Worum geht's?
Immer wieder fragen uns Agenturen, Webworker, Webdesigner oder Websiteinhaber aus dem Online-Handel, ob Sie eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benötigen. Und wenn ja, ob es dafür einen AGB Generator oder eine AGB Vorlage oder AGB Muster gibt oder ob man AGB nicht einfach im Netz kopieren kann. Egal ob Agenturen oder Webdesigner: Nur mit passenden AGB können Sie Ihre Haftung minimieren und Zahlungsausfälle sowie rechtliche Auseinandersetzungen mit ihren Kunden vermeiden. Wir geben Ihnen Antworten auf häufige Fragen, die Sie sich als Unternehmer im Netz zum Thema „AGB Erstellen“ stellen, woher Sie rechtssichere AGB bekommen und welche Fehler Sie bei Ihren Website-AGB vermeiden sollten.
1. Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und wie bekomme ich sie?
Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen gelten und die Sie als Vertragspartei Ihren Kunden als andere Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellen.
Wenn Sie vom Anwalt AGB erstellen lassen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Es gibt den AGB Generator, das AGB Muster oder sogar AGB Update Service: Aber was ist der beste Weg für die AGB Erstellung? Gibt es einen "Königsweg", um allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen?
2. Gibt es eine "AGB-Pflicht" für Programmierer, Webdesigner und Agenturen?
- Es gibt streng genommen keine gesetzliche Pflicht, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf einer Internetseite zu verwenden. Wenn Sie etwa als Webagentur keine AGB haben, dann gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Durch AGB können Sie als Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihren Gunsten modifizieren. Gerade als Agentur oder Webdesigner sollten Sie diese Möglichkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch nutzen. Das BGB kennt nämlich keine Agenturverträge oder Webdesignverträge.
- Was viele Agenturen und Webdesigner nicht wissen: Die Gerichte haben in den letzten Jahren immer mehr Pflichten für das Erstellen von Webprojekten aufgestellt. Webdesignverträge und Verträge zur Webseitenerstellung sind so genannte Werkverträge. Alle Webdesigner und Agenturen haften deshalb für ein rechtlich mangelfreies Werk. Das betrifft das Impressum, die Datenschutzerklärung, Bildrechte und Lizenzen und viele andere Punkte.
- Webdesigner, Hoster oder Webagentur sollten deshalb nie ohne konkrete Leistungsvereinbarung und passende eigene AGB arbeiten. Ich habe es oft erlebt, dass Agenturen monatelang an einem Projekt arbeiten, der Kunde dann unzufrieden ist und die Bezahlung der Arbeit von Monaten einfach verweigert. Das können Sie durch die Erstellung eigener AGB vermeiden.
Webseiten von Agenturen und Webdesignern nie ohne AGB
Gerade Agenturen, die viele verschiedene Leistungen wie Webdesign, Web-Hosting, Social Media, CMS, SEO und Programmierung anbieten, sollten sich klar machen, dass diese verschiedenen Bereiche auch rechtlich differenziert geregelt werden müssen: zum einen was die Definitionen der zu erbringenden Leistungen angeht (Sie wollen ja schließlich nicht zwei Monate ohne Vergütung an nicht einkalkulierten Nachträgen arbeiten), zum anderen aber vor allem was die Bezahlung Ihrer Arbeit angeht.
Webworker, Agenturen und Webdesigner sollten nie ohne passende AGB auftreten. Nur die richtigen vertraglichen Regelungen in den AGB sorgen dafür, dass Sie bei Streitigkeiten mit Kunden auch zu Ihrem Geld kommen. Die Kanzlei Siebert Lexow bietet dafür ein speziell abgestimmtes Paket für Agenturen und Webdesigner an.
3. Wie werden AGB überhaupt wirksam?
Ein wichtiger Punkt, der leider oft vergessen wird: Damit AGB wirksam sind, ist es nicht nur notwendig, überhaupt über AGB zu verfügen, diese müssen auch den rechtlichen Vorgaben entsprechend in den Vertrag einbezogen werden. Dafür reicht es oft nicht, AGB einfach auf die eigene Internetseite zu stellen und zu verlinken. Das sind die Voraussetzungen dafür, dass der Vertrag zustande kommt und dabei die AGB gelten (also dass die AGB Vertragsbestandteil werden):
- Sie weisen ausdrücklich auf die AGB hin (im Bestellformular oder auf dem Angebot)
- Ihr Vertragspartner hat die Möglichkeit, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen
- Ihr Vertragspartner stimmt der Geltung der AGB ausdrücklich zu
Wo werden die AGB eingebunden?
Sie können die AGB Ihrem Angebot beifügen. Aber auch Agenturen und Webworker können die AGB wie in einem Online-Shop direkt online einbinden, etwa auf einer Bestellseite. Empfehlenswert ist es, den Kunden dann während des Vertragsschlusses zwingend mit einem Hinweis auf die AGB zu konfrontieren. Am sinnvollsten ist ein deutlicher Hinweis
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verbunden mit einem direkten Link auf die AGB und einer Checkbox, die der Kunde abhaken muss.
Im B2B Bereich, wo individuelle Angebote an die E-Mail-Adresse des Kunden verschickt werden, weisen Sie im Angebot auf die Geltung Ihrer AGB hin und senden die AGB direkt in der Mail an den Kunden mit oder binden einen Link auf Ihre AGB ein.
4. Welche Inhalte muss ich in den AGB regeln?
Es gibt Bestimmungen, die Sie in jedem Fall in den allgemeinen Vertragsbedingungen regeln sollten - unabhängig davon, was Sie anbieten. Das sind die folgenden Infos:
Anbieter und Geltungsbereich: Was bieten Sie Ihren Vertragspartnern an? Das können zum Beispiel Dienstleistungen, Waren, digitale Inhalte oder etwas anderes sein. Nennen Sie auch Ihren Firmennamen und Adresse, damit Ihre Kunden wissen, mit wem sie Geschäfte machen.
Vertragsabschluss: Wie und wann kommt der Vertragsschluss mit dem Kunden zustande? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Vertrag kann zum Beispiel mit einer Bestellbestätigung oder mit Lieferung der Ware an den Kunden zustande kommen.
Preise: Wie hoch sind die Kosten für den Kunden? Verstehen sich die Preise inklusive oder exklusive der Mehrwertsteuer?
Zahlungskonditionen: Lastschrift, Rechnung oder PayPal - welche Zahlungsarten können auf der Website zum Einsatz kommen? In diesem Rahmen können Sie auch auf Ihren Kundenservice hinweisen, der bei Fragen zu den Anforderungen an die Zahlungsarten weiterhilft.
Gewährleistung und Haftungsausschluss: Wie und wie lange übernehmen Sie die Gewährleistung oder eventuelle Garantien? Schließen Sie die Haftung für leichte Fahrlässigkeit aus?
Schlichtungsverfahren und Schlussbestimmungen: Sind Sie per Gesetz verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen? Ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar?
5. Mythos "Muster-AGB und AGB Vorlagen"
Oft fragen Mandanten nach "Muster-AGB" oder Generatoren für ihre Website oder ihr Unternehmen. Es gibt jedoch keine allgemeingültigen AGB-Muster oder Vorlagen, die für jedes Geschäftsmodell anwendbar sind. In den AGB einer Werbeagentur müssen natürlich ganz andere Regelungen enthalten sein, als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Partnervermittlung, eines Webdesigners oder in Onlineshop AGB. Ein Onlineshop ist im Zweifel auch nicht wie jeder andere. Und ein Provider benötigt andere Vereinbarungen und Regelungen als ein Suchmaschinenoptimierer.
In der Praxis führt das oft dazu, dass vor allem Agenturen, die verschiedene Leistungen anbieten, beliebige AGB „Muster“ von anderen Internetseiten kopieren und übernehmen, ohne zu prüfen, ob diese von anderen erstellten AGB Muster überhaupt für das eigene Geschäftsmodell passen. Oft werden dabei aber AGB aus einem B2C Online-Shop etwa im B2B-Dienstleistungsbereich verwendet - hier gilt aber etwas anderes. Wenn die AGB aber überhaupt nicht zum Geschäftsmodell passen, haben Sie auch keinen Sinn.
AGB Generatoren speziell für Agenturen und Webdesigner?
Auch ein AGB Generator oder Muster AGB können für eine Datenschutzerklärung oder bei AGB für Online-Shops gute Dienste leisten. Für komplexere Agenturverträgen sind solche Tools wie ein AGB Generator aber oft nicht geeignet. Hier sollten Sie eigene und passende AGB durch einen Rechtsanwalt erstellen lassen.
Für Agenturen und Webdesigner führt daran, dass Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt individuelle AGB erstellen lassen, leider kein Weg vorbei.
6. Kopieren fremder AGB
Auch das Kopieren von AGB von anderen Unternehmen und Internetseiten durch copy & paste ist aus mehreren Gründen keine gute Idee:
- AGB unterliegen dem rechtlichen Schutz des jeweiligen Verfassers bzw. des Verwenders. Wenn Sie fremde AGB oder Vertragstexte einfach übernehmen, müssen Sie damit rechnen, vom Verfasser (in der Regel ein Rechtsanwalt) abgemahnt zu werden. Auch der Betreiber der Website, von dem Sie die AGB übernommen haben, kann ggf. wettbewerbsrechtliche Ansprüche, etwa über eine Abmahnung, geltend machen.
- AGB beziehen sich auf das konkrete Geschäftsmodell eines anderen Unternehmens. Gerade im Bereich neuer Geschäftsideen im Internet müssen die Nutzungsbedingungen aber individuell auf das Geschäftsmodell abgestimmt werden. Hier kann die Übernahme fremder, nicht passender AGB dazu führen, dass die AGB für Ihr Geschäftsmodell gar nicht oder nur bedingt passen, da die Unterschiede oftmals in kleinen Details versteckt liegen.
- Es ist nicht gesagt, dass die fremden AGB rechtssicher sind. Unter Umständen wurden diese ebenfalls per copy & paste zusammengetragen. Wenn die übernommenen AGB unzulässige Klauseln enthalten, werden Sie u.U. deswegen abgemahnt. Der Verweis darauf, dass Sie die AGB doch schließlich von Seite xyz übernommen haben, hilft Ihnen nicht.
7. Praxistipps AGB für Designer & Agenturen
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind insbesondere für Dienstleister, Agenturen oder Portalbetreiber sinnvoll. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit B2B-Kunden können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung Ihrer geleisteten Arbeit sichern.
- Verständliche und nachvollziehbare AGB sind ein gutes Aushängeschild für das eigene Unternehmen. Alle Kunden wissen es zu schätzen, wenn vertragliche Regelungen wie AGB verständlich und professionell aufbereitet sind.
- Bei zusammen kopierten AGB besteht die Gefahr, dass diese nicht für das eigene Geschäftsmodell passen. Zudem besteht für das Unternehmen ein hohes Abmahnrisiko. Gleiches gilt auch für Muster-AGB oder allgemeine Geschäftsbedingungen per AGB Generator. Lassen Sie besser für Ihre Website passende AGB erstellen.
- Bei der Erstellung professioneller B2B AGB für Agenturen & Webdesigner kommen Sie an einer anwaltlichen Rechtsberatung nicht vorbei. Zumindest eine Ersteinschätzung durch spezialisierte Rechtsanwälte sollten Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie individuelle AGB erstellen. Auch wenn Sie AGB Muster oder einen AGB Generator nutzen, müssen die AGB im Idealfall noch einmal durch spezialisierte Rechtsanwälte geprüft werden.
Die Kanzlei Siebert Lexow bietet speziell für Agenturen und Webdesigner ein individuell abgestimmtes Paket für Agenturen und Webdesigner zum Festpreis an.
8. AGB für Online-Shops
Für Online-Shops und Onlinehändler gelten was AGB, Widerrufsbelehrung und Rechtstexte angeht andere Regeln. Das Geschäftsmodell eines Online-Shops unterscheidet sich in ALLEN Punkten vom Geschäftsmodell einer Werbeagentur oder eines Webdesigners:
- Online-Shops schließen Kaufverträge ab
Ein Kaufvertrag benötigt inhaltlich völlig andere Regelungen in den Onlineshop AGB als die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Webagentur.
- Online-Shops sind häufig im B2C-Bereich tätig
In AGB für Verbraucher (B2B) sind viele Regelungen nicht erlaubt, die in Agentur AGB im Bereich B2B problemlos wirksam sind.
- Online Shops benötigen neben AGB weitere Rechtstexte
Während Agenturen und Webdesigner neben den AGB häufig zum Beispiel einen AV-Vertrag mit Ihren Kunden abschließen müssen und Wert auf eine rechtssichere Abnahme legen sollten, müssen Shopbetreiber zum Beispiel Pflichtinformationen für Verbraucher zur Verfügung stellen. Das betrifft vor allem die Widerrufsbelehrung.
Umfassende Informationen zum Thema "Website rechtssicher gestalten" finden Sie in unserem Artikel "So erstellen Sie 2022 abmahnsichere Webseiten".
Praxis-Tipp:
Als Shopbetreiber finden Sie in unserem Beitrag „AGB für Online-Shops“ ausführliche Informationen zu den Themen AGB, Impressum, Widerruf und Fernabsatzrecht.
der Firma MetaComp GmbH Computer + Netzwerke
Allgemeines:
Unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Einschränkungen oder Zusätze auf Grundlage mündlicher Besprechungen mit nicht vertretungsbere chtigten Mitarbeitern gelten erst dann als vereinbart, wenn sie von der Geschäftsführung bestätigt sind. Etwaige entgegenstehend e Geschäftsbedingu ngen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn wir haben der Geltung ausdrücklich zugestimmt.
Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen stellen lediglich eine ungefähre Produktbeschrei bung dar. Kostenvoranschl äge können um 15% über bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, beim Verbrauchsgüterkauf nur, solange kein „Aliud“ vorliegt. Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
Preise:
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicher ung es sei denn, die Versendungskost en stehen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Liefergegenstan des und zuzüglich der jeweils am Auslieferungsta g gültigen, beim Verbrauchsgüterkauf inklusive der am Tag des Vertragsschluss es gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Stuttgart.
Vertragsschluss :
Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die MetaComp GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt oder die Ware ausliefert. Als Bestätigung der Bestellung gilt dabei auch die Rechnungsstellu ng. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen von uns schriftlich bestätigt werden.
Gemäß Fernabsatzgeset z räumen wir ein 14-tägiges Widerrufs- bzw. Rückgaberech t für Verbraucher bei Electronic Commerce(Fernab satzverträge) ein. Die Ware muss dabei durch den Käufer auf eigene Kosten an uns zurückgesendet werden, sofern keine fehlerhafte Lieferung vorliegt.
Lieferung:
Alle Liefervereinbar ungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ohne „ca.“ Angabe benannt werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferante n eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Zahlung:
Sämtliche Rechnungen sind, sofern keine Barzahlung oder Vorauskasse vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
Eigentumsvorbeh alt:
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Begleichung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehu ng vor.
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Käufer nicht berechtigt, vor Bezahlung des vollen Kaufpreises die Ware weiter zu veräußern.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Käufer widerruflich berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Gegenzug tritt der Käufer uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrag es ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung widerruflich ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung insbesondere dann selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.
Bei vertragswidrige m Verhalten des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer), insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlang en. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die gelieferte Ware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns alle nötigen Unterlagen zur Intervention zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergericht lichen Kosten im Falle einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbe iten auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen. Insoweit haftet er bis zum endgültigen Eigentumsübergang in vollem Maße für die Ware.
Gewährleistung :
Für fabrikneue Ware leisten wir, falls nicht anders und ausdrücklich vereinbart, Gewähr innerhalb von 24 Monaten. Gültig ist hierbei das Datum der Übergabe. Gebrauchte Gegenstände und Verschleißteile unterliegen bei Verträgen mit Unternehmern keiner Gewährleistung . Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistung sfrist insoweit ein Jahr. Bei Verträgen mit Unternehmern sind wir im Falle von Mängeln des Liefergegenstan des nach eigener Wahl berechtigt, die Nacherfüllung durch Neulieferung oder Nachbesserung zu erfüllen.
Die Gewährleistung beschränkt sich sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern zunächst ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände, unbeschadet etwaiger Schadenersatzan sprüche. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistung sfristen in Kraft.
Sollte die Nacherfüllung zweifach fehlgeschlagen oder trotz Nachfristsetzun g nicht erfolgt sein, so ist der Käufer berechtigt, die Rückgängigmachun g des Vertrages oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Mängel, die offen zutage liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Käufer ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns gegenüber geltend zu machen.
Bei Überbeanspr uchung der gelieferten Sache, unsachgemäßer Behandlung oder nachträglicher Veränderung trifft den Käufer die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels. Maßgeblich ist dabei die Absendung der Mangelanzeige.
Sollten bei Inanspruchnahme der Gewährleistung , Auf- oder Umrüstungen oder lediglich innerhalb der Bemühungen um ein Gerät eines Auftraggebers seitens der Firma MetaComp GmbH, die auf den Geräten oder Systemen befindlichen Daten teilweise oder ganz verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen, insofern dieser Schaden nicht grob fahrlässig oder mutwillig zugeführt wurde.
Gefahrübergang:
Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder die uns zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
Sobald sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern, auf den Käufer über.
Haftungsbeschränkungen:
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzu ngen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypisch en unmittelbaren Durchschnittssc haden. Bei Verträgen mit Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzu ng unwesentlicher Vertragspflicht en nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper- und Gesundheitsschäden.
Schadenersatz bei Nichterfüllung:
Die Firma MetaComp GmbH ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, bei Nichterfüllung der Vertragspflicht en durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe des Schadenersatzes beträgt pauschaliert 15% des Netto-Kaufpreises. Sofern der Käufer nachweist, dass der Schaden geringer ist, schuldet er nur diesen Betrag.
Informationen zur Online-Streitbeilegung :
Im ersten Quartal 2016 wird durch die EU-Kommission eine Internetplattfo rm zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bereitgestellt werden (sog. „OS-Plattform“). Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle dienen, um Streitigkeiten außergericht lich beizulegen, die vertragliche Verpflichtungen betreffen, welche aus Online-Kaufverträgen entstehen.
Unter folgendem Link wird die OS-Plattform erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mailadresse lautet: widerruf@metaco mp.de
Schlussbestimmu ng:
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Bei Verträgen mit Unternehmern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart.
Stuttgart, den 08. Januar 2016
super Tipps, danke!
Muss bei Konsumenten denn die Checkbox angeklickt werden, oder macht man das nur um sicherzugehen?
Lieben Gruß