Filesharing-Abmahnungen: Abmahnungen der Kanzlei rka Rechtsanwälte - So reagieren Sie richtig!

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Worum geht's?

Die Kanzlei rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR ist eien Kanzlei, die im Bereich Filesharing-Abmahnungen tätig ist. Abgemahnt wurden beispielsweise Urheberrechtsverstöße an Computerspielen der Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich wie etwa die Spiele "Dead Island", "Dead Island Riptide", "Metro Last Line" und "Total War – Rome II". Wir zeigen, wie Sie auf solche Abmahnungen richtig reagieren.

Filesharing Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR

» Warum wurde ich von rka abgemahnt?
» Was sind Filesharing-Abmahnungen?
» Was sollten Sie bei Abmahnungen der Rechtsanwälte rka tun?
» So finden Sie den richtigen Anwalt für die Abwehr der Abmahnung
» Wichtige Tipps im Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen


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Warum Sie von rka abgemahnt werden

Viele, die von einer Abmahnung der Rechtsanwälte rka betroffen sind, fragen sich:

  • Warum ausgerechnet ich?
  • Wie kommt die Kanzlei an meine Adresse?
  • Muss ich das bezahlen?
  • Wo finde ich Hilfe?

Was sind Filesharing-Abmahnungen?

Die Antwort auf diese Fragen ergibt sich aus der Funktionsweise von Filesharing-Netzwerken (Peer-to-Peer-Netzwerke, P2PNetzwerke, Internet-Tauschbörsen). Die Nutzung dieser Netzwerke ist erst nach der vorherigen Installation einer bestimmten Filesharing-Software möglich. Gerade diese Software führt aber dazu, dass nicht nur die Dateien der Computerspiele auf den Rechner des Abgemahnten heruntergeladen werden, sondern von diesem Rechner zugleich andere Nutzer im Filesharing-Netzwerk ihrerseits Dateien bzw. kleinste Datenmengen downloaden. Im Endeffekt stellt also derjenige, der aus einem Filesharing-Netzwerk Daten herunterlädt, diese Daten während des Downloads gleichzeitig anderen Usern im Netzwerk zur Verfügung (Upload). Hintergrund dieses gegenseitigen Datentausches ist die Beschleunigung des Downloads, der sonst erheblich länger dauern würde. Der Umstand, dass andere User zugleich vom Rechner des Abgemahnten Daten herunterladen, kann allenfalls mit einem sogenannten Leecher Mod unterbunden werden. Da das Prinzip der Filesharing-Netzwerke aber auf gegenseitigem Geben und Nehmen besteht, werden User mit einem solchen Werkzeug von den Netzwerk-Betreibern regelmäßig gesperrt.

In dem Zeitpunkt, in dem der Abgemahnte im Filesharing-Netzwerke Daten herunter bzw. hochlädt, wird seine IP-Adresse bzw. diejenige des Internetanschlussinhabers sichtbar. Das machen sich vom Rechteinhaber beauftragte sogenannte Anti-Piracy-Unternehmen zunutze. Diese Firmen sind darauf spezialisiert, die IP-Adresse sowie weitere Daten im Zeitpunkt des Down- bzw. Uploads zu sichern. Mit diesen Daten wenden sich die vom Rechtsinhaber beauftragten Rechtsanwälte rka an den Provider (etwa Arcor, Deutsche Telekom) des Anschlussinhabers und fordern die Herausgabe seines Namens nebst Anschrift. Dazu – dies geht aus den Anmahnungen hervor – wird gegen den Provider vor dem Landgericht ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren durchgeführt, aufgrund dessen dieser die persönlichen Angaben des Anschlussinhabers mitteilen muss. Anschließend erhält der Anschlussinhaber von den Rechtsanwälten rka die Filesharing-Abmahnung.

Was sollten Sie bei Abmahnungen der Rechtsanwälte rka tun?

Haben Sie eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte GbR erhalten, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen. Im Gegensatz zu anderen Kanzleien sind die Anwälte von rka dafür bekannt, auch vor Gericht zu ziehen. Dadurch können Kosten in vierstelliger Höhe auf Sie zukommen.

Als erstes sollten Sie die Ruhe bewahren. Spontane Anrufe bei den Rechtsanwälten rka sollten Sie unterlassen, diese können später nur gegen Sie verwendet werden. Stattdessen nehmen Sie die Abmahnung Ernst. Das heißt aber nicht, dass Sie die von den rka Anwälten beigefügte Unterlassungserklärung ohne Prüfung unterzeichnen und den Vergleichsbetrag von 800 Euro zahlen sollen. Die Unterlassungserklärung ist meistens viel zu weit gefasst. Fraglich ist außerdem, ob die Unterlassungserklärung den Anforderungen des seit dem 09.10.2013 geltenden § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) genügt. Auch die 800 Euro oder einen Teilbetrag davon sollten Sie nicht ohne Prüfung der Abmahnung zahlen, da dies ein Schuldeingeständnis bedeuten kann und außerdem fraglich ist, ob dieser Betrag der Höhe nach überhaupt gerechtfertigt ist.

Die Behauptung, Sie hätten erst gar keine Abmahnung erhalten, hilft Ihnen hier nicht. Anders als sonst im Zivilrecht muss der Abmahner nicht beweisen, dass die Abmahnung dem Empfänger zugegangen ist. Stattdessen genügt bereits der Nachweis, dass die Abmahnung versendet wurde, egal ob der Post, Fax oder E-Mail. Auch ist es nicht erforderlich, dass der Abmahnung eine Vollmacht des Rechteinhabers beigefügt ist.

So finden Sie den richtigen Anwalt für die Abwehr der Abmahnung

Es empfiehlt sich, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wichtig dabei ist, dass Sie vor der Mandatserteilung die Kosten abklären, die auf Sie zukommen. Viele Kanzleiein bieten hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung per E-Mail oder Telefon an.

Der Rechtsanwalt wird Ihnen ggf. zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Dabei sollten Sie sich davor hüten, vorgefertigte Muster aus dem Internet zu übernehmen. Diese sind nicht auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten und können erst recht zu einem Gerichtsverfahren führen. Das gilt ebenso für vorgefertigte Unterlassungserklärungen der Verbraucherzentralen. Sinnvoll ist es daher, wenn der Rechtsanwalt die modifizierte Unterlassungserklärung für Sie anfertigt.

Weiterhin wird Ihr Anwalt klären, ob der Abmahner auch tatsächlich der Rechteinhaber ist. So wurde etwa das Computerspiel „Metro: Last Night“ nicht nur vom Rechteinhaber Koch Media GmbH, sondern unmittelbar zuvor auch von einem anderen Rechteinhaber abgemahnt. Hier stellte sich bereits die Frage, wer der tatsächliche Rechteinhaber war. Zu klären ist ebenso, ob die Urheberrechtsverletzung tatsächlich von Ihrem Internetanschluss begangen wurde oder ob etwa bei der Daten- und IP-Ermittlung Fehler aufgetreten sind. Aber selbst wenn die Rechtsverletzung von Ihrem Anschluss aus begangen wurde, bedeutet das immer noch nicht, dass Sie in voller Höhe zahlen müssen. Denn zum einen haften Sie nicht, wenn Sie ihr 13-jähriges  Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und für einen Verstoß des Kindes gegen dieses Verbot keine Anhaltspunkte bestanden (BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12). Zum anderen hat der BGH erst kürzlich entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für das über seinen Anschluss betriebene Filesharing von volljährigen Familienmitgliedern haftet (BGH, Urteil vom 14.01.2014, Az.: I ZR 169/12). Scheidet danach Ihre Haftung als Täter aus, können Sie lediglich als Störer auf die außergerichtlichen Kosten der Abmahnanwälte in Anspruch genommen werden, sofern Sie als Privatperson nicht bereits in der Vergangenheit zu einer Unterlassung verpflichtet wurden, § 97a Abs. 3 UrhG. Diese Kosten belaufen sich auf 147,56 Euro.

Schließlich wird Ihr Rechtsanwalt auch prüfen, ob die Höhe des Vergleichsbetrags angemessen ist. Gerade hier bietet der seit dem 13.10.2013 geltende § 97a UrhG verschiedene Angriffspunkte. Die Vorschrift beruht auf dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 01.10.2013, womit die lang erwartete Änderung zu den Anwaltsgebühren von Abmahnanwälten bei Urheberrechtsverletzungen umgesetzt wurde.

Wenn mehrere Computerspiele heruntergeladen wurden

Kann nicht ausgeschlossen werden, dass mehrere Computerspiele heruntergeladen wurden, muss mit Folge- bzw. Mehrfachabmahnungen gerechnet werden. Das ist deswegen besonders unangenehm, weil jedes Mal neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung nochmals der volle Vergleichsbetrag gefordert wird. Das kann sowohl durch die Rechtsanwälte rka als auch durch andere Abmahnanwälte erfolgen. Um dies zu verhindern, sollte Ihr Rechtsanwalt zugleich eine vorbeugende Unterlassungserklärung aufsetzen. „Schlafende Hunde“ werden dadurch nicht geweckt, da zurückliegende Urheberrechtsverletzungen – die nicht erfasst wurden – rückwirkend nicht mehr aufgezeichnet werden können.

Wichtige Tipps im Umgang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen:

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Geben Sie den Rechtsverstoß nicht zu
  • Unterschreiben Sie nicht ungeprüft eine Unterlassunsgerklärung
  • Suchen Sie einen spezialisierte Anwaltskanzlei für eine kostenfreie Ersteinschätzung per Telefon oder Mail

 

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Harry Distler
Ich möchte zum Thema Unschuldsvermut ung noch was sagen:Früher, als das noch galt, ich meine die Zeit als Recht noch Recht war.Sagen wir mal so, heute lege ich 50 Euro an den Bürgersteig und verklage den, der das Geld aufhebt wegen Diebstahl.Wer sagt denn dass diese illegalen oder gehäckten Dateien nicht von genau diesen Leuten ausgesäht werden, die dann damit über Abmahnungen die 2. oft noch bessere Einnahmequelle haben.Fakt ist, alle guten Spiele laufen über die Server der Hersteller und der spieler muß sich dazu auf dem Server identifizieren. Tut er das nicht, hat er allenfalls eine Werbedemo.Auch sehe ich es als Pflicht der Hersteller Gewalt verherrlichende Spiele von Jugendlichen fern zu halten und das Netz rein zu halten, ggf sogar zu säubern.Schauen sie nach USA - 30 Tote in 2 Wochen Gewalt aus dem Netz?Wer schützt uns. Auf jeden Fall kein Gericht.
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Harry Distler
Halloauch wir sind betroffen. Den Text oben könnte man direkt übernehmen bis auf die Höhe der Forderung.Allerdings wurde meine Frau als alleiniger Inhaber des Anschlusses beklagt.Trotz Verweis auf den Ehepartner, der bereit war den Verursacher zu nennen wurde meine Frau verurteilt.Ist ja auch einfacher für die Gerichte als einen einzigen Zeugen zu befragen.Dann die Klage zurück zu weisen.Die Kanzlei würde damit die Verjährung riskieren.Ist auch ergiebiger für die Kanzleien.Alleine die Zinsen bedingt durch die Wartezeiten bis zum Verjährungsbegi nnunter Verwendung der 598 bekannten Fälle in 3 Wochen macht einen Nettoumsatz von 25 000 Euro Wann werden die Gerichte dazu übergehen zu erkennen, das Geld wird mit den Klagen billiger verdient.In unserem Fall metro last light Wert 2014 - 20 Euro Stand 2014 - 589 anhängige Verfahren in 3 Wochen macht knapp 900 000 Euro Umsatz für die Abmahnkanzlei in 3 Wochen - hochgerechnet auf ein Jahr sind das 10 000 000 Euro/ Jahr für einen mittlerweile Ladenhüter .Entsprechend dem Marktwert wären das 45 000 verkaufte Spiele in 2014.oder 500000 Spiele im Jahr 2014.Das Spiel ist heute um ca 4,80 Euro zu kaufen und ein Richter sieht hier 1400 Euro als angemessenen Ersatz für eine unschuldige 63 Jährige
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Katrin Förster
Werte Damen und Herren,auch uns hat es vor nun mehr 5 Jahren mit einer Abmahnung getroffen.Ich möchte ihnen nur kurz mitteileilen, wie unser Fall verlief.Wir schalteten einen Anwalt ein der sich dort per Post meldete, darauf hören wir nichts mehr davon.Erst nach 3 Jahren (Ablauf Verjährung) meldete sich Media Koch mit einer Forderung mit Zins von nun mehr 1850€. Im Herbst fand eine Gerichtsverhand lung in Leipzig statt, welche auf Grund zu wenig Beweismaterial vertat wurde. Im März zu einer neuen Verhanlung wurden wir verurteilt. Auf Grund Verletzung unserer Aufsichtspflich t. Sohn zum Zeitpunkt 13 Jahre.Wir zahlten nunmehr 2249€ + 840 € Anwaltskosten Gegenseite.Unser Anwalt bedauerte den Ausgang sehr und teilte uns mit das die Gerichte dies unterschiedlich entscheiden.Wir wünschen Ihnen viele Erfolg und hoffen auf eine gleiche und gerechte Behandlung in unserem Staat, wobei ich eine kleine Geldstrafe nicht einmal ablehnen würde.Gern beantworte ich Ihnen noch Fragen.
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