Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte erhalten haben, dann handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Musiktitel der genannten Künstler, der über Ihre IP-Adresse getauscht oder heruntergeladen wurde. Wie Sie im Falle einer Abmahnung verhalten sollten, erfahren Sie hier. Vorerst sollten Sie Ruhe bewahren und sich an unsere Empfehlungen halten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz und ihre Mandanten
Der Kanzleinamen setzt sich aus den Namen der beiden Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirco Lenz zusammen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegen auf den Rechtsgebieten Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, Marken- und Geschmacksmusterrecht sowie Namens-& Persönlichkeitsrecht. Derzeit werden der Rapper Bushido (Mohamed Anis Ferchichi) und die Musikgruppe Culcha Candela von der Kanzlei vertreten. Die Rechteinhaber der Musiktitel von der Musikgruppe Culcha Candela sind die Künstler Omar David Römer Duque, Hanno Graf, Lars Barragan De Luyz, Simon Müller-Lerch, John Magiriba Lwanga, Jan Krouzilek, Matthias Hafemann und Matthäus Jaschik.
Die Kanzlei ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte
Virginia Straße 24
35510 Butzbach
Telefon: 06033 / 97435 – 0
Fax: 0633 / 97435 – 19
E-Mail: kanzlei@bindhardt-lenz.de
Wie verhalte ich mich nach einer Abmahnung?
Wenn Sie Abmahnung erhalten und gelesen haben, sollten Sie sich die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung aufschreiben. Es ist nicht sinnvoll die Kanzlei zu kontaktieren, weder telefonisch noch über den schriftlichen Weg, auch wenn Sie sich zu Unrecht beschuldigt fühlen. Den geforderten Vergleichsbetrag, auch wenn er günstiger klingt als die eigentlichen Kosten, sollten Sie vorerst auch nicht zahlen. Und vor allem: Unterschreiben Sie nichts, auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.
Das bedeutet jetzt nicht, dass Sie gar nichts machen sollen. Das Falscheste was Sie machen können ist, gar nicht zu reagieren und die Abmahnung vielleicht auf Anraten von Freunden zu ignorieren. Der Abgemahnte ist verpflichtet, die Unterlassungserklärung fristgerecht abzugeben. Ansonsten droht dem Abgemahnten ein teures Einstweiliges Verfügungsverfahren. Das geschieht auch, wenn der Abgemahnte leugnet, je ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte erhalten zu haben, da es nicht per Einschreiben zugestellt wurde.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Dem mehrseitigen Abmahnschreiben ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die binnen einiger Tage (bitte die genaue Frist in der Abmahnung beachten!) unterschrieben an die Kanzlei zurückzusenden ist. Damit der Abgemahnte es einfacher hat, ist diese bereits vorformuliert und sagt im Wesentlichen aus, dass Sie sich bei einem erneuten Verstoß gegen das Urheberrecht bereit erklären, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001 Euro zu zahlen. Dieser Vertrag bindet Sie 30 Jahre (bzw. ihr Leben lang) an Ihr Versprechen, ganz gleich ob sich zwischenzeitlich Änderungen in der Gesetzeslage ergeben. Selbstverständlich erkennen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Schuld und die Kosten der Gegenseite an.
Wenn Sie also Ihre Unterschrift unter die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung setzen, ist es anschließend nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr möglich, die Abmahnung durch einen Fachanwalt anfechten zu lassen. Deswegen lautet unsere Empfehlung, vorerst nichts zu unterschreiben und die Unterlassungserklärung von einem Rechtsanwalt modifizieren zu lassen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine in bestimmten Punkten veränderte Unterlassungserklärung, die für Sie vorteilhafter ist.
Aufbau und Inhalt einer Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz
Trittbrettfahrer gibt es in allen Branchen, so auch im Abmahnwesen. Es sind bereist gefälschte Abmahnungen von nicht existierenden Anwaltskanzleien aufgetaucht. Allerdings ist die Chance gering, dass es sich bei Ihrer Abmahnung um einen Fake handelt. Nehmen Sie deshalb eine Abmahnung immer ernst. Die Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte bestehen aus vier Seiten. Zusätzlich sind dem Schreiben eine Kopie vom Beschluss des Landgerichts und eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Auf der ersten Seite erfährt der Abgemahnte sämtliche Daten wie den Namen des Mandanten, Musiktitel, Datum, Uhrzeit und die dem Abgemahnten zugewiesen IP-Adresse über die das Filesharing betrieben wurde. Im Folgenden werden Sie über die Rechteinhaberschaft des Mandanten aufgeklärt.
Auf Seite 2 erhalten Sie einen Hinweis nach § 101 Abs. 9 UrhG, dass ein Verfahren beim Landgericht durchgeführt wurde. Der Beschluss ist dem Schreiben als Kopie beigefügt. Zur Unterlassung und Auskunftserteilung werden Sie auf Seite 3 aufgefordert. Hier erfahren Sie, dass der Mandant gegen Sie Schadensansprüche geltend macht und Sie verpflichtet sind, die Kosten dafür zu übernehmen. Bei den angegebenen Kosten in Höhe von 700 Euro handelt es sich um eine Vergleichszahlung. Eine Vergleichszahlung fällt immer geringer aus, als die eigentlichen oder angeblichen Kosten für Ermittlung und Schadensersatz. Im Anschluss finden Sie die Fristen für die Zurücksendung der Unterlassungserklärung sowie für die Zahlung des Vergleichs. Dem Abgemahnten wird angeboten, die Unterlassungserklärung per Mail oder per Fax unterschrieben zurückzusenden.
Schuldig oder nicht schuldig?
Für Ihren Fachanwalt spielt es nur insofern eine Rolle, wie er Ihnen in diesem Fall am besten weiterhelfen kann. Bei einer tatsächlich durch den Abgemahnten begangene Rechtsverletzung kann ein Fachanwalt bei der modifizierten Unterlassungserklärung helfen, damit künftig keine Nachteile entstehen. Zudem überprüft er die Kosten für Rechtsanwalt und Schadensersatz, die häufig zu hoch angesetzt sind. Es ist also lohnenswert, in jedem Fall einen Fachanwalt an seiner Seite zu haben.
Die Tätigkeiten eines bestellten Fachanwaltes betreffen folgende Bereiche:
• Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenen Verhaltens
• Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
• Anerkennung des Schadensersatzes
• Anerkennung des Anspruchs auf Rechtspflicht
• Übernahme der Anwaltskosten
Manche Abgemahnten sind vom Schreiben der Kanzlei völlig überrascht und können sich die Rechteverletzung nicht erklären. In diesem Fall prüft der eigens bestellte Fachanwalt den Fall und versucht den Verursacher zu ermitteln. Häufig sind derartige Fälle in Unternehmen, Wohngemeinschaften und sogar innerhalb der Familie zu finden. Zwar trägt der IP-Inhaber die Verantwortung für das, was über seine IP-Adresse getätigt wird, hat aber eine andere Person darüber Filesharing betrieben, muss dieser für den Schadensersatz aufkommen. Beispielsweise ein Mitarbeiter, der über den Firmen-PC einen Musiktitel heruntergeladen hat. Es passiert auch häufig, dass minderjährige Kinder Filesharing betreiben.
Rechtsbeistand auch bei niedrigem Einkommen
In Deutschland muss niemand wegen einem zu niedrigen Einkommen auf Rechtsbeistand verzichten. Geringverdiener können beim Amtsgericht einen Antrag für Beratungshilfe stellen. Wird dieser bewilligt, erhält der Antragsteller einen Beratungsschein und kann sich umgehend an einen Fachanwalt wenden. Es sollte jedoch ein Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht sein. Nur ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihren Fall in kürzerer Zeit und vorteilhafter bearbeiten als ein Rechtsanwalt für andere Rechtsgebiete.
Schnelles Handeln ist entscheidend
Die kurz bemessenen Fristen in der Abmahnung zwingen förmlich zum schnellen Handeln. Wie Sie erfahren haben, ist es nicht empfehlenswert, die Fristen verstreichen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen zwar Ruhe zu bewahren, aber trotzdem schnell zu handeln und sich umgehend an einen Fachanwalt für Urheberrecht zu wenden. Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt ist häufig kostenlos, so dass Sie kein Risiko eingehen. Vergessen Sie aber nicht: Tun Sie nichts ohne Ihren Anwalt. Keine Unterschrift, keine Zahlung und kontaktieren Sie die Kanzlei Bindhardt und Lenz nicht.
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