Versand von Abmahnungen als Einnahmequelle
Schon zum zweiten Mal in Folge ist die Anzahl der Abmahnungen um 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Häufigster Anlass sind Fehler auf der Webseite bei Formulierungen zum Widerrufsrecht. Eine fehlende Telefonnummer oder eine veraltete Formulierung kostet schnell mal 1300,- Euro. Im Wiederholungsfall kann es sogar noch teurer werden, die geforderten Vertragsstrafen liegen oft bei 5001 Euro pro Fall.
Am häufigsten werden Abmahnungen im Namen konkurrierender Anbieter verschickt. An zweiter Stelle folgen die Abmahnvereine. Das hat das Unternehmen Trusted Shops bei einer Befragung von 1500 Onlinehändlern festgestellt.
Dass es diesen Vereinen um die Sicherung des freien Wettbewerbs geht, bezweifelt das Unternehmen. Hier stehe wohl in erster Linie der eigene Gewinn durch die Abmahnpraxis im Vordergrund. Das sei auch daran zu erkennen, dass mehr als ein Fünftel der Unterlassungsaufforderungen im untersuchten Zeitraum von nur einem dieser Vereine verschickt worden sei.
Politiker und Gerichte sollen helfen
Damit sie sich wieder auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können, sehen die befragten Händler vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Der soll zum einen die Regeln und Vorschriften für Online-Shops einfacher gestalten. Denn die sind trotz zur Verfügung gestellter Musterformulierungen noch immer zu komplex und unübersichtlich. Darüber hinaus wünschen sich die Teilnehmer der Studie eine gesetzliche Obergrenze für die Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung in Rechnung gestellt werden dürfen. Nicht zuletzt wird auch von den Gerichten erwartet, die missbräuchliche Abmahnpraxis einzudämmen.
Fazit
Die Umfrage von Trusted Shops unter 1500 Internetanbietern hat keinen rechtlichen Einfluss. Sie zeichnet aber ein deutliches Bild: Die Stimmung unter den deutschen Onlinehändlern wird stark durch das hohe Risiko der Abmahnungen beeinflusst. Die erschweren nicht nur das Geschäft, sondern können im Einzelfall sogar Existenzen kosten.
Praxis-Tipp:
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