Rechtssichere AGB für den Onlineshop

AGB für Ihren Online Shop: So starten Sie erfolgreich durch und werden nicht abgemahnt

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie über Ihren Onlineshop Waren oder digitale Inhalte vertreiben, führt an AGB und Widerrufsbelehrung kein Weg vorbei.
  • AGB bilden die vertragliche Grundlage und helfen Haftungsrisiken und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
  • Da fehlerhafte Klauseln schnell zu Abmahnungen führen können, empfehlen wir Shop-AGB vom Anwalt oder alternativ professionelle AGB-Generatoren.

Worum geht's?

Auch wenn AGB die rechtliche Basis eines jeden Onlineshops sind, sind sich viele Händler unsicher bei Fragen wie: Muss ich zwingend AGB haben? Welche Klauseln sind erlaubt und welche nicht? Macht es einen Unterschied, ob ich an Verbraucher oder an Geschäftskunden verkaufe? Wo müssen die AGB im Shop eingebunden werden? Woher bekomme ich AGB für meinen Shop und was kostet das? Und: Im Internet gibt es unzählige Onlineshops – kann ich nicht einfach deren AGB übernehmen? Wir bringen Licht ins Dunkel.

 

1. Warum sind AGB für meinen Onlineshop so wichtig?

Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – sind der rechtliche Rahmen für alle Verträge, die Sie als Shopbetreiber mit Ihren Kunden abschließen. Ebenso wie individuelle Verträge regeln sie die Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner verbindlich. Im Unterschied zu Individualverträgen handelt es sich bei AGB aber um vorformulierte Vertragsbedingungen, die Sie für beliebig viele Verträge nutzen können.

AGB helfen Ihnen als Shopbetreiber dabei:

  • Haftungsrisiken zu begrenzen
  • Streitigkeiten mit Kunden vorzubeugen
  • rechtliche Grauzonen zu regeln

In der gesetzlichen Abstufung haben individuelle Verträge stets Vorrang vor AGB. Allerdings ist es für Onlineshops nicht nötig – und auch nicht sinnvoll – jeden einzelnen Kaufvertrag individuell aufzusetzen. Sie können das einmalig über Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln. Was Sie allerdings wissen sollten: Sichern Sie einem Kunden z. B. auf eine E-Mail-Anfrage hin etwas zu, gilt auch dies als Individualabrede: Sie können sich dann später nicht darauf berufen, dass in Ihren AGB etwas anderes vereinbart war.

Hat Ihr Shop keine AGB, gelten die gesetzlichen Regelungen, etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Allerdings ist es besser, wenn Sie sich nicht einfach auf diese verlassen.

Warum keine AGB keine Lösung sind

Die gesetzlichen Regelungen zu Online-Kaufverträgen für Onlineshops sind oftmals nicht zu Ihrem Vorteil, sondern stärken die Position Ihrer Kunden – zumindest, wenn diese Verbraucher sind. Zudem sind Sie verpflichtet, Verbraucherkunden bestimmte Informationen bereitzustellen. Mit AGB können Sie diesen Informationspflichten nachkommen, weshalb sie im Onlinehandel faktisch unverzichtbar sind.

Transparente AGB sind aber nicht nur aus rechtlicher Sicht wichtig und dienen weit mehr als nur der Vermeidung von Abmahnungen. Sauber und rechtssicher formuliert, signalisieren sie Seriosität und Professionalität. Ihre Kunden fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, worauf sie sich einlassen – und das kann nicht zuletzt die Conversion-Rate positiv beeinflussen.

2. Sind AGB für Onlineshops Pflicht?

Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Onlineshops gibt es grundsätzlich nicht. Weder im Internet noch in der Offline-Welt können Sie also abgemahnt werden, weil Sie keine AGB haben. Indirekt sind Sie aber trotzdem verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen, wenn Sie über Ihren Shop (auch) an private Kunden verkaufen (B2C-Bereich) – denn wie Sie schon gelesen haben, gibt es für Onlineshops zahlreiche Informationspflichten.

Im Rahmen eines Kaufs müssen Sie Ihre Kunden u. a. über folgende Punkte informieren:

  • Vertragsschluss (Wann kommt der Kauf zustande?)
  • Preise, Zahlungsarten, Fälligkeit
  • Lieferbedingungen und Lieferzeiten
  • Eigentumsvorbehalt
  • Gewährleistung für Mängel
  • Umgang mit Rücksendungen (ergänzend zum Widerrufsrecht im Fernabsatz)

WICHTIG

Fehlen diese Angaben und kommen Sie Ihren Informationspflichten nicht nach, können Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände Ihren Shop abmahnen. Deshalb ist es vor allem bei Shops, die an Privatkunden verkaufen, indirekt doch notwendig, AGB zu verwenden.

Sollte sich Ihr Shop ausschließlich an Geschäftskunden (B2B) richten, müssen Sie viele der Informationspflichten nicht erfüllen. Ein vollständiges Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, die Angabe wesentlicher Vertragsinformationen (Preis, Leistung, Lieferbedingungen) und eine Mail mit der Bestellbestätigung sind aber trotzdem notwendig.

3. Wie unterscheiden sich AGB bei B2C- und B2B-Online-Shops?

An wen Sie in Ihrem Shop Produkte verkaufen, spielt für den Inhalt der AGB eine wichtige Rolle. Unterschieden werden:

Nicht zwangsläufig muss es sich dabei um reine B2B- oder B2C-Shops handeln – natürlich gibt es auch Shops, die an beide Zielgruppen verkaufen.

B2C-Shops: Nicht ohne klare AGB

Um Ihren Informationspflichten nachzukommen, sind AGB für B2C-Shops faktisch unverzichtbar – denn hier schließen Sie Verträge mit Verbrauchern, an die im Fernabsatz besonders strenge Anforderungen gestellt werden (z. B. Widerruf, Buttonlösung, Preisangaben etc). So haben Verbraucher u. a. das Recht auf Gewährleistung, wenn die Ware einen Mangel hat. Dieses Recht dürfen Sie nicht in Ihren AGB ausschließen.

WICHTIG ZU WISSEN

Viele AGB-Klauseln, die gegenüber Geschäftskunden problemlos erlaubt sind, können in einem B2C-Shop abgemahnt werden. Hintergrund ist der strenge Verbraucherschutz in der EU.

B2B-Shops: AGB sind empfehlenswert

Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt das strenge Verbraucherschutzrecht nicht. Dadurch können Sie in Ihre AGB Klauseln aufnehmen, die gegenüber Privatkunden unwirksam wären. Es ist z. B. möglich, das Recht auf Gewährleistung zu verkürzen – und auch das gesetzliche Widerrufsrecht müssen Sie im B2B-Verkehr nicht beachten.

Aber: “Nur B2B” muss auch wirklich durchgesetzt werden. Es reicht nicht aus, auf der eigenen Internetseite einfach “Wir verkaufen nur an Unternehmer" zu schreiben und Privatkunden dann trotzdem zu ermöglichen, Produkte zu shoppen. Sie brauchen technische und rechtliche Schutzmaßnahmen wie z. B.:

  • klarer Hinweis auf jeder relevanten Seite: „Verkauf ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB
  • Pflichtfeld im Checkout (Firma, USt-ID, Gewerbenachweis)
  • Bestätigungs-Checkbox, dass der Käufer Unternehmer ist
  • keine verbrauchertypischen Formulierungen („Privatkunden“, „für Zuhause“)

Grenzen Sie Ihren B2B-Shop bzw. -Shopbereich klar ab. Tun Sie das nicht und bestellt ein Verbraucher über den Geschäftskundenbereich, gelten automatisch alle B2C-Regelungen für Onlineshops – inklusive Abmahnrisiko, wenn Sie diese nicht erfüllen. Wichtig ist auch: Wenn Sie einen gemischten Shop mit Zugängen für Geschäfts- und Verbraucherkunden betreiben, brauchen Sie für beide Zielgruppen separate AGB.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

4. Welche Inhalte dürfen in Shop-AGB auf keinen Fall fehlen?

Verkaufen Sie an Verbraucher, sollten Ihre AGB folgende Punkte regeln:

  • Verwender
  • Geltungsbereich
  • Vertragsschluss
  • Zahlung und Zahlungsbedingungen
  • Zahlungsverzug
  • Annahmeverzug
  • Eigentumsvorbehalt
  • Nutzungsrechteübertragung
  • Lieferungen, Lieferbeschränkungen
  • Gewährleistung
  • ggf. Garantien
  • Haftung
  • Datenschutz (gemäß DSGVO)
  • shopspezifische Details
  • Gerichtsstand
  • anwendbares Recht
  • ggf. salvatorische Klausel (Vorsicht bei der Formulierung)

Sie möchten sichergehen, dass Ihre Shop-AGB alle wichtigen Punkte beinhalten? Mit dem eRecht24 Premium AGB-Generator für B2C-Onlineshops können Sie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen mit allen relevanten Bausteinen in wenigen Schritten erstellen.

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5. In welcher Sprache müssen AGB verfasst sein?

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Kunden die AGB in klarer und verständlicher Sprache zur Verfügung stellen (§ 307 BGB). Das heißt:

  • Die AGB müssen auf dem Bildschirm lesbar sein, das Lesen darf keine Lupe erfordern.
  • Der Text muss sprachlich und inhaltlich klar sein.
  • Die Sprache der AGB muss der Sprache im Bestellprozess entsprechen.
  • Die AGB müssen sinnvoll gegliedert sein und ein Mindestmaß an Übersichtlichkeit aufweisen.

Richtet sich Ihr Onlineshop an Verbraucher in Deutschland, müssen die AGB entsprechend auf Deutsch vorliegen – soweit, so klar. Bieten Sie mehrere Sprachversionen an, braucht jede Sprachversion (Englisch, Französisch, Spanisch etc.) eigene AGB in der jeweiligen Sprache. Eine Art “Master-Version” nur auf Englisch ist unzulässig.

Das gilt trotz der höheren Vertragsfreiheit auch für AGB im B2B-Bereich. Rechtlich betrachtet reicht die Aussage “Unsere Geschäftskunden sind Profis, die können Englisch” nicht aus. In der Regel müssen Sie die AGB sowohl sprachlich als auch inhaltlich an den jeweiligen Zielmarkt und das anwendbare Recht anpassen.

Sie brauchen maßgeschneiderte AGB für Ihren B2B-Onlineshop? Mit dem eRecht24 Premium Online-Shop-Check erhalten Sie nicht nur individuell von Anwälten erstellte Rechtstexte, sondern auch eine rechtliche Prüfung Ihres Shops auf typische Abmahnfallen – sowohl für B2B- als auch für B2C-Shops.

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6. Wo müssen die AGB im Onlineshop eingebunden werden?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn sie wirksam in diesen einbezogen werden. Gemäß § 305 II BGB erfordert eine wirksame Einbeziehung, dass

  • Sie als Händler den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweisen,
  • der Kunde die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen kann,
  • der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Es ist also nicht ausreichend, Ihre AGB einfach irgendwo im Webshop zu platzieren. Der Hinweis auf die Geschäftsbedingungen muss so deutlich gestaltet sein, dass ihn der Durchschnittskunde beim flüchtigen Lesen nicht übersehen kann und auch nicht erst danach suchen muss. Versteckte Hinweise können dazu führen, dass die AGB im Zweifel nicht einbezogen werden. Die Folge: Es gelten die für Sie oft ungünstigeren Regelungen des BGB und im schlimmsten Fall können Sie sogar abgemahnt werden.

Deutlicher Hinweis auf AGB

Am sichersten ist es, wenn Sie Käufer vor Abschluss der Bestellung ausdrücklich auf die AGB hinweisen – z. B. durch eine Anzeige im Bestellprozess oder einen Hinweis wie "Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen", verbunden mit einem direkten Link.

Eine Bestätigung der AGB per Checkbox ist gesetzlich nicht erforderlich, erhöht aber die Rechtssicherheit. Außerdem können Sie sich so eventuelle Diskussionen mit Käufern ersparen, ob es auf der Website überhaupt AGB gab und ob diese deutlich genug dargestellt wurden.

Ist ein Download möglich, können auch umfangreichere Geschäftsbedingungen wirksam einbezogen werden. Nicht ausreichend ist die bloße Erwähnung im Hauptmenü der Website. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die AGB bei B2C-Shops in der Bestätigungs-E-Mail oder spätestens mit der Warenlieferung zur Verfügung stellen müssen.

7. Woher bekomme ich rechtssichere AGB für meinen Onlineshop?

Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können einen Anwalt mit der Erstellung beauftragen oder AGB-Generatoren benutzen.

AGB vom Anwalt erstellen lassen

Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie Ihre AGB durch einen Anwalt erstellen lassen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn Ihr Geschäftsmodell vom Standard abweicht oder das Haftungsrisiko steigt – z. B. bei komplexen B2B-Shops oder einer internationalen Ausrichtung.

Vorteile:

  • 100% passend für Ihren Onlineshop
  • alle erforderlichen Rechtstexte (AGB, Widerruf, Impressum usw.) aus einer Hand
  • der Anwalt haftet für Fehler und unwirksame Klauseln
  • anpassbar an Wachstum und Sonderfälle (sinnvoll bei steigenden Umsätzen oder rechtlicher Komplexität)
  • Sie können Ihren gesamten Shop anwaltlich prüfen lassen
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AGB-Generator & Vorlagen

Deutlich günstiger als die Erstellung durch einen Anwalt sind AGB-Generatoren. Für rechtlich einfach strukturierte Standard-Onlineshops, die physische Waren ohne Besonderheiten verkaufen, sind sie in der Regel vollkommen ausreichend.

Vorteile:

  • schnell
  • preiswert
  • aktueller Stand durch Update-Service
  • bei seriösen Anbietern: anwaltlich geprüft
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Kann ich AGB selbst schreiben?

Das können Sie natürlich machen, aber ob die Ihnen etwas nutzen, ist eine andere Frage. Haben Sie nicht gerade einen juristischen Hintergrund, sollten Sie von Selfmade-AGB lieber Abstand nehmen – oder kennen Sie z. B. alle Änderungen, die 2022 mit der Warenkauf-Richtlinie in Kraft getreten sind und sich in den AGB wiederfinden müssen?

Auch die Idee, selbst erstellte AGB lediglich anwaltlich prüfen zu lassen, schlägt meist fehl. In 99 Prozent der Fälle ist die Prüfung viel aufwendiger als die Neuerstellung, da der Anwalt aufgrund seiner Haftung jeden Satz und jedes Wort kontrollieren muss.

Warum Sie keine fremden AGB nutzen sollten

Von der Übernahme fremder AGB durch Copy and Paste raten wir dringend ab. Erstens können Sie dafür abgemahnt werden, da auch AGB urheberrechtlich geschützt sein können. Außerdem ist nicht gesagt, dass die AGB rechtssicher sind: Unter Umständen wurden diese ebenfalls wild zusammenkopiert und beruhen auf veralteten, unwirksamen Klauseln. Lassen Sie also besser die Finger davon. Selbstgemachte oder selbstgeklaute AGB schaden meist mehr als sie nutzen.

Und auch hier gilt: Für Anwälte ist es natürlich risikobehaftet, geklaute AGB zu bearbeiten. Daher wird auch ein Anwalt Ihnen die Neuerstellung ans Herz legen.

8. Checkliste: AGB für Online Shop

Checkliste
Diese Punkte sollten Sie für Ihre AGB beachten
  • AGB oder keine AGB: Jeder Shopbetreiber sollte AGB nutzen, um den eigenen Informationspflichten nachzukommen. Im E-Commerce sind AGB faktisch unverzichtbar.
  • B2C oder B2B: Verkaufen Sie nur an Unternehmen (B2B-Shop) oder auch an Verbraucher (B2C)? Für die jeweiligen AGB gelten unterschiedliche Anforderungen.
  • Keine fremden AGB: Es gibt keine Muster-AGB, die für alle passen. Zahlung, Versand, Lieferung und viele andere Punkte müssen auf Ihren Shop angepasst sein. Mit der Übernahme fremder, kopierter AGB riskieren Sie, abgemahnt zu werden.
  • Die richtige Einbindung: AGB müssen wirksam in den Vertrag eingebunden werden – sonst ist es so, als hätten Sie gar keine. Fügen Sie auf Ihrer Bestellseite einen Hinweis „Es gelten unsere AGB“ ein und verlinken Sie auf diese.
  • Checkbox oder nicht: Geschmacksfrage. Es besteht keine Pflicht, dass AGB per Checkbox und Häkchen bestätigt werden müssen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt die Nutzer per Checkbox zustimmen.
  • Aktualität der AGB: Die Rechtslage kann sich gerade im Verbraucherrecht schnell ändern. Bleiben Sie informiert und halten Sie Ihre AGB aktuell. Wenn Sie den eRecht24 Premium AGB-Generator nutzen, können Sie sich auf einen regelmäßigen Update-Service verlassen.

9. FAQ

Was muss ein Online-Shop rechtlich haben?

Online-Shops benötigen ein vollständiges Impressum, eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, rechtssichere AGB und eine Widerrufsbelehrung gemäß des Widerrufsrechts. Achten Sie zudem auf klare Angaben zu Preisen, zur Zahlung und zur Lieferung. Die Punkte können Sie in Ihren AGB regeln.

Sind AGB für Online-Shops Pflicht?

AGB auf der Website sind immer dann sinnvoll, wenn Sie mit Ihren Kunden standardisierte Verträge schließen, was typischerweise im E-Commerce der Fall ist. Gesetzlich vorgeschrieben sind AGB zwar nicht, doch da Sie als Betreiber eines Online-Shops zahlreiche Informationspflichten erfüllen müssen, kommen Sie um allgemeine Geschäftsbedingungen faktisch nicht herum.

Kann ich AGB selbst schreiben?

Grundsätzlich können Sie das machen. Sinnvoll ist das aber nur, wenn Sie selbst juristisches Fachwissen im Fernabsatzrecht haben – sonst besteht ein hohes Risiko unwirksamer Klauseln und Abmahnungen. Für Standardfälle reichen geprüfte AGB-Generatoren in der Regel aus. Bei anspruchsvollen Geschäftsmodellen und komplexeren Online-Shops empfiehlt sich die Erstellung durch einen Anwalt.

Was passiert, wenn man keine AGB hat?

Wenn Sie keine AGB verwenden, gelten automatisch die gesetzlichen Vorschriften und die sind in vielen Punkten deutlich verbraucherfreundlicher als individuell gestaltete Vertragsbedingungen.

Das bedeutet konkret: Sie können wichtige Punkte wie Haftung, Zahlungsbedingungen, Lieferfristen oder Vertragsdetails nicht zu Ihren Gunsten regeln. Im Streitfall haben Sie dadurch oft schlechtere Karten. Zudem fehlen klare Regelungen für typische Abläufe im Online-Shop, was schneller zu Missverständnissen und rechtlichen Konflikten mit Kunden führen kann.

AGB sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, in der Praxis aber nahezu unverzichtbar, um Ihre rechtliche Position als Händler abzusichern.

 

 

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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