Facebook: US-Handelsbehörde reicht erneut Kartellklage ein

(2 Bewertungen, 3.50 von 5)

Worum geht's?

Die Federal Trade Commission hält an ihrer Forderung fest: Der Facebook-Konzern soll zerschlagen werden. Nachdem man mit der ersten Fassung einer Monopolklage krachend gescheitert ist, erfolgt nun der zweite Versuch. In der überarbeiteten Version geht die Behörde näher auf die marktbeherrschende Stellung des Konzerns ein. Außerdem fordert sie erneut die Ablösung von WhatsApp und Instagram.

Vorwurf: Illegale Monopolbildung

Erst im Juni hatten die Handelsbehörde FTC sowie mehr als 40 Bundesstaaten eine herbe Niederlage erlitten. Auf 123 Seiten hatten sie damals dargelegt, wie bei Facebook in den vergangenen Jahren systematisch Konkurrenten ausgeschaltet worden seien: 2012 habe man für eine Milliarde US-Dollar das Foto-Netzwerk Instagram aufgekauft, zwei Jahre den Messenger-Dienst WhatsApp für weitere 22 Milliarden. Damit habe man Verbraucher, Werbetreibende und sogar App-Entwickler kontrollieren können, was sich auch am wachsenden Umsatz ablesen ließe.

Gericht forderte Beweise

Die Begründung allerdings reichte dem zuständigen Gericht in Washington nicht aus. Die Kläger hätten versäumt, die Vorwürfe mit Fakten zu belegen, so Richter James E. Boasberg. Immerhin gab er der FTC Zeit, bis Ende August eine überarbeitete Fassung einzureichen.

Keine Konkurrenten

Die neue Klageschrift enthält nun viele zusätzliche Details zur Verbreitung und zu den täglichen Nutzungszeiten auf Facebook. Darüber hinaus hat die FTC ihre Definition eines „persönlichen sozialen Netzwerks“ präzisiert. Damit will sie deutlich machen, dass Plattformen wie TikTok, Reddit oder Twitter andere Zwecke verfolgen und nicht als direkte Wettbewerber angesehen werden können. Nachdem Friendster, MySpace und Google+ nicht mehr existierten, bleibe als einziger vergleichbarer Anbieter nur noch Snapchat übrig, so die FTC.

Nutzer bleiben trotz Skandalen

Darüber hinaus zeige auch der Umgang der Nutzer mit Facebooks Datenschutzverletzungen, dass offenbar ein Monopol entstanden sei. Denn der Skandal um die Weitergabe von Informationen durch Cambridge Analytica habe sich in den Nutzerzahlen kaum bemerkbar gemacht. Das könne nur daran liegen, dass das Medium für US-Verbraucher unverzichtbar und alternativlos geworden sei.

 

Fazit

Bis zum 4. Oktober hat Facebook nun Zeit, sich zu der überarbeiteten Klageschrift zu äußern. Noch ist man mit dem Prüfen des Schriftsatzes beschäftigt. In einer ersten Stellungnahme auf dem offiziellen Twitter-Konzern des Mediums allerdings wurden die Vorwürfe als haltlos bezeichnet. Nach wie vor könne die FTC nicht belegen, dass Facebook ein Monopol innehabe.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details