
Worum geht es bei der neuen Informationspflicht?
Zum Jahresanfang treten neue gesetzliche Regelungen für Händler und Shopbetreiber in Kraft. Unter anderem sollen Streitigkeiten beim EU-weiten Online Shopping besser gelöst werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie eine entsprechende Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) erlassen.
Die EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“). Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein.
Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen
Für alle Shopbetreiber und Händler bedeutet dies ab dem 09.01.2016 vor allem:
1. viel Arbeit
2. ein erhöhtes Abmahnrisiko
Jeder Händler muss zwingend einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Das lässt sich wohl am einfachsten durch einen Link im Impressum umsetzen. Daneben müssen Dienstleister zusätzlich ihre E-Mail-Adresse angeben.
Kleines Problem: Die EU-Plattform gibt es noch gar nicht
Das pikante an der Informationspflicht ist aber, dass die EU-Komission gepennt es aufgrund dringender anderer Verpflichtungen nicht ganz geschafft hat, diese Plattform online zu stellen. Die Schlichtungsplattform der EU-Kommission gibt es - zumindest offiziell - noch gar nicht!
Alle Händler stehen also vor dem Dilemma, dass Sie ab dem 9.1.2016 zwingend auf die EU-Plattform in Ihrem Shop und den AGB verlinken müssen. Da die EU-Kommission den Stichtag aber versäumt hat, gibt es noch gar keine Plattform, auf die verlinkt werden kann.
Was können Shops und Händler jetzt tun?
Alle Shopbetreiber und Händler müssen die Informationspflichten pünktlich umsetzen, sonst drohen Abmahnungen.
ToDos:
- Link zur EU-Plattform etwa im Impressum einfügen
- der Link muss „leicht zugänglich“ sein
- die eigene E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Link angeben
- Link zur EU-Plattform in den AGB einfügen
UPDATE:
Hier ist der Link zur neuen EU Streitschlichtungsplattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Textvorschlag für Ihre Website (etwa im Punkt Impressum):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Dienstleister müssen zusätzlich zu diesem Hinweis noch Ihre E-Mail-Adresse angeben.
Praxistipp:
Wenn Sie als Shopbetreiber und Händler Ihre Abmahnrisiko minimieren wollen finden Sie hier AGB und alle weiteren Rechtstexte.
