Ein Unternehmen warb mit einem Angebot für Suchmaschinenmanipulation durch Klicks von angestellten Minijobbern, da die Klickrate ein wichtiger Faktor für das Suchmaschinen-Ranking bei Google sei. Die Wettbewerbszentrale sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dazu entschied das LG Magdeburg mit Urteil vom 11.10.2022.
