Sammelklage: Gibt es sie nun auch in Deutschland?

(5 Bewertungen, 2.60 von 5)

Worum geht's?

Unfaire kommerzielle Praktiken im Netz: In den USA wehren sich Verbraucher dagegen mit einer Musterfeststellungsklage. Die Europäische Union möchte den Verbraucherschutz stärken und stellt eine Musterfeststellungsklage auch in Deutschland in Aussicht. Im Zuge der Reformen verändert sie auch den Onlinehandel.

Musterfeststellungsklage: Die Europäische Union plant Reformen

Die Europäische Union leitete jüngst Reformen ein, die den europäischen Verbraucherschutz stärken sollen. Sammelklagen sind unter strengen Voraussetzungen schon bald zulässig. Bei einer Sammelklage schließen sich mehrere Verbraucher zusammen, um eine Musterklage durchzuführen. Die EU plant außerdem, den Handel mit nicht-greifbaren Produkten an die herkömmlichen Regelungen anzugleichen. Bisher galten die Regelungen für das Online-Geschäft beispielsweise nicht für den Daten.

Sammelklagen in Deutschland: Schon ab November möglich

Die EU möchte Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen das Recht einräumen, für geschädigte Verbraucher eine Sammelklage vorzubereiten. Diese Art der Rechtsdurchsetzung kennen wir normalerweise nur aus den USA. Durch den Diesel Abgasskandal kam die Sammelklage nun auf die Agenda der EU-Kommission. Die Sammelklagen sind aber nicht ganz so wie in Amerika: Klageberechtigte Institutionen dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. Eine „Klageindustrie“, die Online-Unternehmen ins Visier nimmt, ist deshalb nicht zu befürchten.

Sammelklage: Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag beratschlagt aktuell einen Gesetzesentwurf zu Sammelklagen. Dieser soll bereits am 1. November 2018 in Kraft treten. Die Gerichte sollen auf Antrag von Verbänden Register eröffnen, in denen sich geschädigte Kunden als Kläger anschließen. Datenschützer fordern eine solche Sammelklage schon lange: Sie möchten Großkonzernen wie Google und Facebook entgegentreten.

Sammelklagen: Welche Vorteile bieten sie?

Die Musterfeststellungsklage bietet verschiedene Vorteile. Bisher war eine Klage ein Kampf wie bei „David gegen Goliath“. Der einzelne Verbraucher musste sich unter einem hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand allein gegen Großkonzerne wie Banken, Energieversorger & Co. wenden. Das Prozessrisiko führte dazu, dass Verbraucher die Rechtsdurchsetzung nur selten betrieben. Die Sammelklage ist ein effektives Instrument, um Geschädigten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Sammelklage hemmt die Verjährungsfristen: Deshalb ist sie auch für geschädigte Käufer im Rahmen des Abgasskandals interessant.

Veränderungen im Onlinehandel: Für Verbraucher und Unternehmer

Die EU-Kommission führt die Sammelklage auch ein, um Verbraucher im Internet zu schützen. Internetgiganten wie Google und Amazon müssen bald darlegen, wie sie die Position eines Artikels in den Suchergebnissen festlegen. Bezahlte Positionen sind zukünftig unmissverständlich zu kennzeichnen. Unternehmen profitieren von einem gelockerten Rückgaberecht. Sollten Kunden ein Produkt benutzt haben, ist der Verkäufer nicht mehr zur Kaufpreiserstattung verpflichtet. De Kaufpreis ist zukünftig erst zu erstatten, wenn die Ware bei ihm ankommt. Parallel zum 14-tägigen Widerrufsrecht im Onlinehandel sollen Verbraucher ein Widerrufsrecht für digitale Leistungen erhalten.

Fazit

Die EU-Reformen haben ein geteiltes Echo hervorgerufen. Onlinehändler und Verbraucherschützer begrüßen die Reformen jedoch weitestgehend.

  • Ab November sind Sammelklagen auch in Deutschland möglich.
  • Das Rückgaberecht im Onlinehandel wird bald gelockert.
  • Verbraucher erhalten ein 14-tägiges Widerrufsrecht für digitale Leistungen.
eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Rechtsanwalt Matthias Wurm
Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details