies sind, wie das Einbinden funktioniert und welche von diesen Möglichkeiten rechtlich die sichere Variante darstellt, lesen Sie in unserem Artikel ""Link in Bio": Alles, was Sie zur Impressumspflicht auf Instagram wissen müssen".
1.3. Impressum für LinkedIn
Auf LinkedIn gibt es zum einen die "Privaten"-Profile sowie die sogenannten Unternehmensseiten, welche den Facebook-Fanpages ähneln. Da es sich bei diesem Netzwerk um ein Karriere-Netzwerk handelt und es somit vor allem “geschäftlich” genutzt wird, sollten Sie auch in Ihrem privaten Profil ein Impressum hinterlegen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt “Kontaktangaben” und klicken hier ebenfalls wieder auf den "Stift".
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zum Impressum ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Impressum".
Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern. Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrem Impressum angezeigt.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".
Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".
Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite in den sozialen Netzwerken zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrem Impressum mit angeben.
Also: https://xxxxxxx.de/impressum/
Zudem sollten Sie im Rahmen der Impressumspflicht auf Social-Media-Plattformen explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link das Impressum erreicht.
https://xxxxxxx.de/impressum/
(Über diesen Link erreichen Sie unser Impressum)
1.4. Impressum für XING
Bei XING handelt es sich um den deutschsprachigen Ableger von LinkedIn. Es ist ebenso ein Karriere-Netzwerk und wird hauptsächlich beruflich/geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund gilt auch in diesem Netzwerk die Impressumspflicht.
Genau wie bei LinkedIn verfügt XING sowohl über private Profilseiten sowie Unternehmensseiten. Wie Sie auf Xing ein Impressum einbinden, lesen Sie in unserem Artikel zum Thema Xing Impressum.
2. Datenschutzerklärung und Social Media
Selbstverständlich sollte auch der Datenschutz in sozialen Netzwerken nicht außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe der Datenschutzerklärung, die laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgeschrieben ist, klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten auf Ihren Profilseiten der sozialen Netzwerke z. B. bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist.
Wichtig: Social Media Profile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten. Erstellen Sie jetzt schnell, einfach und kostenlos eine spezifische und rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Profilseiten bei Facebook & Co.
Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr Abmahnungen zu kassieren.
Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plugins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzklärung. Damit hier nichts vergessen wird, können Sie als eRecht24 Premium Mitglied innerhalb des Projektmanagers für Social Media eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.
Alternativ steht Ihnen auch der kostenlose Datenschutzerklärung-Generator für Facebook & Co. auf unserer Webseite zur Verfügung:
https://whttps://www.e-recht24.de/facebook-impressum-generator.html
2.1. Datenschutzerklärung Facebook (Fanpage)
Social Media und Datenschutz sollten einhergehen. Um auf Ihrer Facebook Fanpage zu Ihrer Datenschutzerklärung zu verweisen, klicken Sie genau wie für das Anlegen des Impressums, innerhalb der Fanpage-Menüleisten auf "Mehr" und anschließend auf "Info".
Auf der Folgeseite können Sie unter dem Punkt "Weitere Infos" den Link zur Ihrer Datenschutzerklärung hinterlegen.
Über das Stift-Symbol haben Sie jetzt die Möglichkeit, einen anklickbaren Link zu hinterlegen.
Dieser Link ist ebenso, wie das Impressum auf der Startseite der Fanpage "Datenrichtlinie" sichtbar.
2.2. Datenschutzerklärung Instagram
Damit Sie der Pflicht für das Impressum sowie der Datenschutzerklärung auf Instagram nachkommen, müssen Sie hier entsprechende Weiterleitungen einrichten, welche auf Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung führen.
Im Absatz "Instagram - Impressum" hatten wir Ihnen ja bereits verschiedene Varianten erläutert. Wenn Sie jedoch auf Social Media das Impressum sowie die Datenschutzerklärung hinterlegen, bleibt Ihnen grundsätzlich nur, hierfür ein Drittanbieter-Tool einzusetzen, über welches Sie sowohl auf das Impressum, als auch auf die Datenschutzerklärung verweisen können.
Das Ganze könnte dann beispielhaft innerhalb eines gesonderten Inhaltsverzeichnisses bzw. einer gesonderten Landingpage wie folgt aussehen:
2.3. Datenschutzerklärung LinkedIn
Genau wie beim Impressum müssen Sie auch auf LinkedIn auf eine Datenschutzerklärung hinweisen. Das selbstverständlich sowohl auf Ihrer privaten Profil-Seite, als auch Ihrer Unternehmensseite.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts, unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt "Kontaktangaben" und klicken hier ebenfalls wieder auf den Stift.
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Datenschutzerklärung".
Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern.
Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrer Datenschutzerklärung angezeigt.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".
Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".
Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrer Datenschutzerklärung mit angeben.
Also: https://xxxxxxx.de/datenschutzerklaerung/
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
https://xxxxxxx.de/datenschutzerklärung/
(Unter diesem Link erreichen Sie unsere Datenschutzerklärung)
2.4. Datenschutzerklärung XING
Neben dem Impressum müssen Sie ebenfalls in XING auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis an das Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss den Linkpfad zur Ihrer Datenschutzklärung einfügen können.
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken.
Unternehmensseite
Wie auch schon unter dem Punkt "Impressum" hingewiesen, ist es ebenfalls auf Unternehmensseiten / Arbeitgeberprofilen von XING notwendig, entsprechende Links zum Impressum oder der Datenschutzerklärung zu setzen. Dies geschieht direkt auf der "Über uns"-Seite, da XING hierfür keine speziellen Felder zur Verfügung stellt.
2.5. Was gehört in eine Datenschutzerklärung für Social Media Plattformen?
Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung Ihrer Website 1:1 für Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Xing zu übernehmen. In die Datenschutzerklärung eines Social Media Profils gehören andere Inhalte als in die einer Website. Die Daten, die Sie auf Ihrer Webseite speichern, sind natürlich andere Daten als die Daten, die soziale Netzwerke also z.B. Facebook auf Ihrer Fanpage speichert. Hinzu kommt die so genannte "gemeinsame Verantwortlichkeit" von Plattformen wie Facebook und dem Inhaber der Profile und Fanpages.
Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta udoder Xing. Sie können dafür den kostenlosen eRecht24 Datenschutz-Generator nutzen.
Achten Sie unbedingt auf folgende Inhalte für Ihre Social Media Datenschutzerklärung:
- Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten: in der Regel brauchen Sie eine Einwilligung.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer: Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, müssen Sie für einen angemessenen Schutz der Daten sorgen, der mit dem der DSGVO vergleichbar ist. Das können Sie etwa in Form von Standardvertragsklauseln sicherstellen. Details zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun".
- Als Betreiber einer Social Media Fanpage sind Sie mit dem Anbieter der Plattform für den Datenschutz gemeinsam verantwortlich. Details hierzu lesen Sie in dem Artikel "Update zum EuGH-Urteil: Dürfen Datenschutzbehörden Facebook Fanpages verbieten?" Diese Grundsätze gelten wohl auch bei allen anderen Social Media Plattformen, sodass eine Auftragsverarbeitung allein nicht ausreichend wird.
- Darüber hinaus gehören in eine Social Media Datenschutzerklärung auch die Punkte, die in jede Datenschutzerklärung gehören, wie Verantwortlicher, Zweck, Dauer, Betroffenenrechte etc.
Erstellen Sie jetzt schnell, einfach und kostenlos eine spezifische und rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Profilseiten bei Facebook & Co.
3. FAQ – Impressum und Datenschutz auf Social Media

In 90% aller Fälle befindet sich inzwischen doch Impressum und Datenschutz im sog. "Footer". Dann ist der erste Klick zur Website ihrewebsite.de von instagram aus. Und der zweite Klick findet im Footer statt... Oder muss ich komplizierter denken.
Beste Grüße aus Hamburg
Wird es auch einen kostenlosen "Datenschutzerkl ärung-Generator für Facebook & Co" geben?
Über eine Einschätzung / Aktualisierung der entsprechenden Passagen im Artikel würde ich mich freuen.
Euer
Peter
Beispiel: https://www.instagram.com/juwelier_knewitz/