Es ist eine Schnäppchenschlacht, die seit vielen Jahren den Beginn der Weihnachtssaison markiert: der Black Friday inmitten des langen amerikanischen Thanksgiving-Wochenendes. Auch der deutsche Online-Handel hat die Tradition aufgegriffen und lockt mit unzähligen Rabatten, vor allem im Elektronik-Bereich. Ob die Werbung mit dem „Black Friday“ wieder risikofrei möglich ist, bleibt auch im Jahr 2023 noch unklar - jedenfalls dann, wenn sie sich nicht auf Elektro- und Elektronikwaren bezieht. Die Marken der Black Friday GmbH und die Super Union Holdings Ltd mussten nach neuester BGH-Rechtsprechung zwar für bestimmte Bereiche gelöscht werden. Und auch das OLG Berlin erklärte die Marke im Berufungsverfahren in den übrigen Bereichen für verfallen. Die Marke ist aber zu diesem Zeitpunkt noch im Markenregister eingetragen. Wer den Begriff in der Werbung für andere Dienstleistungen als Elektro benutzen möchte, sollte demnach auch in diesem Jahr noch vorsichtig sein.
