WhatsApp/Facebook: EU-Datenschützer verzichten auf Regulierung des Datenaustauschs

(2 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Die Frage einer Weitergabe von WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook ist nicht als dringlich zu bewerten. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Datenschutz-Ausschuss (kurz: EDSA). Trotz der andauernden Kritik von Verbraucherschützern an den neuen Datenschutzbestimmungen verzichtete das Gremium auf die Möglichkeit, Maßnahmen gegen WhatsApp oder Facebook zu verhängen.

Streitpunkt: Neue Datenschutz-Richtlinien

Mit der Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens gegen die Facebook Ireland Ltd. hatte Johannes Caspar im April dieses Jahres für Aufsehen gesorgt. Der damalige Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sah sich durch außergewöhnliche Umstände dazu gezwungen, die Rechte deutscher WhatsApp-Nutzer zu schützen. Diese nämlich waren seit Monaten dazu aufgefordert worden, einer intransparenten neuen Datenschutz-Richtlinie zuzustimmen. Damit hätten sie auch in die Verarbeitung ihrer Daten durch den Facebook-Konzern eingewilligt. Wer sich darauf nicht einlassen wollte, musste zeitweise sogar mit der endgültigen Löschung des eigenen Accounts rechnen. Caspar ergriff alle Maßnahmen, zu denen er laut Artikel 66 der Datenschutz-Grundverordnung ermächtigt war: Für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten untersagte er Facebook die Erhebung und Auswertung der Daten deutscher WhatsApp-Nutzer.

 

Intransparenz bestätigt

Für eine Verlängerung der Anordnung wäre eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Datenschutz-Ausschusses (kurz: EDSA) nötig gewesen. Tatsächlich stellte man auch hier erhebliche Widersprüche in den Aussagen des App-Betreibers fest. Während die Verbraucher der Weitergabe ihrer Daten an Facebook zustimmen sollten, versicherte man andererseits den Aufsichtsbehörden, dass ein solcher Transfer gar nicht geplant sei. Insgesamt konnte auch der EDSA nicht wirklich erkennen, welche Prozesse zwischen WhatsApp und Facebook geplant sind oder bereits durchgeführt werden. Trotzdem wollte das Gremium der 27 Staaten keine endgültigen Maßnahmen verhängen. Stattdessen soll eine weitere Untersuchung eingeleitet werden: diesmal von der irischen Datenschutz-Kommission, die eigentlich für die europäische Facebook-Niederlassung zuständig ist.

 

Fazit

Der stellvertretende Hamburger Datenschutz-Beauftragte Ulrich Kühn gibt sich enttäuscht. Der EDSA habe die Chance verpasst, sich für die Rechte aller europäischen Verbraucher einzusetzen. Stattdessen liege der Fall nun wieder bei der irischen Aufsichtsbehörde. Die aber habe trotz mehrfacher Aufforderung schon in den vergangenen zwei Jahren keinerlei Maßnahmen ergriffen.

Anzeige
Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details