Impressum für eine GmbH

Welche Pflichtangaben in Ihrem GmbH-Impressum nicht fehlen dürfen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Da eine GmbH geschäftsmäßig handelt, unterliegt sie der Impressumspflicht.
  • Neben den Pflichtangaben können weitere Angaben auf der Unternehmenshomepage nötig sein, z. B. wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben oder es sich um kammergebundene Berufe handelt.
  • Das Impressum muss in 2 Klicks von jeder Unterseite Ihrer Homepage aus erreichbar sein.

Worum geht's?

Wenn Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine eigene Firmenwebsite betreiben, so muss diese auf jeden Fall ein Impressum enthalten. Wir zeigen Ihnen welche Angaben im Impressum einer GmbH vorgeschrieben sind und stellen Ihnen ein kostenloses Muster für Ihr Impressum zur Verfügung.

 

1. Warum braucht eine GmbH ein Impressum auf der Webseite?

Unabhängig davon, ob Ihre GmbH oder Ihre GmbH und Co. KG einen Online-Shop betreibt oder sich als Unternehmen präsentiert, Ihre Webseite unterliegt der Impressumspflicht. Wenn Sie also als Diensteanbieter geschäftsmäßig handeln, eine Homepage besitzen oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten, müssen Sie auf dieser ein Impressum bereitstellen.

Geschäftsmäßig heißt übrigens nicht, dass bei Ihrem Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Auch eine gemeinnützige GmbH kann geschäftsmäßig handeln.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Oft muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt oder nicht. Aus diesem Grund ist es im Zweifelsfall immer ratsam, ein Impressum auf Webseiten bereitzustellen.

2. Pflichtangaben im Impressum einer GmbH

Das Impressum (auch Anbieterkennzeichnung) einer Website, die von einer GmbH betrieben wird, sollte nach § 5 Telemediengesetz (TMG) folgende Pflichtangaben enthalten:

Checkliste
Pflichtangaben Impressum
  • Namen des Unternehmens sowie den Rechtsformzusatz "GmbH"

  • Anschrift des Unternehmens mit Straße, Hausnummer, Ort sowie der Postleitzahl

  • Kontaktangaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse

  • Vertretungsberechtigte Personen (in der Regel der Geschäftsführer) mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen

  • Angaben zum Registergericht und die Registernummer

  • Umsatzsteuer-ID und Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)

 

Interessant: Die finanzamtbezogene Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden.

Bezüglich der Kontaktangaben im Impressum sind sich nicht alle Gerichte einig. Laut § 5 TMG ist es verpflichtend, dass Sie Angaben im Impressum bereithalten müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Sofern Sie per Kontaktformular, Live-Chat, Videocall oder WhatsApp eine unmittelbare und schnelle Kommunikation mit Ihrem Kunden aufbauen können, kann dies ausreichend sein. Allerdings nur, sofern Sie tatsächlich keinen Telefonanschluss und keine E-Mail-Adresse für die GmbH besitzen.

In unseren Artikeln zur Telefonnummer im Impressum  oder zur E-Mail-Adresse im Impressum finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.

3. Wie muss ich das Impressum einer GmbH platzieren?

Grundsätzlich gilt, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Wichtig ist dabei, dass Sie dem Besucher Ihrer Seite das Impressum in weniger als 2 Klicks zur Verfügung stellen. Dazu bietet sich vor allem der Header oder Footer einer Internetseite an, da dieser statisch ist und auf jeder Seite gleichbleibend.

AUFGEPASST

Auch bei der Bezeichnung des Linktextes sollten Sie sich auf „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ beschränken. Unter Ihren AGB oder im Kontakt ist der Punkt der leichten Erkennbarkeit nicht gegeben.

4. Welche Angaben können zusätzlich notwendig sein?

Abhängig davon, was auf der GmbH-Website angeboten wird und von wem, sind ggf. zusätzliche Angaben in den Bereichen der zulassungsbedürftigen und kammergebundenen Berufe notwendig. Betreiben Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe mit Gewerbeerlaubnis, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben.

Für kammergebundene Berufe müssen Sie die zuständige Kammer mit Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben.

Hinweis: Betreiben Sie einen Online-Shop? Dann müssen Sie mit einem Link auf die EU-weite Streitschlichtungsbehörde verweisen. Dazu gehört auch die E-Mail-Adresse unter welcher Kunden Beschwerden einreichen können.

{/praxis-tipp}

Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen Sie den Namen des Verantwortlichen (Vor- und Nachname ausgeschrieben) der GmBH sowie die vollständige Anschrift angeben.

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5. Muster-Impressum einer GmbH

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung. So kann ein Impressum für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aussehen:

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG:

Mustermann GmbH
Beispielstraße 10
01234 Musterstadt

Deutschland

www.mustermanngmbh.de

Handelsregister: HR A 123456

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 1234567

Vertretungsberechtiger Geschäftsführer:

Peter Mustermann

Kontakt:

E-Mail: kontakt@mustermanngmbh.de

Telefon: 01234/012345
Fax: 01234/012347

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV:

Petra Musterfrau (Anschrift und Kontakt s.o.)

Weitere Informationen sowie Vorlagen und Muster für verschiedene Rechtsformen finden Sie in unserem Artikel „Beispiel: So kann das Impressum für Ihre Webseite aussehen“.

6. Fehlerhaftes Impressum = Abmahnung?

Haben Sie trotz Impressumspflicht kein Impressum auf Ihrer Seite im Internet aufgeführt oder ist dieses fehlerhaft, verstoßen Sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Streitwert vor Gericht mit bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Anwaltskosten können bis zu 500 Euro betragen. Zusätzlich wird meistens auch gefordert, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben sollen. Bei einem erneuten Verstoß wird es dann noch teurer.

Aber auch behördlich angeordnete Sanktionen können die Folge sein. Das Bußgeld beträgt dabei bis zu 50.000 Euro.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, , M.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über drei Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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