Worum geht's?
Die Impressum- sowie Datenschutzerklärungspflicht umfasst nicht nur Websites, sondern insbesondere auch die Social-Media-Kanäle wie z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn oder auch XING. Da jede Social-Media-Plattform ihre eigene Vorgehensweise erfordert, um diese Informationen rechtssicher zu hinterlegen, zeigen wir Ihnen nachfolgend, wie Sie sowohl das Impressum, als auch die Datenschutzerklärung korrekt angeben können.
1. Impressum und Social Media
Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Telemediengesetz (kurz: TMG) beschäftigen. Denn laut § 5 Telemediengesetz (TMG) ist ein Impressum für "geschäftsmäßige Online-Dienste" immer vorgeschrieben.
Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv. Mehr zur Thematik Impressum können Sie gerne in unserem ausführlichen Artikel "Impressumspflicht: 7 wichtige Fragen zum Impressum für Webseiten" nachlesen.
Für die Erstellung des Impressums für die Social-Media-Kanäle können Sie als Mitglied unseren Facebook-Impressum-Generator innerhalb der Projektverwaltung nutzen.
Alternativ steht Ihnen auch der kostenlose Facebook-Impressum-Generator auf unserer Webseite zur Verfügung: https://www.e-recht24.de/facebook-impressum-generator.html.
1.1. Impressum für Facebook (Fanpage)
Haben Sie eine Facebook-Fanpage erstellt, um beispielsweise Ihr Unternehmen auf Facebook zu repräsentieren oder bieten Sie eine Dienstleistung an, auf die Sie über die Fanpage aufmerksam machen wollen, dann brauchen Sie hier selbstverständlich auch ein Impressum.
Innerhalb der Facebook-Fanpage funktioniert das Ganze tatsächlich relativ einfach. Wenn Sie sich als Administrator auf Ihrer Fanpage befinden, klicke Sie in der Menüleiste auf "Mehr" und anschließend auf "Info".
Auf der sogenannten Info-Seite finden Sie unter dem Punkt "Weitere Infos" das Feld, in welches Sie Ihr Impressum direkt eintragen können.
Über das Stift-Symbol haben Sie jetzt die Möglichkeit, dass zuvor generierte Impressum zu hinterlegen.
Im Anschluss ist das Impressum auf der Startseite der Fanpage, innerhalb der Info-Bar sichtbar.
1.2. Impressum für Instagram
Auf Instagram ist das Hinterlegen des Impressums deutlich schwieriger. Denn hier haben Sie keine Möglichkeit, das gesamte Impressum textlich zu hinterlegen. Hierfür hat Instagram zum einen kein gesondertes Feld vorgesehen, sowie der Platz bzw. die Zeichenanzahl innerhalb der Profilbeschreibung ist zu gering.
Sie haben hier grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihr Impressum zu hinterlegen. Wobei die hier vorgestellte Variante 2 unsere Empfehlung ist, da Sie schließlich auch auf die Datenschutzerklärung verlinken müssen (siehe hierzu auch: Datenschutzerklärung - Instagram)
Variante 1:
Sie fügen in Ihren Profileinstellungen unter dem Punkt "Website" direkt einen Link zu Ihrem Impressum Ihrer Webseite oder einer extra dafür erstellten Seite ein.
Dieser Link wird dann ebenfalls direkt auf Ihrem Profil ausgegeben und ist für Ihre Nutzer anklickbar.
Der Nachteil dieser Variante ist jedoch, dass Sie hier nur einen anklickbaren Link hinterlegen können. Somit fehlt Ihnen hier in jedem Fall die Möglichkeit, einen zusätzlichen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung zu hinterlegen.
Variante 2:
Bei dieser Variante machen Sie von der sogenannten Zwei-Klick-Rechtssprechung gebrauch. Diese besagt, dass das Impressum innerhalb von zwei Klicks erreichbar sein muss. Zudem muss hierbei ganz klar erkennbar sein, dass es sich bei dem Link um das Impressum handelt.
So möchten gerade Unternehmen auf Instagram natürlich nicht nur direkt auf das Impressum verlinken, sondern vielleicht auch auf Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop. Hierfür gibt es entsprechende Drittanbieter-Tools, mit welchen Sie eine Art Inhaltsverzeichnis / Landingpage erstellen können, welche über einen Link in Ihrem Profil erreichbar ist.
Das Ganze könnte dann beispielhaft wie folgt aussehen:
Inhaltsverzeichnis / Landingpage:
1.3. Impressum für LinkedIn
Auf LinkedIn gibt es zum einen die "Privaten"-Profile sowie die sogenannten Unternehmensseiten, welche den Facebook-Fanpages ähneln. Da es sich bei diesem Netzwerk um ein Karriere-Netzwerk handelt und es somit vor allem “geschäftlich” genutzt wird, sollten Sie auch in Ihrem privaten Profil ein Impressum hinterlegen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt “Kontaktangaben” und klicken hier ebenfalls wieder auf den "Stift".
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zum Impressum ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Impressum".
Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern. Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrem Impressum angezeigt.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".
Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".
Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrem Impressum mit angeben.
Also: https://xxxxxxx.de/impressum/
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link das Impressum erreicht.
https://xxxxxxx.de/impressum/
(Über diesen Link erreichen Sie unser Impressum)
1.4. Impressum für XING
Bei XING handelt es sich um den deutschsprachigen Ableger von LinkedIn. Es ist ebenso ein Karriere-Netzwerk und wird hauptsächlich beruflich/geschäftlich genutzt. Aus diesem Grund sollte auch in diesem Netzwerk stets die Angabe eines Impressums erfolgen.
Genau wie bei LinkedIn verfügt XING sowohl über private Profileiten sowie Unternehmensseiten.
Profil-Seite
Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis an das Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss Ihr Impressum eintragen können.
Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken. Alternativ können Sie auch von der Zweiklick-Lösung Gebrauch machen und hier lediglich den Linkpfad zum Impressum hinterlegen:
https://xxxxxxx.de/impressum/
(Über diesen Link erreichen Sie unser Impressum)
Unternehmensseite
Wenn Sie ein Unternehmensprofil / Arbeitgeberprofil auf XING angelegt haben, ist es ebenfalls notwendig, hier einen entsprechenden Link zum Impressum zu hinterlegen. Denn XING bietet hier leider keine speziellen Felder an. Aus diesem Grund müssen Sie den Impressums-Link direkt auf der "Über uns"-Seite hinzufügen.
2. Datenschutzerklärung und Social Media
Mit Hilfe der Datenschutzerklärung klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten auf Ihren Profilseiten bei Facebook, LinkedIn, Xing oder Instagram verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist.
Wichtig: Social Media Profile benötigen eine eigene Datenschutzerklärung, die andere Inhalte hat als die Datenschutzerklärung für Webseiten. Erstellen Sie jetzt schnell, einfach und kostenlos eine spezifische und rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Profilseiten bei Facebook & Co.
Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr abgemahnt zu werden.
Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plugins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzklärung. Damit hier nichts vergessen geht, können Sie als eRecht24 Premium Mitglied innerhalb des Projektmanagers eine ausführliche Datenschutzerklärung generieren.
Alternativ steht Ihnen auch der kostenlose Datenschutzerklärung-Generator für Facebook & Co. auf unserer Webseite zur Verfügung:
https://whttps://www.e-recht24.de/facebook-impressum-generator.html
2.1. Datenschutzerklärung Facebook (Fanpage)
Um auf Ihrer Facebook Fanpage zu Ihrer Datenschutzerklärung zu verweisen, klicken Sie genau wie für das Anlegen des Impressums, innerhalb der Fanpage-Menüleisten auf "Mehr" und anschließend auf "Info".
Auf der Folgeseite können Sie unter dem Punkt "Weitere Infos" den Link zur Ihrer Datenschutzerklärung hinterlegen.
Über das Stift-Symbol haben Sie jetzt die Möglichkeit, einen anklickbaren Link zu hinterlegen.
Dieser Link ist ebenso, wie das Impressum auf der Startseite der Fanpage "Datenrichtlinie" sichtbar.
2.2. Datenschutzerklärung Instagram
Damit Sie der Pflicht für das Impressum sowie der Datenschutzerklärung auf Instagram nachkommen, müssen Sie hier entsprechende Weiterleitungen einrichten, welche auf Ihr Impressum sowie Ihre Datenschutzerklärung führen.
Im Absatz "Instagram - Impressum" hatten wir Ihnen ja bereits verschiedene Varianten erläutert. Wenn Sie jedoch das Impressum sowie die Datenschutzerklärung hinterlegen, bleibt Ihnen grundsätzlich nur, hierfür ein Drittanbieter-Tool einzusetzen, über welches Sie sowohl auf das Impressum, als auch auf die Datenschutzerklärung verweisen können.
Das Ganze könnte dann beispielhaft innerhalb eines gesonderten Inhaltsverzeichnisses bzw. einer gesonderten Landingpage wie folgt aussehen:
2.3. Datenschutzerklärung LinkedIn
Genau wie beim Impressum müssen Sie auch auf LinkedIn auf eine Datenschutzerklärung hinweisen. Das selbstverständlich sowohl auf Ihrer privaten Profil-Seite, als auch Ihrer Unternehmensseite.
Profil-Seite
Wenn Sie sich auf Ihrer Profil-Seite befinden, klicken Sie oben Rechts, unter Ihrem Profilbild auf das Stift-Symbol.
Im Anschluss scrollen Sie in der Übersicht ganz nach unten, bis zum Punkt "Kontaktangaben" und klicken hier ebenfalls wieder auf den Stift.
In der nachfolgenden Übersicht klicken Sie hier auf "Webseite hinzufügen".
Fügen Sie hier unter "URL der Webseite" den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein und wählen Sie rechts im Dropdown-Menü "Sonstiges" aus. Unter "Art" benennen Sie diesen Link als "Datenschutzerklärung".
Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Anwenden" sowie den Button "Speichern", um die Änderung zu speichern.
Unter den Kontaktinformationen in Ihrem LinkedIn-Profil wird nun der Link zur Ihrer Datenschutzerklärung angezeigt.
Unternehmensseite
Wenn Sie sich auf Ihrer Unternehmensseite befinden, klicken Sie auf den Button "Seite bearbeiten".
Im nachfolgenden Fenster auf "Über uns".
Hier haben Sie die Möglichkeit nur einen anklickbaren Link zur Ihrer Webseite zu hinterlegen, nämlich unter "URL der Website". Aus diesem Grund sollten Sie innerhalb der Beschreibung den Linkpfad zu Ihrer Datenschutzerklärung mit angeben.
Also: https://xxxxxxx.de/datenschutzerklaerung/
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
https://xxxxxxx.de/datenschutzerklärung/
(Unter diesem Link erreichen Sie unsere Datenschutzerklärung)
2.4. Datenschutzerklärung XING
Neben dem Impressum müssen Sie ebenfalls in XING auf Ihre Datenschutzerklärung hinweisen.
Profil-Seite
Wenn Sie sich innerhalb Ihres Profils befinden, scrollen Sie bis an das Ende der Seite. Hier sehen Sie den Punkt "Rechtliche Hinweise von... ".
Mit einem Klick hierauf öffnet sich ein neues Fenster, in das Sie im Anschluss den Linkpfad zur Ihrer Datenschutzklärung einfügen können.
Zudem sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass der Besucher unter diesem Link die Datenschutzerklärung erreicht.
Im Anschluss müssen Sie nur noch auf den Button "Speichern" klicken.
Unternehmensseite
Wie auch schon unter dem Punkt "Impressum" hingewiesen, ist es ebenfalls auf Unternehmensseiten / Arbeitgeberprofilen von XING notwendig, entsprechende Links zum Impressum oder der Datenschutzerklärung zu setzen. Dies geschieht direkt auf der "Über uns"-Seite, da XING hierfür keine speziellen Felder zur Verfügung stellt.
2.5 Was gehört in eine Datenschutzerklärung für Social Media?
Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung Ihrer Website 1:1 für Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder Xing zu übernehmen. In die Datenschutzerklärung eines Social Media Profils gehören andere Inhalte als in die einer Website. Die Daten, die Sie auf Ihrer Webseite speichern, sind natürlich andere Daten als die Daten, die z.B. Facebook auf Ihrer Fanpage speichert. Hinzu kommt die so genannte "gemeinsame Verantwortlichkeit" von Plattformen wie Facebook und dem Inhaber der Profile und Fanpages.
Erstellen Sie deshalb unbedingt eine eigene Datenschutzerklärung für Ihre Social Media Auftritte bei Facebook, LinkedIn, Insta udoder Xing. Sie können dafür den kostenlosen eRecht24 Datenschutzgenerator Social Media nutzen.
Achten Sie unbedingt auf folgende Inhalte für Ihre Social Media Datenschutzerklärung:
- Rechtsgrundlage für personenbezogene Daten: in der Regel brauchen Sie eine Einwilligung.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer: Da Sie in der Regel personenbezogene Daten in Drittländer übermitteln, müssen Sie für einen angemessenen Schutz der Daten sorgen, der mit dem der DSGVO vergleichbar ist. Das können Sie etwa in Form von Standardvertragsklauseln sicherstellen. Details zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel "Neue Standardvertragsklauseln: Das müssen Sie jetzt tun".
- Als Betreiber einer Social Media Fanpage sind Sie mit dem Anbieter der Plattform für den Datenschutz gemeinsam verantwortlich. Details hierzu lesen Sie in dem Artikel "Update zum EuGH-Urteil: Dürfen Datenschutzbehörden Facebook Fanpages verbieten?" Diese Grundsätze gelten wohl auch bei allen anderen Social Media Plattformen, sodass eine Auftragsverarbeitung allein nicht ausreichend wird.
- Darüber hinaus gehören in eine Social Media Datenschutzerklärung auch die Punkte, die in jede Datenschutzerklärung gehören, wie Verantwortlicher, Zweck, Dauer, Betroffenenrechte etc.
Erstellen Sie jetzt schnell, einfach und kostenlos eine spezifische und rechtssichere Datenschutzerklärung für Ihre Profilseiten bei Facebook & Co.


Beispiel: https://www.instagram.com/juwelier_knewitz/