Gewerblich verkaufen auf Facebook

Das sollten Sie beachten, wenn Sie Produkte auf Facebook verkaufen möchten

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Online-Händler können Sie Produkte nicht nur über den eigenen Onlineshop verkaufen, sondern auch auf Social Media Plattformen wie Facebook anbieten.
  • Für den finalen Checkout-Prozess werden Ihre Kunden aber zu Ihrem Shop geleitet.
  • Auch wenn ein Facebook-Shop eher ein Marketingtool und kein eigenständiger Vertriebskanal ist, benötigen Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.

Worum geht's?

Für die meisten Shopbetreiber und Online-Händler ist Social Media ein unverzichtbarer Bestandteil im Marketing-Mix. Für manche gehörte in den vergangenen Jahren auch ein eigener Facebook-Shop dazu, in dem Produkte auf der Plattform präsentiert werden konnten. Mittlerweile hat sich die Rolle des sozialen Netzwerks für den E-Commerce allerdings gewandelt. Was bedeutet das für Händler? Inwieweit lassen sich Produkte gewerblich auf Facebook verkaufen? Und lohnt sich ein Facebook-Shop heute überhaupt noch? Wir geben einen Überblick.

 

1. Verkaufen über Social Media: Was muss ich dazu wissen?

Online-Shops können von sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram und TikTok profitieren und zwar nicht nur, indem sie dort Werbung schalten, sondern auch indem Produkte direkt dort verkauft werden, ohne dass die App verlassen werden muss. Diese Art des E-Commerce wird auch als Social Commerce bezeichnet.

Die Idee des In-App-Checkouts haben in der Vergangenheit einige soziale Netzwerke verfolgt. Aktuell ist der Produktkauf ohne Umwege direkt auf der Plattform aber nur bei TikTok möglich.

Auf Facebook und Instagram lassen sich Waren zwar in einer Art “digitalem Schaufenster" anbieten, der Checkout selbst erfolgt jedoch im Onlineshop. Der Kunde kann Produkte in Facebook- und Instagram-Shops suchen und klicken – für die finale Bestellung und Bezahlung wird er aber zur Shop-Website weitergeleitet.

2. Kann man über einen Facebook-Shop Produkte direkt verkaufen?

Nein, das ist nicht möglich, da Meta die In-App-Shop-Funktion zwar in der Vergangenheit auch in Deutschland getestet, aber nie flächendeckend eingeführt hat. Das Feature war vor allem außerhalb Europas (USA) verbreitet. Sind Sie als gewerblicher Händler tätig, können Sie zwar einen Facebook-Shop einrichten – zum finalen Kaufabschluss werden die Kunden aber in jedem Fall auf die Seite Ihres Onlineshops weitergeleitet.

Was bietet ein Facebook-Shop?

Aufgrund der Änderungen durch Meta ist ein Facebook-Shop vor allem ein Marketinginstrument:

  • Nutzer in der EU können Artikel und Produktmarkierungen entdecken und Links von Produktdetailseiten bis zur Seite des Onlineshops folgen.
  • Frühere Features wie der Button “Shop ansehen”, die Startseite des Shops sowie Wunschlisten, Collection, Ratings und Bewertungen sind nicht mehr verfügbar.

Wichtig: Da der finale Kaufabschluss in Ihrem Onlineshop stattfindet, müssen die rechtlichen Anforderungen (Impressum, Widerrufsbelehrung etc) vor allem dort vollständig umgesetzt werden.

3. Wie erstelle ich einen Facebook-Shop?

Für die Einrichtung eines Facebook-Shops benötigen Sie eine Facebook-Unternehmensseite sowie ein Unternehmenskonto in der Meta Business Suite.

So gehen Sie für die Einrichtung vor:

  • Richten Sie ein Unternehmenskonto in der Meta Business Suite ein und verknüpfen Sie Ihre Facebook-Seite.
  • Öffnen Sie den Commerce-Manager von Meta und erstellen Sie dort einen Produktkatalog.
  • Wenn Sie ein Shopsystem wie Shopify, Magento oder ChannelAdvisor nutzen, können Sie Ihre Produkte optional über die Schnittstelle importieren und automatisch synchronisieren.
  • Hinterlegen Sie nun die Informationen zu Ihrem Unternehmen sowie Richtlinien zu Versand und Rückgabe.
  • Verknüpfen Sie den Facebook-Shop mit der Domain Ihres Onlineshops – der finale Kaufabschluss findet in Deutschland über Ihren Shop statt.
  • Stimmen Sie den Nutzungsbedingungen für den Facebook-Commerce zu.

Sobald der Shop eingerichtet und freigeschaltet ist, können Sie Ihre Produkte im Commerce-Manager verwalten.

4. Ist das Verkaufen über den Marketplace eine Alternative zum Facebook-Shop?

Der Facebook Marketplace ist eine weitere Möglichkeit, Artikel über Facebook zu verkaufen. Allerdings fokussiert sich diese Funktion auf Privatpersonen, die – ähnlich wie bei Kleinanzeigen – gebrauchte Artikel anbieten. Der Marketplace ist also keine Plattform für den gewerblichen E-Commerce, sondern vergleichbar mit einem digitalen Flohmarkt.

Ohnehin müssten Sie jeden Artikel einzeln hochladen und können keinen Einfluss auf das Design des Shops nehmen, weshalb Facebook Marketplace allein aus diesen Gründen nicht für gewerbliche Verkäufer geeignet ist. Zusätzlich sehen auch die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Meta in der EU keine Nutzung des Marketplace als regulären Vertriebskanal vor.

PRAXIS-TIPP

Sind Sie auf der Suche nach einem geeigneten Kanal für Social-Commerce, können Sie sich TikTok-Shops genauer ansehen. Hier erreichen Sie eine große und junge Zielgruppe und können die gesamte Customer Journey von der Produktentdeckung bis zum Checkout direkt auf der Plattform abwickeln. Alle wichtigen Infos finden Sie in diesen Artikeln zum Thema:

5. Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich gewerblich auf Facebook handeln möchte?

Wie bei anderen Plattformen – z. B. eBay, Kleinanzeigen oder Amazon –, ist auch Facebook als Plattformbetreiber grundsätzlich nicht für die einzelnen Inhalte verantwortlich. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tragen Sie als Händler. Kommt es zu einem Rechtsverstoß, können Sie abgemahnt werden. Auch bei der gewerblichen Nutzung von Facebook als Vertriebskanal müssen Sie daher gewisse gesetzliche Informationspflichten für Onlineshops beachten.

WICHTIG

Da Facebook als Plattform vor allem der Produktpräsentation dient und der eigentliche Online-Kaufvertrag mit dem Kunden über Ihren Shop stattfindet, müssen Sie die rechtlichen Anforderungen vor allem dort vollständig umsetzen.

Beachten Sie insbesondere die folgenden Punkte, wenn Sie gewerblich über Facebook verkaufen möchten:

  • Commerce-Richtlinien von Meta: Achten Sie darauf, dass Ihre Angebote den Vorgaben von Meta entsprechen (z. B. zulässige Produkte, korrekte Angaben, verknüpfte Shop-Website).
  • AGB: Gesetzlich verpflichtend sind AGB zwar nicht, allerdings dringend empfehlenswert, um die Vertragsbedingungen eindeutig zu regeln. Es reicht aus, wenn Sie diese in Ihrem Onlineshop zugänglich machen.
  • Widerrufsrecht: Verbraucher haben bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Klären Sie Ihre Kunden im Rahmen des Bestellprozesses in Ihrem Onlineshop darüber auf. Beachten Sie außerdem die kommende Widerrufsbutton-Pflicht.
  • Preisangaben: Präsentieren Sie Ihre Produkte auf Facebook inklusive Preis, müssen Sie die Preise vollständig angeben und die Anforderungen der Preisangabenverordnung einhalten.
  • Datenschutzerklärung: Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, brauchen Sie neben der Datenschutzerklärung für den Onlineshop für Facebook eine eigene Social-Media-Datenschutzerklärung.
  • Impressum: Ein Impressum mit allen nötigen Pflichtangaben benötigen Sie nicht nur für Ihren Onlineshop, sondern auch auf Facebook. Binden Sie das Facebook-Impressum an der betreffenden Stelle auf der Unternehmensseite ein.
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6. Fazit: Lohnt sich ein Facebook Shop heute noch?

Meta hat die Shop-Funktionen auf Facebook in den vergangenen Jahren immer wieder angepasst und insbesondere in der EU stark eingeschränkt. Viele Unternehmensseiten von Marken erscheinen Nutzern heute als das, was sie ursprünglich waren: Fanpages, die Informationen über das Unternehmen und ihre Angebote enthalten. Über die verlinkte Website gelangen potenzielle Kunden zwar schnell zum Online-Auftritt der Marke – einzelne Produkte werden oft aber nur exemplarisch zu Werbezwecken verlinkt.

Wenn Sie überlegen, einen Facebook-Shop zu eröffnen, sollte Ihnen bewusst sein, dass dessen Fokus auf Produktpräsentation und Marketing liegt. Für Social Commerce lohnt sich die Plattform vor allem, wenn Sie sie gezielt in Ihre Marketingstrategie einbauen. Als Verkaufskanal ist ein eigener Online-Shop aber die bessere Wahl. Auf eRecht24 finden Sie alle notwendigen Tools, um diesen rechtlich abzusichern.

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7. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Verkaufen auf Facebook

Kann man über Facebook verkaufen?

Sie können Ihre Produkte auf Facebook präsentieren und bewerben – der eigentliche Kaufabschluss findet aber außerhalb der Plattform statt. Das bedeutet, Sie benötigen zwingend einen eigenen Onlineshop, zu dem Nutzer von Ihrer Unternehmensseite auf Facebook weitergeleitet werden können.

Was genau ist ein Facebook-Shop?

Ein Facebook-Shop ist eine Art digitales Schaufenster auf der Social-Media-Plattform, in dem Sie Ihre Angebote darstellen und bewerben können. Die Produkte werden in einem Katalog über den Commerce Manager angezeigt und können von Nutzern angesehen und angeklickt werden. Der finale Checkout-Prozess erfolgt aber auf der Website des Händlers.

Was kostet Verkaufen auf Facebook?

Das “Verkaufen” auf Facebook kostet grundsätzlich nichts. Die Einrichtung einer Facebook-Unternehmensseite ist kostenlos – Gebühren entstehen nur dann, wenn Sie bezahlte Werbeanzeigen für Ihre Angebote auf der Plattform schalten möchten.

Kann ich meinen Facebook-Shop mit meinem Instagram-Konto verknüpfen?

Ja, das ist möglich. Sobald Sie den Facebook-Shop erstellt haben, können Sie diesen mit Ihrem Instagram Business Konto verknüpfen. Voraussetzung ist, dass beide über dasselbe Unternehmenskonto in der Meta Business Suite verwaltet werden.

Ist der Marketplace bei Facebook kostenlos?

Wenn Sie Artikel im Marketplace verkaufen möchten, ist die Nutzung grundsätzlich kostenlos. Stellen Sie ein Inserat im Marketplace online, werden keine Gebühren veranschlagt. Beachten Sie aber, dass sich der Marketplace in der EU an Menschen richtet, die etwas privat kaufen und verkaufen möchten – nicht an gewerbliche Händler.

Wie bezahlt man bei Facebook Marketplace?

Die Bezahlung erfolgt außerhalb von Facebook, ähnlich wie bei Kleinanzeigen – z. B. bei Abholung der Ware vor Ort oder über Zahlungsdienstleister wie PayPal. Facebook selbst stellt keine einheitliche Zahlungsabwicklung zur Verfügung, da der Marketplace auf den Verkauf privater Dinge ausgelegt ist und nicht auf den gewerblichen E-Commerce.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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