Facebook: Trotz EuGH-Verbot werden Nutzerdaten in USA abgeführt

(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Worum geht's?

Ein internes Papier des sozialen Mediums deutet darauf hin, dass der Zuckerberg-Konzern die Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts ignoriert. Personenbezogene Informationen europäischer User werden auch weiterhin in die USA übermittelt und vor Ort weiterverarbeitet. Und das, obwohl die Daten dort laut EuGH nicht ausreichend geschützt sind. Und die zuständige irische Datenschutzbehörde? Die sieht tatenlos zu.

Kein Schutz vor US-Behörden

Zweimal hatte sich der österreichische Jurist Max Schrems mit seinem Datenschutzverein „noyb“ vor Gericht gegen den US-Giganten durchgesetzt. In den wegweisenden Urteilen Schrems I (Az. C-362/14) und Schrems II (Az. C 311/18) kam der EuGH in den Jahren 2015 und 2020 zu dem Schluss: Europäische Daten genießen in den USA nicht den Schutz, der ihnen laut europäischem Recht zusteht. Vor allem gegen den Zugriff amerikanischer Überwachungsbehörden könnten sich EU-Bürgerinnen und Bürger nicht angemessen zur Wehr setzen. Logische Konsequenz: Der Transfer personenbezogener Informationen durch Unternehmen und soziale Medien müsse gestoppt oder auf datenschutzkonforme vertragliche Vereinbarungen gestützt werden. Ob derartige Abkommen allerdings angesichts der Befugnisse der US-Dienste überhaupt rechtssicher formuliert werden könnten, stellte das Gericht infrage.

Schrems: „Ignoranz gegenüber dem Rechtsstaat“

Doch das riesige soziale Medium hat seit dem jüngsten Urteil nichts an seiner Datensammelpraxis geändert. Argumentativ stützt man sich dabei auf eine 86 Seiten umfassende „Transfer-Folgenabschätzung“, die die Urteile des Europäischen Gerichtshofs schlichtweg ignoriert. Zu diesem Schluss kommen Facebook-Kontrahent Max Schrems sowie die US-Tageszeitung „Politico“, denen das Papier vorliegt. Auf der Webseite von „noyb“ sind mittlerweile auch Auszüge aus den Unterlagen einsehbar. Darin widersprechen die Rechtsexperten des Konzerns dem höchsten europäischen Gericht: Tatsächlich seien US- und EU-Gesetze zum Datenschutz sehr wohl als gleichwertig anzusehen. Eine Aussage, die Jurist Schrems als „unglaubliche Ignoranz gegenüber dem Rechtsstaat“ bezeichnet.

Zuständige Datenaufsicht kneift

Doch aus Sicht von Facebook reicht die Einschätzung aus, um am transatlantischen Datentransfer festzuhalten. Stoppen könnte den Konzern zwar die Aufsichtsbehörde, die für die europäische Konzerntochter mit Sitz in Irland zuständig ist. Doch die Data Protection Commission (kurz: DPC) scheint wenig Interesse daran zu haben, auf Konfrontationskurs zu dem mächtigen Datenriesen zu gehen. Nicht einmal zur gleichlautenden Beschwerde aus dem Jahr 2013 hat die DPC bisher eine Entscheidung getroffen. Auf eine Anfrage der Politico-Redaktion zu der zweifelhaften Einschätzung zum Datentransfer wollte die Behörde keinen Kommentar abgeben.

Fazit

DSGVO und Gerichtsurteilen zum Trotz leitet Facebook weiterhin europäische Userdaten in die USA. Hier werden sie weiterverarbeitet, um Nutzerprofile zu erstellen und Werbung zielgruppengerecht anzuzeigen. Der Konzern sieht sich im Recht: Anders als der EuGH kommt man nämlich zu dem Schluss, dass das Datenschutzniveau in den USA dem europäischen Standard entspricht. Die zuständige Aufsichtsbehörde DPC scheint bisher nicht eingreifen zu wollen.

Anzeige

Diese Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren:
Weiterlesen...
Facebook: Irische Aufsichtsbehörde unterstützte Tricks zur DSGVO-Umgehung
Weiterlesen...
OLG-Urteil: Meinungsfreiheit wichtiger als Facebook-Grundsätze
Weiterlesen...
Facebook: Widerstand gegen EuGH-Urteil
Weiterlesen...
DSGVO: Facebooks Datennutzung erneut Fall für den EuGH
Weiterlesen...
Facebook: US-Handelsbehörde darf auf Zerschlagung des Konzerns klagen
Weiterlesen...
Löschpflicht: Renate Künast geht in Grundsatzprozess gegen Facebook vor
Weiterlesen...
Bundesgerichtshof: Facebook muss Löschpraxis ändern
Weiterlesen...
Facebook: Irische Datenschutz-Behörde billigt Umgehen der DSGVO
Weiterlesen...
Kampf um Nutzerdaten: Facebook schaltet Info-Banner auf iPhones
Weiterlesen...
Facebook: Eltern müssen Zugang zu Account verstorbener Tochter bekommen
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details