Wetten, dass vor März 2023 kaum ein Anbieter von Online-Kursen vom Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) gehört hat? Ein Urteil vom OLG Celle rückt das FernUSG jetzt ins Scheinwerferlicht.
Die Erkenntnis: Dass das Gesetz bei den meisten Online-Kurs-Konzepten Anwendung findet, ist vielen vor dem Urteil nicht klar gewesen - und die Konsequenzen für die Verträge mit Kunden erst recht nicht. Egal ob B2B oder B2C - Zeit, dass sich Anbieter von Online Kursen mit den Vorgaben des FernUSG beschäftigen und Ihre eigenen Angebote überprüfen.
Wir erklären Ihnen, wann Online-Kurse unter das FernUSG fallen, was die Folge ist und wo der Unterschied liegt, wenn Sie Digistore24, Copecart oder einen anderen Payment Anbieter für den Abschluss Ihrer Online-Kurse verwenden. ... Weiterlesen ...