Alles zum Impressum

Impressum: Alle Infos zu Definition, Generator, Pflichtangaben & mehr

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind - etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder "halbprivate" Webseiten. Man spricht auch von Anbieterkennzeichnung. 
  • Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website im Internet, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine gesetzliche Anforderung für Websites, um die Identität der verantwortlichen Person oder Organisation offenzulegen. Es dient als „digitale Visitenkarte“ und gewährleistet die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Internetpräsenz. Dies fördert Vertrauen und schafft rechtliche Sicherheit für Nutzer.

Impressum-Generator

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für die Erstellung eines Impressums für die eigene Website oder den Online-Shop. Die einfachste und abmahnsicherste Möglichkeit bietet der kostenlose Impressum-Generator von eRecht24. Schritt für Schritt können Sie hier als Laie ein rechtssicheres Impressum erstellen und es anschließend downloaden. Probieren Sie es einfach aus!

Impressumspflicht

Aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) ergibt sich die sogenannte Pflicht zur Anbieterkennzeichnung – also die Impressumspflicht. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, müssen Sie mit Abmahnungen rechnen. Aber für wen gilt die Impressumspflicht genau? 

Was gehört in ein Impressum?

Besteht für Sie eine Impressumspflicht, sind auch entsprechende Angaben in der Anbieterkennzeichnung Pflicht. Diese unterscheiden sich je nach Unternehmensform, Tätigkeit und Bereich. Welche Angaben auf keinen Fall fehlen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel:

Weiterführende Informationen zum Inhalt eines Impressums finden Sie in unseren folgenden Artikeln:

Impressum als Muster

Auch eine Vorlage oder ein Muster für ein Impressum kann ein Weg zur Erstellung einer Anbieterkennzeichnung sein. Hierbei gibt es allerdings einiges zu beachten. In unserem Artikel zum Thema „Muster-Impressum“ erhalten Sie neben einer kostenlosen Impressum-Vorlage auch weitere Hinweise dazu, wie Sie diese individuell auf Ihr Unternehmen anpassen.

Kontaktmöglichkeiten im Impressum

Ein wichtiger Bestandteil des Impressums sind in jedem Fall die Kontaktmöglichkeiten. Ob Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder die gute alte Faxnummer – es gibt viele Möglichkeiten, Kontakt zu Ihnen als Unternehmen aufzubauen. Aber müssen Sie alles im Impressum angeben? Welche Kontaktangaben sind verpflichtend und welche können weggelassen werden?

Wo muss das Impressum stehen?

Wollen Sie als Seitenbetreiber Ihr Impressum platzieren, stoßen Sie wahrscheinlich auf die Phrase „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“. Aber was genau bedeutet das? Wo sollte der Link platziert werden? Wie muss der Linktext aussehen? Diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen in den folgenden Artikeln:

Impressum für Online-Shops und Verkaufsplattformen

Wenn Sie in einem Online-Shop Waren und Dienstleistungen anbieten, ist ein Impressum Pflicht. Worauf Sie dabei genau achten sollten und welche Bestandteile auf gar keinen Fall fehlen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel:

Verkaufen Sie gar nicht über Ihre eigene Website, sondern über eine Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay, ist ebenfalls ein eigenes Impressum Pflicht! Aber wo wird dieses eingebunden und wie muss das Impressum aussehen?

Impressum für verschiedene Unternehmensformen und Medien

Bieten Sie Waren oder Dienstleistungen an? Verkaufen Sie B2B oder B2C? Ist das Impressum für eine Website oder ein Printmedium? In welcher Branche sind Sie tätig? Diese Faktoren sind es unter anderem, die den Inhalt Ihres Impressums bestimmen. Worauf Sie im Einzelnen achten sollten, haben wir in folgenden speziellen Artikeln für Sie bereitgestellt:

Impressum für Social Media

Social-Media-Plattformen sind aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Die ursprüngliche Intention, mit Schulkameraden, Kommilitonen, Freunden oder entfernten Familienmitgliedern in Kontakt zu bleiben, ist längst nicht mehr die einzige Funktion. Auch Unternehmen sind auf Social Media vertreten und nutzen die Plattformen, um Werbung zu machen. Ein Impressum ist daher unabdingbar! Als Unternehmer oder Influencer können Sie sich in Bezug auf Social Media in folgenden Artikel informieren:

Abmahnung wegen fehlendem oder fehlerhaftem Impressum

Fehlen wichtige Informationen in Ihrem Impressum oder haben Sie gar kein Impressum auf Ihrer Website, können Sie abgemahnt werden. Auch eine fehlerhafte Verlinkung oder ein veraltetes Impressum, das nicht den aktuellen rechtlichen Vorschriften entspricht, kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Wie Sie eine Abmahnung fürs Impressum vermeiden können und wann eine Abmahnung unberechtigt sein kann, lesen Sie in unserem Artikel:

Sie sind beim Surfen im Internet auf eine Webseite oder ein gewerbliches Social-Media-Profil gestoßen, welches gar kein Impressum angegeben hat? Im folgenden Artikel informieren wir Sie darüber, wie Sie ein fehlendes Impressum melden können!

Impressum international

Wollen Sie die Waren in Ihrem Online-Shop nicht nur deutschlandweit, sondern auch in anderen Ländern der EU oder gar weltweit anbieten, dann stellt sich vor allem die Frage nach einem Impressum in anderen Sprachen. Wann benötigen Sie zusätzlich zum deutschen Impressum noch andere Sprachen? Genügt eine einfache Übersetzung oder gibt es die rechtlichen Aspekte verschiedener Länder zu beachten? Wir bieten Ihnen ein Impressum in verschiedenen Sprachen!

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über drei Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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