In der aktuellen Urheberrechtsdebatte hat der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren einen Vergleich zwischen der GEMA und der Mafia gezogen. Daraufhin wurde der Münsteraner Professor kostenpflichtig abgemahnt. Was genau geschah, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was war geschehen?
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft für Musik- und Tonträger, welche insbesondere die Rechte von Komponisten und Verlegern von Musikwerken vertritt, sofern diese in ihr als Mitglied vertreten sind.
Der IT-Rechtsprofessor Thomas Hoeren, seines Zeichens Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster, hat in einem Interview mit dem Magazin „brandeins“ hinsichtlich der Verwertungsgesellschaft GEMA davon gesprochen, dass diese seit den dreißiger Jahren bis zum heutigen Tage von mafiösen Strukturen durchzogen sei.
Konkret traf der Jura-Professor folgende Aussage in dem Interview:
„(…) Man darf den Einfluss von bestimmten Unternehmen der Unterhaltungsindustrie nicht unterschätzen, und man muss außerdem wissen, dass es damals innerhalb der Gema 'mafiöse' Strukturen gab, die die Gema noch bis heute beherrschen."
Dabei ging es um die Kritik, dass das von der GEMA vereinnahmte Geld nicht komplett an die Urheber ausgeschüttet, sondern auch an Verlage etc. fließt, ohne dass es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt.
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Zur Zeit des Erscheinens des Interviews in dem Wirtschaftsmagazin befand sich der Jura-Professor im Urlaub. Während dieser Zeit wurde er als Reaktion auf diese Interview-Aussage von der GEMA abgemahnt und aufgefordert, binnen eines Tages eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Verwendung des Wortes „mafiös“ zu unterlassen.
Reaktion von Hoeren und der Netzgemeinde auf die Abmahnung
Als Hoeren nach Rückkehr aus dem Urlaub die Abmahnung erhielt, gab er die geforderte Unterlassungserklärung ab und stellte auf dem Beck Blog, auf welchem der Professor als Autor im Bereich des Informations- und Medienrechts tätig ist, den Vergleich mit der Mafia klar:
„Die GEMA hat natürlich nichts mit der Mafia zu tun. Es gibt da viele Unterschiede, unter anderem:
- agiert die Mafia von Italien, die GEMA von München aus
- schneidet Abtrünnigen Finger ab (ist mir als Praxis bei der GEMA unbekannt)
- ist/war die Mafia in unerlaubte Prostitution, Mord, Geldwäsche verwickelt, die GEMA nicht.
Innerhalb der Netzgemeinde führte die Abmahnung der GEMA und die von Hoeren getroffene Aussage zu einer Empörungswelle. So entstand beispielsweise bei Twitter unter dem hashtag #GEMAfia ein Trending Topic, also ein besonders beliebtes Thema, zu dem sehr viele Menschen einen Kommentar auf Twitter hinterlassen.
Fazit
Wie der vorliegende Fall zeigt, machen Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen auch nicht vor Jura-Professoren Halt. Um sich vor Abmahnungen zu schützen, sollten Sie in diesem Themengebiet auf dem Laufenden bleiben. In unseren News finden Sie immer wieder aktuelle Artikel zum Thema Abmahnungen und Internet.
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