
Wer ist verantwortlich für die rechtlichen Fragen?
Wie bei anderen Plattformen über die verkauft werden kann (etwa eBay, eBay Kleinanzeigen oder Amazon) auch ist Facebook als Plattformbetreiber nicht verantwortlich für die Inhalte der Shops. Jeder Shopbetreiber auf Facebook ist selbst verantwortlich dafür, dass er sich beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen an die gesetzlichen Regelungen hält.
Ist der Facebook Shop ein echter Shop?
Nein. "Facebook Shops" sind eigentlich nur eine Art Produktdarstellung auf Facebook:
Die Kaufprozesse selbst bzw. die Abwicklung und Zahlungsprozesse finden nicht auf Facebook statt, sondern auf dem dahinter liegenden Online Shop. Es gibt allerdings verschiedene Möglichkeiten, wie es in einem Facebook-Shop zum Vertragsschluss kommen kann.
Wenn es zu Rechtsverstößen kommt, kann also der Betreiber des Shops für Fehler bei Widerruf, AGB, Preisen oder Versandangaben abgemahnt werden.
Wie funktioniert der Vertragsschluss in Facebook Shops?
Der Button auf Facebook lautet „Kaufbestätigung auf Webseite ausführen“.
Das erste Problem ist schon, dass diese Bezeichnung nicht der Buttonlösung entspricht, die eine eindeutige Bezeichnung wie „Kaufen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ fordert.
Das zweite Problem - es gibt 3 Varianten, wie es zum Vertragsschluss kommt:
1. Der Kunde landet nach dem Klick auf dem Button auf einer Produktseite des Webshops.
Hier ist noch kein Vertrag geschlossen.2. Das Produkt liegt nach den Klick im Warenkorb des Shops.
Auch hier ist noch kein Vertrag geschlossen.3. Das Produkt wurde direkt durch Klick auf den Button gekauft, es müssen aber noch
Kontakt- oder Zahlungsinformationen angegeben werden.
Das Problem in der 3. Konstellation ist, dass alle wesentlichen Vertragsinformationen (AGB, Widerruf usw.) fehlen. Diese müssen dem Kunden ja bereits vor Vertragsschluss angezeigt werden. Verkäufer und Dienstleister sollten den Shop also möglichst so umsetzen, dass der Vertragsschluss erst im eigenen Shop zustande kommt und dort alle Pflichtinformationen, AGB und Widerrufstexte korrekt einbinden.
Praxis-Tipp: Auch für Facebook Shops benötigen Sie AGB und Widerrufstext. Sichern Sie Ihren Shop noch heute ab.
Welche rechtlichen Vorgaben müssen Verkäufer bei Facebook-Shops beachten?
AGBAuch für den Verkauf über Facebook Shops benötigen Sie AGB. Vor allem die Punkte des Vertragsschlusses (siehe oben) müssen dort gesondert geregelt werden.
WiderrufsbelehrungAuch bei Bestellungen über Facebooks Shops haben Kunden ein Widerrufsrecht, über das sie informiert werden müssen.
ImpressumSowohl im eigentlichen Shop als auch bei Facebook benötigen Sie als Verkäufer oder Dienstleister ein rechtssicheres Impressum.
DatenschutzerklärungIn Ihrem „echten“ Online Shop müssen Sie eine vollständige Datenschutzerklärung einbinden.
PreisangabenAlles preise müssen inklusive Mehrwertsteuer (bzw. korrekt Umsatzstsuer) dargestellt werden. Nicht nur im eigentlichen Webshosp, sodnern auch auf Facebook.
VersandkostenAlle Preise müssen die Versandkosten darstellen oder zumindest einen link auf eine Seite mit einer Versandkostenübersicht.
Warenspezifische KennzeichnungspflichtenWie bei jedem Shop gibt es zahlreiche besondere Kennzeichnungspflichten, je nachdem was genau Sie verlaufen: Energieverbrauch, Elektrogesetz, Textilangaben, besondere Angaben bei Lebensmitteln usw.
ButtonlösungAuch alle Vorgaben der Buttonlösung (also die Bezeichnung des „Kaufen“ Buttons und die Umsetzung des eigentlichen Kaufprozesses) müssen in Ihrem Shop korrekt eingebunden sein.
Praxis Tipps für Facebook Shops:
1. Die meisten „Facebook Shops“ sind keine echten Shops, sondern verweisen auf einen dahinter liegenden Online Shop. Hier haben Verkäufer und Dienstleister dann für 2 Punkte Sorge zu tragen: Die Darstellung auf den Facebook Seiten und die Darstellung im eigenen Shop.
2. Verantwortlich für die korrekte Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben ist immer der Shopsbetreiber, nicht Facebook.
3. Auch für Facebook-Shops benötigen Sie AGB, Widerrufstexte usw. Diese finden Sie bei Interesse hier: https://shop.e-recht24.de/agb-pakete/
