AGB, Widerrufsbelehrung und antiquarische Bücher bei ZVAB.com: So geben Sie als Händler Abmahnern keine Chance

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Worum geht's?

Das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB) ist die führende Internetplattform für antiquarische Werke, wo Antiquariate bzw. Buchhandlungen vorwiegend Bücher, aber auch u. a. Noten, Postkarten und Schallplatten anbieten. Möchten Sie dort ebenfalls verkaufen, sollten Sie AGB, Widerrufsbelehrung und Angebote bei ZVAB.com gemäß den gesetzlichen Vorgaben erstellen. Nur so unterbinden Sie von vornherein etwaige Abmahnungen. Alles Wissenswerte lesen Sie hier.

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Ihre AGB bei ZVAB.com sind das A und O für Ihren Internetauftritt

Mit den Verkäufen an Ihre Kunden hat das ZVAB nichts zu schaffen. Vielmehr stellt das Verzeichnis nur die Internetplattform zur Verfügung, auf der Sie die Geschäfte mit Ihren Käufern abwickeln. Für die vertraglichen Beziehungen zu Ihren Kunden sollten Sie daher eigene AGB bei ZVAB.com verwenden. Hierbei ist es besonders wichtig, dass diese dem geltenden Recht entsprechen. Dazu gehören auch zügige Aktualisierungen, wenn sich die Rechtslage durch maßgebliche Gerichtsentscheidungen oder gesetzlichen Modifikationen ändert.

Daneben ist in Ihren AGB bei ZVAB.com eine Differenzierung zwischen Unternehmern und Verbrauchern erforderlich, um insoweit die verschiedenen Rechtsfolgen zu berücksichtigen. Auch dürfen Ihre AGB nicht im Gegensatz zu den Nutzungsbedingungen von ZVAB.com stehen, die beim Gebrauch der Plattform zu beachten sind.

Selbst erstellte AGB, die von diversen, evt. auch noch veralteten Mustern abgeschrieben werden, sind regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen. Ziehen Sie daher für Ihre AGB bei ZVAB.com professionelle Hilfe hinzu.

Tipp: Aktuelle Unterlagen für den Verkauf auf ZVAB finden Sie hier ZVAB finden Sie hier

Wie Sie mit Ihrer Widerrufsbelehrung bei ZVAB.com gegenüber Abmahnungen gerüstet sind

Verbraucher haben bei Käufen in Ihrem Internetshop ein Widerrufsrecht. Hierüber müssen Sie die Kunden belehren. Zudem ist auch die Widerrufsbelehrung bei ZVAB.com stets aktuell zu halten. Dazu gehören die ab dem 13.06.2014 gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen. Erfüllt Ihre Widerrufsbelehrung diese Voraussetzungen, brauchen Sie insoweit keine Abmahnungen zu befürchten.

Das sind die Stellschrauben für Ihr rechtssicheres Impressum bei ZVAB.com

Um mit Ihrem Impressum bei ZVAB.com auf der sicheren Seite zu sein, müssen dort folgende Angaben hinein (soweit diese vorhanden sind):

• Anschrift und Rechtsform

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• Email-Adresse und eine weitere Möglichkeit zur schnellen Kontaktaufnahme

• Ort des Registers und Registernummer

• wenn vorhanden Umsatzsteuer- und Wirtschafts-Identifikationsnummer

Das Impressum sollte von jeder Seite Ihres Shopauftritts unmittelbar erreichbar sein.

Mit einer gesonderten Klausel erfüllen Sie die Datenschutzerklärung bei ZVAB.com

Über Ihren Internetshop erhalten Sie vielfach personenbezogen Daten. Eine Datenschutzklausel sollte daher auf Ihrer Seite präsent sein.

So handhaben Sie Preisangaben und Vertragsschluss bei ZVAB.com

Für Ihre angebotenen Produkte ist der Preis auszuweisen (brutto, netto, aber auch Versandkosten). Bei Verbrauchern müssen Sie die zusätzlichen Kosten für einen versicherten Versand selbst zahlen. Zudem sind Verbraucher über Vertragsschluss, Zahlungsarten und Versand in gesonderter Form zu belehren.

Wenn Sie Händler bei ZVAB.com werden wollen

Um beim ZVAB Händler zu werden, müssen Sie u. a. ein Gewerbe im Buchbereich angemeldet haben, einen Bestand von mindestens 100 antiquarischen Büchern besitzen und ständig damit handeln.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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